…Rz 1650: Eine Unbilligkeit kann persönlich oder sachlich bedingt sein (VwGH 19.12.200219.6.2013, 992010/16/0219/15/0023; VwGH 26.2.200327.6.2013, 982013/15/0173/13/0091). 19.7.1. Persönliche Unbilligkeit Rz 1651: Eine persönliche Unbilligkeit liegt dann vor…
…diesen Fällen erfolgt somit keine Löschung gemäß § 235 BAO, sondern eine Abschreibung eigener Art. Rz 1614: Die Löschung einer Abgabenschuldigkeit erfolgt in der Annahme auch künftiger Uneinbringlichkeit, somit nicht in Sanierungsabsicht (VwGH 14.12.1962, 1500/62). Rz 1615: Ausreichende persönliche oder sachliche Haftungen stehen…
…hat dies bei ihm keinen Einfluss auf die Zulässigkeit des Abzuges der vom Erblasser übernommenen Verluste. Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge ist eine nur eingeschränkte Verlusttragung, zB durch bedingte Erbserklärung unerheblich. Eine bedingte Erbserklärung kann lediglich zu einer Haftungsbeschränkung hinsichtlich der Verlassenschaftsverbindlichkeiten führen. Rz 4537: Verluste…
…Einkünfte und anderes Eigentum sind von jeder Form der Besteuerung (persönlich) befreit (Abschnitt 24 des Abkommens). 3.4.3.1.2 Privilegien Rz 329: Die bei der Organisation beglaubigten Ständigen Vertretungen (nicht aber ständige Beobachtermissionen) und deren höherrangige Mitglieder genießen Privilegien wie die in Österreich…
…4.2020 - 31.3.2021 hat der Steuerpflichtige bedingt durch COVID-19 allerdings einen hohen Verlust erzielt. Da in der Veranlagung 2020 nur der Gewinn des Wirtschaftsjahres mit Stichtag 31.3.2020 zu berücksichtigen ist (§ 2 Abs. 5 EStG 1988), bestünde ohne Sonderregelung keine Möglichkeit…
…dass sie unrichtig waren. Dieses Verschulden ist nach der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei argumentativ "vernünftigerweise" ein objektiver Maßstab anzulegen ist (Sicht des Durchschnittsbeteiligten, durch persönliche Umstände bedingte Unkenntnis allein vermag nicht gutgläubig zu machen). Die Beweislast trifft die Zollbehörde. Gemäß Art. 5 Z…
…der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen ist (Sicht des Durchschnittsbeteiligten, durch persönliche Umstände allein bedingte Unkenntnis vermag nicht gutgläubig zu machen). Es kommt dabei nicht nur auf das Verhalten des Inhabers der Entscheidung selbst an, sondern auch auf das seiner…
…Veranlassung sind die entsprechenden Aufwendungen anzuerkennen (VwGH 21.12.1989, 86/14/0118). Untertägige Heimfahrten: Derartige Fahrten (zB zum Mittagessen) sind grundsätzlich keine Betriebsausgaben, außer es treten beruflich bedingte große Intervalle in der Arbeitszeit auf. Dies ist zB bei vormittags probenden und abends auftretenden Künstlern…
…Sitz im Inland. Dies gilt, solange nach § 12a NoVAG 1991 keiner anderen Person (als inländischer Zulassungsbesitzer, gewerblicher Vermieter oder Fahrzeughändler) die Vergütung zusteht. Dies bedingt, dass die Person, die die Vergütung beantragt, das Fahrzeug selbst in das Ausland verbracht oder geliefert hat. Beispiel: Herr D…
…Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen (§ 10 Abs. 2 BewG 1955). Der gemeine Wert bildet den Ausgangspunkt für die Ermittlung der Wertminderung. 1.4. Bodenwert Bodenwert ist der gemeine Wert des Grund und…
