…einer angefochtenen Entscheidung ganz oder teilweise auszusetzen, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so ist die Aussetzung der Vollziehung gemäß Art…
…Abweisung eines Aussetzungsantrages gemäß Art. 45 UZK wegen Nichtvorliegen begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung (nicht allerdings Abweisung mangels eines unersetzbaren Schadens - Parteiengehör ist zu gewähren!); wenn dadurch Ermittlungen im Rahmen der Betrugsbekämpfung behindert würden; wenn ein Antrag auf eine Entscheidung nicht angenommen…
Artikel 45 Aussetzung der Vollziehung (1) Die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung. (2) Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten…
…45 UZK hat die Einlegung eines Rechtsbehelfs keine aufschiebende Wirkung, dh die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung wird nicht ausgesetzt; die Zollbehörde hat jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise auszusetzen, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen oder ein unersetzbarer Schaden für den…
…zu befassen, ob die Anlastung der Abgabenfestsetzungen (nicht deren Rechtmäßigkeit an sich) und die entsprechenden Gutschriften in der kontomäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden haben (VwGH 27.11. 2000, 2000/17/0090). Bestehen zwischen einem Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde Zweifel in den strittigen Punkten, so…
…IA dem Zollamt übermittelt und können die begründeten Zweifel mit der Zahlungsüberweisung nicht ausgeräumt werden, sind zusätzliche Auskünfte einzuholen (siehe Anlage 7 zu dieser ARL, insbes. Pkt.14.). Werden, wie im EuGH Urteil, keine zusätzlichen Auskünfte (zusätzlich zur Zahlungsüberweisung) übersendet, ist der Transaktionswert nach Art…
…Standards entsprechen und der übernehmenden depotführenden Stelle im Vorhinein keine Informationen vorliegen, die zu begründeten Zweifeln an den mitgeteilten Daten führen. Werden die Daten nicht übernommen, führt dies zwingend zum pauschalen Ansatz der Anschaffungskosten gemäß § 93 Abs. 4 EStG 1988, sofern der Depotinhaber die Anschaffungskosten…
…en) auf der Rechnung zurückzusenden. (5) Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf des in Absatz 3 genannten Zeitraums von sechs Monaten noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse…
…ob der angefochtene Ursprungsnachweis die tatsächlich ausgeführten Erzeugnisse betrifft und ob diese Erzeugnisse als Ursprungserzeugnisse des begünstigten Landes oder Gebiets oder der Union angesehen werden können. (4) Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf des in Absatz 3 genannten Zeitraums von sechs Monaten noch keine Antwort…
…Ursprungsprotokolls erfüllen. Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf von 10 Monaten nach dem Datum des Ersuchens um Nachprüfung noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können…
…Melillas oder eines der anderen in Abschnitt 5.3.1. genannten Länder angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen dieser Verordnung erfüllt sind. (6) Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf von zehn Monaten nach dem Zeitpunkt des Ersuchens um nachträgliche Prüfung noch keine Antwort erfolgt…
…ob der angefochtene Ursprungsnachweis die tatsächlich ausgeführten Erzeugnisse betrifft und ob diese Erzeugnisse als Ursprungserzeugnisse eines der begünstigten Länder oder Gebiete oder der EU angesehen werden können. (4) Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf des in Absatz 3 genannten Zeitraums von sechs Monaten noch keine…
…Ursprungsprotokolls erfüllen. Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf von 10 Monaten nach dem Datum des Ersuchens um Nachprüfung noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können…
…Ursprungsprotokolls erfüllen. Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Datum des Ersuchens um Nachprüfung noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können…
…Ursprungsprotokolls erfüllen. Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf von 10 Monaten nach dem Datum des Ersuchens um Nachprüfung noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können…
…Ursprungsprotokolls erfüllen. Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf von 10 Monaten nach dem Datum des Ersuchens um Nachprüfung noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können…
…Ursprungsprotokolls erfüllen. Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf von 10 Monaten nach dem Datum des Ersuchens um Nachprüfung noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können…
…sind. Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf von zehn Monaten nach dem Datum des Ersuchens um nachträgliche Prüfung noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können…
…en) auf der Rechnung zurückzusenden. (5) Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf des in Absatz 3 genannten Zeitraums von sechs Monaten noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse…
…Ursprungsprotokolls erfüllen. Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf von 10 Monaten nach dem Datum des Ersuchens um Nachprüfung noch keine Antwort erfolgt oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können…