…Verfahrenshinweise 11.4.3.1. Antrag und Zollanmeldung Waren für Internationale Organisationen in Österreich sind ausdrücklich zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr anzumelden. Die Verfahrenszusatzcodes lauten 360 für die Organisation bzw. 320 für die Ständige Vertretung (zu VZC und Form des Antrags siehe Abschnitt…
A.3.7. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw. Rz 350: Für völkerrechtlich privilegierte Personen ist in § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. in § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24…
3.4.3 Einkommensteuerbefreiung auf Grund von Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und internationalen Organisationen 3.4.3.1 Begünstigungen Rz 327: Die in den von Österreich abgeschlossenen Amtssitzabkommen enthaltenen steuerlichen Begünstigungen bewegen sich üblicherweise innerhalb eines bestimmten Privilegienumfangs. Im Einzelfall ist zur Berücksichtigung der…
…Staaten sind im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit in Österreich (im Rahmen des amtlichen Aufgabenkreises der diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretungen) auf Grund des Völkergewohnheitsrechts hinsichtlich der Erträge aus Kapitalveranlagungen von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Gleiches gilt für ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen. Der Kapitalertragsteuerabzug kann unterbleiben…
…1965, 0202/63). 29.8.1.2 Unter "Diplomaten" fallender Personenkreis Rz 7780: Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang oder berufskonsularischen Rang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften, Konsulate und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (Art. 34 der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl…
…Bezug der dort genannten Waren bzw. Dienstleistungen berechtigt ist. 6.1.6.3.3. Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten an diplomatische und konsularische Einrichtungen sowie internationale Organisationen in Österreich Rz 742: Grundlage für die Steuerbefreiung ist Art. 151 MwSt-RL 2006/112/EG (Art. 15 Abs…
…Angestellte Die Befreiungen nach Abschnitt 11.5.1. können von in Österreich akkreditierten Angestellten Internationaler Organisationen mit Amtssitz im Anwendungsgebiet geltend gemacht werden. Haushaltsangehörige Familienmitglieder sind selbst nicht berechtigt. Dieser Kategorie von Angestellten sowie allen haushaltsangehörigen Familienmitgliedern wird vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten eine grüne…
…gelbeorange Legitimationskarte"), gewisse zum technischen oder administrativen Personal gehörende Personen (ausgewiesen durch einen blauen Lichtbildausweis des BMaABMeiA - "blaue Legitimationskarte") und gewisse Bedienstete bei den internationalen Organisationen mit Amtssitz in oder außerhalb Österreichs (teilweise ausgewiesen durch einen roten oder blauen Lichtbildausweis des BMaABMeiA). Gewisse Privilegien genießen…
…BGBl. III Nr. 99/1998, CTBTO-PREPCOM (Vorbereitende Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen), BGBl. III Nr. 188/1997, JVI (Joint Vienna Institute), BGBl. III Nr. 187/1997, Internationales Registeramt der Weltorganisation für geistiges Eigentum für audiovisuelle Werke, BGBl…
…Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens, BGBl. Nr. 165/1955 (Art. VI); Ständige Beobachtermission der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, BGBl. Nr. 277/1979 (§ 2); Ständige Beobachtermissionen bei internationalen Organisationen, BGBl. Nr. 614/1978 (§ 8); Elftes Staatsvertragsdurchführungsgesetz, BGBl. Nr. 195/1962 idF BGBl. Nr. 91/1993 (…
…internationale Organisationen und deren Mitglieder | VS-1230/10-III/11/99 | 23.06.1999 | Änderung der Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Duty-free-Regelungen im innergemeinschaftlichen Luft- und Schiffsverkehr | VS-1077/1-IV/31/03 | 13.03.2003…
…GMSG werden diejenigen Finanzinstitute aufgelistet, die als "nicht meldende Finanzinstitute" gelten und daher keiner Meldepflicht iSd GMSG unterliegen. § 62 Z 1 GMSG nimmt von der Meldepflicht zunächst staatliche Rechtsträger, internationale Organisationen und Zentralbanken aus. Eine Gegenausnahme besteht jedoch bei Zahlungen, die aus einer Verpflichtung in…
…03.1. Anwendungsvorschriften und RechtsgrundlagenAnwendung 3.0.1. Rechtsgrundlage Allgemeine Rechtsgrundlage ist(1) Im Katastrophenhilfefall werden außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen bei der Verbringung von Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet bzw. in das Bundesgesetz überGemeinschaftsgebiet (auch die EinräumungRückbringung von Privilegien und Immunitäten für internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677/1977…
…Wertpapierbörsen gehandelt werden (§ 89 Z 1 GMSG), Kapitalgesellschaften, die ein verbundener Rechtsträger einer Kapitalgesellschaft nach Z 1 sind (§ 89 Z 2 GMSG), staatliche Rechtsträger (§ 89 Z 3 GMSG), internationale Organisationen (§ 89 Z 4 GMSG), Zentralbanken (§ 89 Z 5 GMSG), sowie Finanzinstitute (§ 89 Z 6 GMSG…
…der Mitgliedstaaten und der Partnerländer, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, sowie für internationale Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, bestimmt sind. (2) In diesen Fall ist in ACCS der Dokumentenartencode "X858" (Ausfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1s.4 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates…
…Vergütung nach § 12 NoVAG 1991, siehe Rz 1200 bis 1221. B.3.9. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw. Rz 697698: Näheres zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen und Diplomaten siehe Rz 350 bis 379. Randzahlen 698699 bis 749: derzeit frei
…auszugehen. Dasselbe gilt auch für ausländische Zweigniederlassungen, die das Umsatzgeschäft im eigenen Namen abgeschlossen haben. Rz 1061: Botschaften und Konsulate ausländischer Staaten in Österreich bzw. internationale Organisationen mit Amtssitz in Österreich sind keine ausländischen Abnehmer, weil sie ihren Sitz im Bundesgebiet haben. Die österreichischen Botschaften…
…sind (Art. 104 ZBefrVO): unentgeltlich an öffentliche Dienststellen der Mitgliedstaaten gerichtete Dokumente; zur unentgeltlichen Weitergabe bestimmte Veröffentlichungen ausländischer Regierungen und offizieller internationaler Organisationen (internationale Regierungsorganisationen); nicht darunter fallen beispielsweise private internationale Vereinigungen (so genannte NGOs) oder Transnationale Unternehmen (TNCs); Stimmzettel für Wahlen, die von in…
…BGBl. I Nr. 43/2024) deren jeweilige Organisationseinheiten, die Österreichische Akademie der Wissenschaften und deren rechtlich selbständige Institute, sowie diesen entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht. 5.5.4a.6.2…
…7772: Die KESt-Befreiung betrifft Schuldverschreibungen und andere Forderungswertpapiere, die von internationalen Organisationen vor dem 1.10.1992 begeben wurden. Als internationale Finanzinstitutionen gelten dabei die auf Basis völkerrechtlicher Vereinbarungen gegründeten Gesellschaften, die internationale Finanzierungen unter Inanspruchnahme der internationalen Kapitalmärkte durchführen (zB Weltbank, Afrikanische Entwicklungsbank…