…1) Kein Anlaufzeitraum besteht für zeitlich begrenzte Betätigungen und solche, bei denen damit zu rechnen ist, dass sie vor Erzielung eines Gesamtgewinnes/Gesamtüberschusses beendet werden (siehe Rz 18 und Rz 42). Im Fall der entgeltlichen Übertragung der Einkunftsquelle beginnt für den Erwerber ein neuer Anlaufzeitraum…
…Appartement-Grenze" siehe EStR 2000 Rz 5435 und Rz 5436) ist unter § 1 Abs. 2 Z 3 LVO einzureihen. Rz 60: Der Anlaufzeitraum gilt für diese Betätigungen nicht. Das Vorliegen einer Einkunftsquelle ist daher vom ersten Jahr an zu prüfen. Es ist dabei zu untersuchen…
…dann, wenn mit keiner Besserung zu rechnen ist und der Beteiligung keine besondere funktionale Bedeutung (zB Marktpräsenz, Markterschließung) zukommt, die Anschaffung also eine Fehlmaßnahme war bzw. die Anschaffungskosten als überhöht anzusehen sind. Dies ist für den Anlaufzeitraum regelmäßig zu verneinen (VwGH 24.2.1999, 96…
…3 lit. a VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften); für die beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahre ergeben sich jedoch keine rückwirkenden Änderungen. Rz 1248fr: Überwiegen im zu beurteilenden Wirtschaftsjahr die Passiveinkünfte nur aufgrund besonderer Umstände, wie insbesondere aufgrund von Anlaufverlusten der ausländischen Körperschaft oder aufgrund eines allgemeinen Konjunktureinbruchs, können…
…der Veranlagung 2008 können die Verluste der Jahre 2007, 2006 und 2005, nicht mehr aber die Verluste des Jahres 2004 (sofern kein Anlaufverlust) berücksichtigt werden. Steuerpflichtige können bis zur Veranlagung 2006 im Rahmen einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelteDie Verluste nur abziehen…
…Errichtungs- und Anlaufphase einen Betrieb gewerblicher Art, wenn bei voller Aufnahme der Tätigkeit die Einnahmengrenze von 2.900 Euro regelmäßig überschritten wird. Wenn im Anlaufzeitraum noch nicht feststeht, ob die Einnahmengrenze bei voller Aufnahme der Tätigkeit überschritten werden wird, ist zunächst vom Vorliegen eines Betriebes…
…den Anlaufzeitraum umfassenden - Prüfung anhand der Kriterien des § 2 Abs. 1 Z 1 bis 6 LVO keine Einkunftsquelle vorliegt (siehe Rz 45 ff). Das Jahr des Beginns der Betätigung sowie allgemein Rumpfwirtschaftsjahre zählen jeweils als ein Kalenderjahr bzw. Wirtschaftsjahr. Rz 40: Der dreijährige Anlaufzeitraum läuft…
…tatsächlich eintreten wird, keine Vorläufigkeit von Bescheiden (vgl. VwGH 23.2.2005, 2002/14/0024; VwGH 12.12.2007, 2006/15/0075). Zur Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens siehe Rz 21. Sind Verluste gemäß § 2 Abs. 2 LVO für den Anlaufzeitraum anzuerkennen, stellt die Ungewissheit…
… 1 Abs. 1 LVO umfasst die Liebhabereiprüfung auch den Anlaufzeitraum (siehe Rz 44). Rz 125: Dabei ist auf der Ebene der Gesellschafter (Mitglieder) unabhängig von der Einstufung der gemeinschaftlichen Betätigung in die Kategorien des § 1 LVO wie folgt vorzugehen: Es ist stets vom voraussichtlichen anteiligen…
…einer Eigentumswohnung nach elf Jahren einen Gesamtüberschuss ergibt. Im Jahr 04 wird auf Grund einer Erbschaft das Fremdkapital zur Gänze getilgt. Es liegt keine Änderung der Bewirtschaftung vor, weil schon vor der Fremdkapitalrückzahlung eine Einkunftsquelle anzunehmen war. Die Tilgung bewirkt lediglich eine Verkürzung des Gesamtüberschusszeitraumes…
…als 20% übersteigen. Die Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten sind zur Ermittlung des arithmetischen Mittels ohne Umsatzsteuer anzusetzen; besteht keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug, sind die Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zur Ermittlung des arithmetischen Mittels inklusive Umsatzsteuer anzusetzen. Beispiel 3: Angaben wie oben Beispiel 1. Das arithmetische Mittel der…
…bspw. dann vor, wenn die Körperschaft bei Verwertung des Vermögens unverschuldeterweise auf Schwierigkeiten stößt, nicht hingegen aber dann, wenn das Vermögen nicht verwertbar erscheint. Wird kein Verlängerungsantrag gestellt oder wird er abgewiesen, endet der Besteuerungszeitraum gemäß § 19 Abs. 3 KStG 1988 nach 3 bzw. 5…