…Abgabeneinhebung, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum (VwGH 10.5.200129.4.2010, 20012006/15/0278/15/0033; VwGH 17.10.200120.5.2010, 982009/15/0008/13/0073; VwGH 25.11.200224.5.2012, 972009/16/0039/14/0013). Liegt keine Unbilligkeit vor…
…Bejaht die Abgabenbehörde das Vorliegen einer Unbilligkeit in der Einhebung einer Abgabe bzw. im Behalten einer bereits entrichteten Abgabe (siehe Rz 1627 bis Rz 1629), so schließt sich daran die Ermessensentscheidung, die dem § 20 BAO zufolge nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht…
…232 bis Rz 239). Rz 202: Fehlt auch nur eine der im § 212 Abs. 1 BAO genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum; die Abgabenbehörde hat diesfalls das Ansuchen aus Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 20.9.2001, 2001/15/0056; VwGH 4.9.2008…
…Umständen der konkreten Besteuerungsangelegenheit, nicht in allgemein wirkenden Normen ihren Grund haben (VwGH 21.9.1981, 81/17/0069). Rz 228: Die Tatsache der Anfechtung einer Abgabenvorschreibung (mit Wiederaufnahmeantrag) begründet für sich allein noch keinen Härtefall. Ein solcher liegt nur dann vor, wenn die Vorschreibung…
…werdenAbgaben unterliegt keiner Befristung. Dabei handelt es sich um eine (nicht erstreckbare) gesetzliche Frist. Eine Unterbrechung, Verlängerung oder Hemmung dieser Frist ist ausgeschlossen. Über einen fristgerecht eingebrachten Antrag ist auch nach Ablauf der Frist in der Sache zu entscheiden. Rz 1629: Die Ermessensentscheidung über die…
…BAO jedenfalls auch die Billigkeitsgründe des § 237 BAO sind, bleibt nach Abweisung eines Antrages auf Entlassung aus der Gesamtschuld bei unverändertem Sachverhalt kein Raum mehr für eine Entscheidung über einen vom selben Gesamtschuldner nach § 236 BAO gestellten Antrag (VwGH 24.3.1994, 92/16/0103). …
…nachträglich, dass ein weiterer Teilbeitrag uneinbringlich geworden ist, so kann ein weiterer (diesen neuen Betrag umfassender) Haftungsbescheid erlassen werden. Dies setzt keine Abänderung des bisherigen Haftungsbescheides voraus. Rz 804: Eine Haftungsinanspruchnahme, die den gesamten offenen Abgabenbetrag umfasst, obwohl nur ein Teil objektiv uneinbringlich ist, ist…
…BFG 14.11.2016, RV/7104999/2016). Der Bescheidadressat soll jedoch an geeigneter Stelle auf die auflösenden Bedingungen hingewiesen werden ("obiter dictum"). Rz 8205f: Die Zuerkennung der Zuzugsbegünstigung stellt eine Ermessensentscheidung (§ 20 BAO) dar. Innerhalb des Ermessensspielraumes sollen steueroptimierende Gestaltungsmöglichkeiten (zB Zuzug von Grenzgängern) ausgeschlossen…
…sofern die Bestimmungen über besondere Verfahren und die aV keine besonderen Bestimmungen enthalten. Dies betrifft insbesondere die Grundsatzbestimmungen betreffend Bedingungen für die Annahme eines Antrages Zuständigkeit Frist für den Erlass einer Entscheidung Konsultationsverfahren allgemein (Achtung: Abweichungen für besondere Verfahren) Parteiengehör Überwachung (Achtung: Ergänzungen für die…
…1 zweiter Unterabsatz UZK bewilligt worden, dann wird diese Frist so festgesetzt, dass der Zollschuldner keine längere Zahlungsfrist erhält als im Fall eines Zahlungsaufschubs nach Art. 110 UZK. (3) Die Zollbehörden können auf Antrag des Zollschuldners eine Fristverlängerung gewähren, wenn der zu entrichtende Abgabenbetrag infolge…
