…das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Bei Kauf, Pacht oder Schenkung eines Betriebes in Form der wesentlichen Betriebsgrundlagen sind die Befreiungen des NeuFöG für Neugründungen idR nicht anwendbar, weil kein neuer Betrieb geschaffen wird, sondern die wesentlichen materiellen und/oder immateriellen Komponenten der jeweiligen…
…Jahr der Betätigung von den nach der tatsächlichen Bewirtschaftungsart eingetretenen Verhältnissen in eklatantem Ausmaß abweicht, ist kein Beweis für die Ertragsfähigkeit der Betätigung (VwGH 28.2.2012, 2009/15/0192; VwGH 19.3.2013, 2010/15/0106). Weichen bei einer ursprünglich positiven Prognose die tatsächlichen…
…Zur allfälligen Vorsteuerberichtigung im Zusammenhang mit einer verlustträchtigen Wohnraumvermietung siehe LRL 2012 Rz 184. Rz 2074: Keine Änderung der Verhältnisse liegt demnach vor: bei Entnahmen, es sei denn, es liegt ein unecht steuerfreier Eigenverbrauch vor (zB Gebäude(teil), für das (den) bisher der Vorsteuerabzug zustand…
…von den tatsächlichen Verhältnissen eines Kalendervierteljahres auszugehen. Der Unternehmer ist - sofern sich die Umsatzstruktur seines Unternehmens nicht ändert und das Finanzamt in der Bewilligung keinen kürzeren Zeitraum festlegt - berechtigt, nach dem ermittelten gewogenen Durchschnittsaufschlagssatz für die Dauer von drei Jahren die Trennung der Entgelte vorzunehmen…
…normierte Bindungswirkung ein, wenn die Verzichtserklärung Rechtswirksamkeit entfaltet hat (dh. zur steuerpflichtigen Behandlung der Umsätze aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse in dem Veranlagungszeitraum, für den sie abgegeben wurde, erforderlich war). Der Unternehmer ist danach für das Jahr, für das er die Verzichtserklärung abgegeben hat, und für…
…von den tatsächlichen Verhältnissen. 2.6.7.2. Pauschale Ausbeutesätze Der UZK selbst sieht keine pauschalen Ausbeutesätze vor. Soweit andere Rechtsbereiche des Gemeinschaftsrechts solche vorsehen (zB Gemeinsame Marktorganisation), sind auf diese zurückzugreifen. 2.6.7.3. Änderung der Ausbeute Ändert sich ein in der Bewilligung…
…1" zur Verfügung. Das Finanzamt Wien 1/23 hat mit Bescheid festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Datenübermittlung vorliegen. Jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die auf die Zulassung von Einfluss ist, ist dem Finanzamt Wien 1/23 innerhalb eines Monates zu melden. Gegen einen ablehnenden…
…Jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die auf die Zulassung von Einfluss ist, ist dem Finanzamt Österreich innerhalb eines Monates zu melden. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Beschwerde erhoben werden. Rz 12039: Für eine unmittelbar aufgrund des Gesetzes spendenbegünstigte Einrichtung (zB ein Museum) ist solange kein…
…nach Erledigung des Verfahrens festgestellter Abweichungen von den tatsächlichen Verhältnissen. 2.5.2.2. Vorzeitige Ausfuhr Im Rahmen der vorzeitigen Ausfuhr muss die Ausbeute grundsätzlich vor der Annahme der Ausfuhranmeldung feststehen. 2.5.2.3. Pauschale Ausbeutesätze Der UZK selbst sieht keine pauschalen Ausbeutesätze vor…
…sind. Ausschlaggebend für die Zuordnung sind die tatsächlichen und objektiven Verhältnisse und die jeweiligen Funktionen der Betriebsstätte. Rz 2510: Keine Überführung iSd § 6 Z 6 lit. a EStG 1988 ist anzunehmen, wenn das Wirtschaftsgut nur vorübergehend in einem anderen Betrieb/einer anderen Betriebsstätte verwendet wird…