…entsprochen hat. Ein Praxiswert, der nicht weitgehend auf einem persönlichen Vertrauensverhältnis (wie zB zwischen einem Rechtsanwalt und seinen Klienten) beruht, ist ebenfalls nicht abnutzbar (zB der Praxiswert eines Facharztes für Labormedizin). Es bestehen aber keine Bedenken, wenn ein nicht abnutzbarer Praxiswert in analoger Anwendung des §…
…1 Z 2 EStG 1988 zu sehen.§ 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu sehen. Bildungsmaßnahmen, die aus Gründen des persönlichen Interesses getätigt werden, sind vom Abzug ausgeschlossen. Sie stellen Kosten der Lebensführung dar. Abzugsfähig sind Aufwendungen, die zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes des…
…her gewohnten Farben gehalten gelb für Ausfuhr und Wiedereinfuhr, weiß für Einfuhr und Wiederausfuhr und blau für den Transit. ACHTUNG Bedingt durch die vorstehend angeführte ungewohnte Anordnung besteht eine gewisse Verwechslungsgefahr. Die Zollstellen haben daher ein besonderes Augenmerk auf die Verwendung des dem jeweiligen Trennabschnitt…
…Gestaltung des Aufenthaltes ohne Berücksichtigung der Reisebewegungen (VwGH 10.5.1994, 93/14/0104). Finden bei einer siebentägigenLiegt keine Reise nur an dreieinhalb Tagen beruflich bedingte Besprechungen statt, liegt keine berufliche Veranlassung vor. Istmit klar abgrenzbarem betrieblichem und privatem Reiseteil vor und ist nach dem…
…Umwandlung von inländischen Gruppenmitgliedern 2.6.2.1.1. Errichtende Umwandlung eines inländischen Gruppenmitglieds Rz 620: Im Falle einer errichtenden Umwandlung eines inländischen Gruppenmitglieds endet mit Ablauf des Umwandlungsstichtages die persönliche und sachliche Körperschaftsteuerpflicht der Beteiligungskörperschaft. Mit Beginn des dem Umwandlungsstichtag folgenden Tages tritt an…
… 26 BAO. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist als Hauptwohnsitz jener Wohnsitz anzusehen, zu dem der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Ob ein "Hauptwohnsitz" vorliegt, ist von der Abgabenbehörde im Rahmen der Sachverhaltswürdigung eigenständig zu beurteilen (BFG 3.12.2015…
…27.3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz 7324: Begünstigungsfähige Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen liegen nur vor, wenn für das stehende Holz kein Bestandsvergleich vorgenommen wird und überdies außerordentliche Waldnutzungen (Überhieb) oder Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung) gegeben sind. Nichtbegünstigt sind daher die Einkunftsquellen aus Landwirtschaft…
…Keine freien Berufe sind nach der Verkehrsauffassung und damit für das UGB beispielsweise folgende Tätigkeiten, die zu freiberuflichen Einkünften iSd § 22 EStG 1988 führen: Unterrichtende Tätigkeiten, die einen höheren Grad an betrieblicher Organisationsstruktur erfordern und bei denen nicht der persönliche Kontakt mit dem Lernenden im…
…2008, dass in einem tageweise gemieteten Hotelzimmer keine Wohnung zu erblicken ist und damit keine doppelte Haushaltführung vorliegt. Im Anlassfall liegen die Voraussetzungen entsprechend LStR 2002 Rz 346 vor. Die Vertretungsprofessur ist befristet angelegt und die doppelte Haushaltsführung ab Vorliegen der Lebensgemeinschaft beruflich bedingt. Absetzbar…
…Wurde die Revision nicht vom Zollamt als belangte Behörde im Verfahren erhoben, so ist es künftig somit Aufgabe des Zollamtes als Partei die Revisionsbeantwortung an den Verwaltungsgerichtshof zu erstellen. Im Fall einer außerordentlichen Revision ist im Sinn des § 30a Abs. 7 VwGG keine Revisionsbeantwortung vorgesehen.