RIS AI
6 Treffer1538 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1830–184521. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…keinesfalls früher verjährt als das Recht zur Festsetzung der Abgabe, wird verhindert, dass zB bei hinterzogenen Selbstbemessungsabgaben zwar noch die Festsetzung, nicht aber die Einhebung möglich ist (Bedachtnahme auf die Festsetzungsverjährung im Einhebungsrecht). Eine nach Fälligkeit der Abgabe erfolgende Verlängerung der Festsetzungsverjährung kann somit ein…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957 anwendbar. Rz 14: Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO mit dem…

KStR 2013 Rz 1522–153228.4 Sanierungsgewinn
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Teilbetrieb aufgegeben wird und dies zur Rettung des verbleibenden Teilbetriebes dient. Rz 1529: Liegt ein Sanierungsplan nicht vor, werden bei verschiedenen Gläubigern zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedliche Nachlässe erzielt und werden zudem im Sanierungszeitraum Selbstbemessungsabgaben hinterzogen (Umsatzsteuer), spricht dies gegen eine Sanierungseignung (VwGH 20.4.1999…

KfzBStR 2021 Rz 1580–1602C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…7.5. Verjährung Rz 1587: Die Verjährungsfrist beträgt nach § 207 Abs. 2 erster Satz BAO fünf Jahre. Die Festsetzungsverjährung kann durch Amtshandlungen verlängert werden. Für hinterzogene Abgaben beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre (§ 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO). Die Verjährung beginnt gemäß § 208 Abs. 1…

FlugAbgR Rz 1–51. Gegenstand der Abgabe (§ 1 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

…Nach § 207 BAO beträgt die Festsetzungsverjährungsfrist fünf Jahre. Die Festsetzungsverjährung kann durch Amtshandlungen verlängert werden. Für hinterzogene Abgaben beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Rz 5: Die sachliche ZuständigkeitZuständig für die Erhebung der Flugabgabe ist innach § 19 AVOG 201060 geregeltiVm § 61 Abs. 2 Z 10 BAO…

EStR 2000 Rz 2505–25196.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…des Jahres, in dem das Ereignis eingetreten ist. Abänderungen gemäß § 295a BAO sind daher auch dann zulässig, wenn die vom Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches abgeleitete (fünfjährige oder bei hinterzogenen Abgaben zehnjährige) Bemessungsverjährungsfrist (§ 208 Abs. 1 lit. a BAO) bereits abgelaufen ist. Dies gilt gemäß §…