…die auch tatsächlich die Geschäfte führen. Wird die bisherige Geschäftsführung zwar formal im Amt belassen, verfügt sie aber über keine Entscheidungsbefugnisse mehr, liegt auch in diesem Fall eine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur vor. Über die tatsächlichen Verhältnisse können die interne Geschäftsverteilung der Geschäftsführung sowie…
…keine sonstige Änderung der Verhältnisse eintritt, zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 4 der Pendlerverordnung). Das Erkenntnis des VwGH vom 16.2.2006, 2005/14/0108, wonach die Pauschbeträge nur für Zeiträume zu berücksichtigen sind, in denen typischerweise bloß kurzfristig die Fahrtaufwendungen ausfallen, führt zu keiner Änderung…
…Gebot der Klarheit ist erfüllt, wenn die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eindeutig aussagekräftig bezeichnet werden. Die Bezeichnung der Posten richtet sich dabei nach dem allgemeinen Verständnis eines kundigen Bilanzlesers. Die einmal gewählte Bezeichnung ist, sofern keine wesentliche Änderung in der…
… 8 Abs. 1 Z 5 erfüllt. Rz 4333a: Ergibt sich aus einer Änderung der Einkünftequalifikation keine Abweichungen in der Art der steuerlichen Aufwandsberücksichtigung, ist dieser Umstand für die Inanspruchnahme der Individualpauschalierung grundsätzlich unschädlich. War ein Steuerpflichtiger als Gemeinderat tätig und bezog er dafür in den…
…1995: Ändern sich während des Veranlagungszeitraumes die für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen. Tritt die Änderung in einem folgenden Veranlagungszeitraum ein, kommt § 12 Abs. 10 oder Abs. 11 UStG 1994 zur Anwendung. Rz 1996: Hat ein Unternehmer in einem Veranlagungszeitraum keine…
…Grundstücksumsatz, der zu einer Änderung der Verhältnisse führen kann oder für den zur Steuerpflicht optiert werden kann. 6.1.9.1.3.3. Wechsel der Miteigentümer bei Miteigentumsgemeinschaften Rz 785: Der Wechsel von Miteigentümern führt bei der Gemeinschaft grundsätzlich zu keiner Änderung der Unternehmereigenschaft. Wenn…
…Widerruf der Optionserklärung wäre daher frühestens für den Veranlagungszeitraum 2014 möglich (Abgabe bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates). Rz 2918: Beim Wechsel von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen zur Besteuerung nach den allgemeinen Bestimmungen kommt es in Veranlagungszeiträumen bis einschließlich 2013 zu keiner Änderung der Verhältnisse…
…und verbindlichen Absichtsänderung eine Änderung der Verhältnisse iSd des § 12 Abs. 11 UStG 1994 ein und nicht erst im Voranmeldungs-(Veranlagungs-)Zeitraum des tatsächlichen Erzielens eines (Vermietungs-)Umsatzes (VwGH 11.11.2008, 2006/13/0070). Beispiel: Im Jahr 2008 errichtet der Unternehmer U ein Gebäude…
…Folgendes: Werden bisher von mehreren Rechtsträgern selbständig geführte Betriebe sodann von einem Rechtsträger gemeinsam geführt (zB Verschmelzung, Einbringung), prägt die bei jenem Betrieb getroffenen Entscheidung, dessen betriebliche Wertigkeit höher ist (zu beurteilen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, wie Unternehmenswert, Umsatzhöhe), die weitere Vorgangsweise beim "Nachfolgerechtsträger"…
…werden, bestehen für Veräußerungen vor dem 1.1.2016 keine Bedenken, den Anteil von Grund und Boden mit 20% anzusetzen (siehe Rz 6447). Erscheint diese Aufteilung im konkreten Einzelfall (zB im urbanen Raum) nicht sachgerecht, sind die tatsächlichen Verhältnisse (zB mittels Gutachten oder Vergleichspreisen) festzustellen…