…2 NeuFöG) Rz 21: Die grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung ist die einzige, die hinsichtlich Neugründung einerseits und Betriebsübertragung (siehe Rz 155 ff) andererseits nicht wortgleich formuliert ist. Rz 22: Eine Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem NeuFöG steht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unabhängig von einer eventuellen Begünstigung nach dem…
…nach § 1 Z 1 NeuFöG für die Gebühr nicht (auch nicht nachträglich) zu (vgl. Rz 92 f). Beispiel: Ein Rechtsanwaltsanwärter (Konzipient) wird nach erfolgreicher Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung und der 5-jährigen Praxisausbildung in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen. Diese Änderung begründet keine Begünstigung nach dem…
…beteiligt sind. Es liegt eine bloße Änderung der Rechtsform vor, für welche keine Begünstigung nach dem NeuFöG zusteht, weil kein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers stattfindet. Beispiel 2: Ein Einzelunternehmer betreibt einen Gewerbebetrieb. Mit seiner Ehefrau als Komplementär gründet er eine KG, in welche…
…Neugründung nach dem NeuFöG vorliegen. Beispiel: Ein Rechtsanwalt gründet innerhalb von 2 Jahren nach Neugründung seiner Kanzlei gemeinsam mit früheren Studienkollegen eine Rechtsanwalts-GmbH, an der er mit 25% beteiligt ist und in welche er seine Kanzlei einbringt. Diese Beteiligung führt bei ihm zu keiner…
…andere Befreiungen des NeuFöG zum Tragen kommen können (zB Befreiung von bestimmten lohnabhängigen Abgaben). Beispiel 1: Erfolgt eine Ruhendmeldung des Gewerbes sofort bei der Gewerbeanmeldung ohne tatsächliche Absicht, ein Unternehmen zu gründen (einzig um einen Gewerbeschein zu erhalten), stehen keine Befreiungen nach dem NeuFöG zu.…
…betrieblich betätigt hat." impliziert, dass er sich nunmehr nach Übertragung betrieblich betätigt und aus dem übertragenen Betrieb betriebliche Einkünfte erzielt. Dies trifft allerdings nur für die Schwiegertochter zu. Der Sohn führt keinen Betrieb weiter und steht die Begünstigung daher, insoweit der Betrieb auf den Sohn…
…der 5 Gesellschaften können keine Befreiungen nach dem NeuFöG in Anspruch genommen werden. A veräußert 4 GmbHs und behält sich eine. Die Erwerber der 4 veräußerten GmbHs schaffen eine neue betriebliche Struktur. Dadurch können sie bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, die Begünstigungen für die Neugründung…
…Dieser ist zwar zunächst zwischen 25% und 50% an der Gesellschaft beteiligt, übt aber keine Geschäftsführung aus. In diesem Fall steht die Begünstigung für die neue GmbH nach dem NeuFöG zu. Übernimmt nun der Gesellschafter innerhalb von 2 Jahren auch die Geschäftsführung und liegt die…
…Gebühr oder eines Beitrages nach § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG in Betracht kommenden Behörde und Angabe jener Abgabe, Gebühr oder jenes Beitrages, bei dem die Begünstigung eintreten soll (bis 31.12.2012). Rz 132: Die Übermittlung der Daten kann in einer oder mehreren Sendungen…
…Gesellschaft, sondern auch für jeden Betriebsinhaber, der als Abgabenschuldner für sich eine Befreiung nach dem NeuFöG in Anspruch nehmen will (zB für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung), die Erklärung der Neugründung zu erstellen und die Beratung durchzuführen. Ist nur die Gesellschaft Abgabenschuldner und haftet der bzw…
…werden. Die Übertragung hat in einem einzigen einheitlichen Vorgang zu erfolgen. Nach dem Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) zulässige rückwirkende Änderungen des übertragenen Vermögens (zB § 16 Abs. 5 UmgrStG) stehen den Begünstigungen des NeuFöG nicht entgegen. Rz 143: Begünstigt ist nicht nur die Übertragung von Betrieben und Teilbetrieben…
…ff), ist die Befreiung von der Gebühr nach § 14 TP 15 GebG zu gewähren, und zwar auch dann, wenn auf dem Formular NeuFö 2 eine Beratung nicht bestätigt wurde (siehe Rz 111) oder am neuen Zulassungsschein nur einer von mehreren begünstigten Übernehmern aufscheint. Es kommt…
…und Beiträgen erstreckt sich auf den gesamten Mai 2006 und gilt bis zum April des Jahres 2007. Für Neugründungen nach 31.12.2011 gilt: Die Begünstigung kann im Kalendermonat der Neugründung und den folgenden 35 Kalendermonaten in Anspruch genommen werden und gilt ab dem Kalendermonat…
…Die Begünstigung gemäß § 5a NeuFöG steht ihm für seinen Erwerb nicht zu, weil er sich nunmehr nach Übertragung nicht betrieblich betätigt. Hat sich der Sohn gemeinsam mit seiner Gattin nach der Übernahme des Betriebes betrieblich betätigt, war ihm die Befreiung gemäß § 5a NeuFöG zu gewähren…
…dem Dienstverhältnis von dritter Seite dar (beim Gesellschafter bleiben dabei die Anschaffungskosten für seine Anteile durch die Abgabe unverändert hoch, soweit keine Zuzahlungen erfolgen; bei der Gesellschaft liegen keine Betriebsausgaben vor). Eine Zuwendung von Gesellschaftsanteilen von sonstiger dritter Seite ist nicht im Rahmen der Begünstigung…
…Betrieb iSd NeuFöG handelt und dieser lediglich unter die Leitung des neu gegründeten Betriebes gestellt wird (vgl. Rz 85 und Rz 164 ff). Beispiel: Ein Rechtsanwalt hat unter Inanspruchnahme der Begünstigungen nach dem NeuFöG eine Kanzlei gegründet. Da sich in der Nachbargemeinde keine Anwaltskanzlei befindet…
…In diesem Fall stehen die Begünstigungen nach dem NeuFöG zu, wenn sich noch keiner in vergleichbarer Art betrieblich betätigt hat. Beispiel 3: Ein Rechtsanwalt erhält anlässlich der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte von seiner Mutter die Kanzlei übertragen. Die Begünstigungen für die Betriebsübertragung stehen…
…liegt keine Neugründung eines Betriebes vor (vgl. Rz 93). Der ausgefüllte amtliche Vordruck, womit der Förderungswerber erklärt, dass die Voraussetzungen für die Begünstigungen nach dem NeuFöG in seiner Person vorliegen, ist materielle Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigungen und muss im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der…
…Neugründung durch den ersten Erwerber. Rz 35: Die Befreiung besteht unabhängig von der Art der Gegenleistung (zB Geldleistung oder Sachleistung). Die Befreiung von der Gesellschaftsteuer kommt kumulativ mit Begünstigungen nach dem Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) oder § 6 KVG zur Anwendung. Rz 36: Als Gesellschaften kommen Kapitalgesellschaften iSd …
…Gebühren und Beiträge sind nachzuentrichten. Wird aber die betriebliche Tätigkeit aufgrund von wirtschaftlichem Misserfolg (zB Insolvenz) innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung beendet, so ist keine Meldeverpflichtung im Sinne des § 5 NeuFöG gegeben. Rz 138: Wird lediglich die Rechtsform des neu gegründeten Betriebes geändert…