…so wäre § 217 Abs. 7 BAO nur bei Vorliegen leichter Fahrlässigkeit anwendbar. Rz 976: Bei nicht grob verschuldeter Versäumung einer Zahlungsfrist kommt auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. Die Bewilligung der Wiedereinsetzung beseitigt nicht nur den Säumniszuschlagsbescheid aus dem Rechtsbestand…
…wäre Zollschuld gemäß Artikel 124 Abs. 1 Buchstabe k UZK erlischt: Die Nämlichkeit der Waren ist anhand der vorgelegten Unterlagen feststellbar; es liegt keine grobe Fahrlässigkeit des Bewilligungsinhabers bei der Wahl des unzutreffenden Zollverfahrens vor; es liegt kein Hinweis vor, dass die Waren zwischenzeitlich als…
…womit eine Zollschuld nach Art. 79 UZK wiederum nicht entstanden wäre: die Nämlichkeit der Waren ist anhand der vorgelegten Unterlagen feststellbar es liegt keine grobe Fahrlässigkeit des Bewilligungsinhabers bei der Wahl des unzutreffenden Zollverfahrens vor es liegt kein Hinweis vor, dass die Waren zwischenzeitlich als…
…Sinne des Artikels 79 Absatz 3 Buchstaben b oder c des Zollkodex, und dieser Person kann auch keine Täuschung oder grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. (2) Eine Aussetzung der Frist wird einer Person nur dann gewährt, wenn diese eine Sicherheit in Höhe der fraglichen Einfuhr- und…
…erhoben werden, wird auch die Person zum Zollschuldner, die die für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert hat und die gewusst (Vorsatz) hat oder vernünftigerweise hätte wissen müssen (grobe Fahrlässigkeit), dass sie unrichtig waren. Dieses Verschulden ist nach der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei argumentativ…
…womit eine Zollschuld nach Art. 79 UZK wiederum nicht entstanden wäre: Die Nämlichkeit der Waren ist anhand der vorliegenden Unterlagen feststellbar; es liegt keine grobe Fahrlässigkeit des Bewilligungsinhabers bei der Wahl des unzutreffenden Zollverfahrens vor; es liegt kein Hinweis vor, dass die Ware zwischenzeitlich als…
…Einführung von Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, für Verschmutzungsdelikte - etwa ausgesprochen, dass "unter grober Fahrlässigkeit ein nicht vorsätzliches Handeln oder Unterlassen zu verstehen istgrob fahrlässig", mit dem die verantwortliche Person die Sorgfaltspflichtwer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der sie in Anbetracht ihrer Eigenschaften, ihrer Kenntnisse…
…Grad der Fahrlässigkeit zu verstehen, für den nach allgemeinen Vorschriften noch einzustehen wäre. Bei einem darüber hinausgehenden Versehen (leichte und grobe Fahrlässigkeit) kann aus Gründen der Billigkeit und mit Rücksicht auf die besonderen Umstände der Ersatz gemäßigt werden. Bei niederem Grad des Versehens (leichte Fahrlässigkeit)…
…nach Lage der Sache liegt gemäß § 73 ZollR-DG bei sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben ein besonderer Fall im Sinn des Art. 120 UZK auch dann vor, wenn durch die Abgabenbelastung die Existenz des Abgabenschuldners ernsthaft gefährdet wäre; betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit schaden dabei nicht.
…79 Abs. 3 Buchstaben b oder c des Zollkodex, und dieser Person kann auch keine Täuschung oder grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. Eine Aussetzung der Frist wird einer Person nur dann gewährt, wenn diese eine Sicherheit in Höhe der fraglichen Einfuhr- und Ausfuhrabgabe leistet; ausgenommen sind…
…kein Erlass wird gewährt, wenn die Mitteilung der Zollschuld auf einer Täuschung (= vorsätzliches Handeln; leichte oder auch grobe Fahrlässigkeit schadet nicht) durch den Zollschuldner beruht. Die Beweislast betreffend die Täuschungshandlung liegt bei der Zollbehörde. Übersicht: | gesetzl. Grundlage | Inhalt | Antrag / Amts wegen…
…oder doch zumindest seit geraumer Zeit nicht mehr vorgekommenen Fehler handeln. Eine Fehlerhäufung (mehrere Fehler gleicher Art innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne oder auch verschiedene Fehler zur gleichen Zeit) deutet auf grobe Fahrlässigkeit hin, da im Falle einer derartigen Konstellation vom Beteiligten verlangt werden kann…
…auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahren hatte und kein Täuschungsversuch war (d.h. auch grobe Fahrlässigkeit oder jede geringere Schuldform sind einem Erlöschen nicht hinderlich) und nachträglich alle notwendigen Formalitäten erfüllt werden, um die Situation der Waren zu bereinigen [die zu erfüllenden nachträglichen Formalitäten…
…9 ArtHG 2009 auch in jenen Fällen, in denen die Tat grob fahrlässig (siehe Abs. 5) begangen wurde. (9) Gemäß § 57 StGB beträgt die Verjährungsfrist für die in Abs. 1 bis 3 angeführten Handlungen bei grober Fahrlässigkeit drei Jahre, ansonsten fünf Jahre. (10) Zu Zwecken…
…Fall der groben Fahrlässigkeit (siehe Abs. 7) ist der Versuch nicht strafbar. (7) Gemäß § 8 Abs. 3 FinStrG handelt "grob fahrlässig", wer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war. Bei "geringfügiger Fahrlässigkeit" liegt…
…Plus nicht berücksichtigen. Eine Haftung des Arbeitgebers wegen unrichtiger Angaben in der Erklärung des Arbeitnehmers besteht nur dann, wenn offensichtlich unrichtige Erklärungen des Arbeitnehmers beim Steuerabzug berücksichtigt wurden - folglich in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt auch hinsichtlich der Berücksichtigung des Alleinverdiener- bzw…
…Pflichteninhaber), sofern dieser nicht überdies auch nach einem der anderen Buchstaben Schuldner ist, bei der Erfüllung seiner Pflichten nicht mit Täuschung oder grober Fahrlässigkeit gehandelt hat, ihm der betreffende Einfuhr-oder Ausfuhrabgabenbetrag bereits mitgeteilt wurde und zumindest noch ein weiterer Schuldner festgestellt wurde. Die Aussetzung…
… 6 Abs. 3 StGB handelt "grob fahrlässig fahrlässig", wer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war. Bei "geringfügiger Fahrlässigkeit" liegt keine Strafbarkeit als gerichtlich strafbare Handlung gemäß § 177e StGB vor. (5) Wenn Zollorgane…
… 1323 ABGB). Tatsächlich wird im Regelfall Geldersatz geleistet. Die Schuldform - grober Vorsatz (Absicht) bis leichte Fahrlässigkeit (Versehen) - bestimmt den Umfang der Ersatzpflicht des Schädigers (§ 1324 ABGB). Beispiel: Der Unternehmer M hat eine fehlerhafte Maschine an den Kunden K geliefert. Der Fehler ist auf eine mangelhafte…
…5) Gemäß § 6 Abs. 3 StGB handelt "grob fahrlässig", wer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war. Bei "geringfügiger Fahrlässigkeit" liegt keine Strafbarkeit als gerichtlich strafbare Handlung gemäß § 181c Abs. 3 StGB vor…