…Bewilligung in dem Umfang, in dem Einwände erhoben wurden, nicht erteilt. Haben die anderen beteiligten Zollbehörden innerhalb von 30 Tagen ab Eingang des Bewilligungsentwurfs keine Einwände erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. Hinweis: Die Abwicklung des Konsultationsverfahrens erfolgt via Datenaustausch in CDA. Die Übermittlungsrolle erfolgt…
…entrichten. Eine Festsetzung kann frühestens ab April des darauffolgenden Jahres erfolgen, wenn bis zum 31. März keine Erklärung eingereicht worden ist. Rz 1586: Abgabenfestsetzung abseit 1. Jänner 2019 Der Selbstberechnungs- und Festsetzungszeitraum für die Kraftfahrzeugsteuer ist das Kalendermonat. Der selbstberechnete Betrag ist bis zum 15…
…ist, Sicherheit zu leisten, ohne seine wirtschaftliche Lage oder soziale Stellung zu gefährden. Bei der Abstandnahme von der Sicherheitsleistung handelt es sich um eine an Voraussetzungen gebundene Ermessensentscheidung. Demgemäß kann die Sicherheitsleistung gemäß Art. 91 UZK auch niedriger als die gegebene Abgabenschuld bemessen werden. Auf…
…Gesetz (§ 19 Abs. 3 KStG 1988) eine automatische Verlängerung auf bis zu fünf Jahre vor. Diese Verlängerung ist nicht von einer Ermessensentscheidung der Behörde abhängig, bedarf keiner verfahrensrechtlicher Verfügung, verhindert aber nicht eine weitere Verlängerung aus berücksichtigungswürdigen Fällen. Ein berücksichtigungswürdiger Grund liegt bspw. dann vor…
…wobei den im Import/Exportgeschäft gewerblich tätigen Personen auch die Lektüre der einschlägigen Amtsblätter der Gemeinschaft oder allenfalls die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft zumutbar ist; lediglich telefonisch eingeholte Auskünfte der Zollstellen begründen keinen Vertrauensschutz) zu berücksichtigen sein. Ein Zollschuldner, der gewerbsmäßig Waren aus Drittländern einführt…
…Ablauf des in der Stundungsbewilligung zu bezeichnenden Zahlungstermins. Rz 251: Eine abgabenbezogene Stundung (zB für eine bestimmte Selbstbemessungsabgabe) setzt voraus, dass die betroffene Abgabe betragsmäßig feststeht. Rz 252: Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Abgabenfestsetzungsverfahrens ist kein zwingender Stundungsgrund (VwGH 27.10.1987, 87/14/0130)…
…aller Voraussetzungen. | Ermessensentscheidung bei Vorliegen aller Voraussetzungen. | Bewilligung darf an keine Bedingungen geknüpft werden. | Bedingungen sind zulässig. | Keine Bedachtnahme auf in der sofortigen Entrichtung gelegene Härte. | Bedachtnahme auf in der sofortigen Entrichtung gelegene Härte. | Keine Bedachtnahme auf Gefährdung der…
… 202 Abs. 1 BAO zufolge Nachforderungen betreffend eine solche Abgabe mit Haftungsbescheid geltend gemacht, so bedarf es keines gesonderten Bescheides über den Abgabenanspruch, weil in diesen Fällen dem Haftungsbescheid sowohl einhebungsrechtliche wie abgabenfestsetzende Wirkungen zukommen (siehe auch Rz 40). Rz 1219: Da dem § 97 Abs…
…ist, dass ein bestimmter Abgabepflichtiger einen Betrieb unterhält, dessen Umsatzerlöse sich um die Erlösschwelle gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 BAO bewegen und der Abgabepflichtige keinen Antrag gemäß § 57 Abs. 2 BAO gestellt hat. Um eine ständig wechselnde Zuständigkeit der beiden Finanzämter zu verhindern, kann…
1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie zollrechtliche Entscheidungen, Bewilligungen und Rechtsbehelfe befasst sich mit den diesbezüglichen Bereichen auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner ergänzenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der…