…Zollbehörden in der Lage sind, die zollamtliche Überwachung mit einem Verwaltungsaufwand auszuüben, der zum wirtschaftlichen Bedürfnis nicht außer Verhältnis steht. Das Zollrecht liefert keine näheren Anhaltspunkte dazu, wann eine solche Unverhältnismäßigkeit gegeben sein könnte. Die Beurteilung obliegt der Zollbehörde. 2.4.6. Wirtschaftliche Voraussetzungen |…
…die zollamtliche Überwachung mit einem Verwaltungsaufwand auszuüben, der zum wirtschaftlichen Bedürfnis nicht außer Verhältnis steht. Das Zollrecht liefert keine näheren Anhaltspunkte dazu, wann eine solche Unverhältnismäßigkeit gegeben sein könnte. Die Beurteilung obliegt dem Zollamt. 2.3.6. Wirtschaftliche Voraussetzungen | UZK | UZK-DA |…
…die zollamtliche Prüfung im Rahmen der Endverwendung nicht mit einem zu dem wirtschaftlichen Bedürfnis außer Verhältnis stehenden Verwaltungsaufwand verbunden sind. Eine Ablehnung wegen Unverhältnismäßigkeit bedarf der Zustimmung durch das Bundesministerium für Finanzen. Da eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes auch durch das Wegfallen der Überwachungspflicht gegeben ist…
…a UZK-DA | Andere Waren in besonderen Situationen ohne wirtschaftliche Auswirkung [3] [4] | Art. 236 Buchstabe b UZK-DA [1] Kein Carnet ATA darf verwendet werden, wenn die Waren zum Verkauf vorgesehen sind. [2] Antragsteller und Inhaber des Verfahrens müssen im Zollgebiet der…