…11.2007, RV/0104-L/07). Ist die Abgabenentrichtung unmöglich (bei Zahlungsunfähigkeit) oder unzumutbar (weil etwa nur durch Vermögensverschleuderung bewirkbar), wird im Allgemeinen kein grobes Verschulden an der Säumnis unterstellt werden können (Ausnahme: grob fahrlässige Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit). Es liegt jedoch am Abgabepflichtigen, die Unmöglichkeit…
7.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 7) ein Exemplar, das im Anhang A, B, C oder D angeführt ist, entgegen dem…
2. Strafbestimmungen (1) Gemäß § 8 Abs. 1 Z 6 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 3) gegen das Bundesgesetz gemäß § 15 Abs. 3 ArtHG 2009 verstößt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu…
12.8.24 Schadenersatzleistungen, Schadensfälle Rz 906: Schadenersatzleistungen sind nicht absetzbar, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (Verschuldenshaftung; VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, vgl. Rz 828 ff). Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten können nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn…
…zum 30.9. Der länderbezogene Bericht für das Wirtschaftsjahr 2020/21 muss daher spätestens am 30.9.2022 über FinanzOnline an das Finanzamt für Großbetriebe übermittelt werden. Rz 472: Wird die Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, liegt eine Finanzordnungswidrigkeit…
…1) Gemäß § 7 Abs. 1 ArtHG 2009 begeht eine gerichtlich strafbare Handlung, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 5) Exemplare, die im Anhang A oder B angeführt sind, 1.ohne die nach Artikel 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 erforderlichen…
…wer Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, grob fahrlässig entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag einführt oder ausführt. Der Versuch einer grob fahrlässig begangenen Zuwiderhandlung ist nicht strafbar. (3) Als "Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen," sind jene Stoffe anzusehen, die in…
…Abs. 3 StGB begeht eine gerichtlich strafbare Handlung, wer Abfälle entgegen Artikel 2 Nummer 35 der EG-VerbringungsV grob fahrlässig in nicht unerheblicher Menge verbringt. Bei vorsätzlichem Handeln ist auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar. (2) Der Begriff "Befördern" im Sinne des § 181b Abs…
…Eine Belastung erwächst nicht zwangsläufig, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist (vgl. beispielsweise VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, betr. Schadenersatz nach grob verschuldetem Verkehrsunfall im Rahmen einer Dienstfahrt), sonst unmittelbare Folge eines Verhaltens ist, zu dem sich der Steuerpflichtige aus…
…99: Die Befugnis zur Selbstberechnung kann vom Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten mit Bescheid entzogen werden, wenn der zur Selbstberechnung Befugte die maßgeblichen Bestimmungen vorsätzlich oder wiederholt grob fahrlässig verletzt hat. Die Aberkennung kann entweder für mindestens drei Jahre oder unbefristet erfolgen. Rz 100: Wurde die…
…Sorgfaltspflichtverletzung gemäß §§ 107 oder 108 GMSG als unmittelbarer Täter bestraft werden. Liegt die Ursache der Meldepflichtverletzung in einer vom Kontoinhaber (oder dessen bevollmächtigter Vertretung) vorgelegten vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig erteilten Selbstauskunft, kann der Kontoinhaber (bzw. bevollmächtigte Vertreter) aufgrund der in § 11 Finanzstrafgesetz…
…Abs. 1 ArtHG 2009 vorgesehen, nicht aber auch in den Fällen des § 8 Abs. 3 ArtHG 2009, der grob fahrlässig begangene Handlungen betrifft. Daher kommt ein Verfall bei einer Erledigung nach § 146 FinStrG auch nur in den Fällen des § 8 Abs. 1 ArtHG 2009, der…
…nachgewiesenen Ausmaß (zB Stornokosten, durch die Stornierung verursachter Mehraufwand) Werbungskosten vor. Sind die Zahlungen iZm der Stornierung eines bereits vereinbarten Urlaubes auf Grund eines in der persönlichen Sphäre des Arbeitgebers liegenden Ereignisses (zB grob fahrlässig verursachter Unfall durch den Arbeitgeber, weshalb der Arbeitnehmer verletzungsbedingt nicht…
…0204), Kosten eines Scheidungsverfahrens, wenn die Ehe wegen überwiegenden Verschuldens des Steuerpflichtigen geschieden worden ist, sowie Kosten für den Prozess über Schadenersatzansprüche, wenn der Schaden vom Steuerpflichtigen (vorsätzlich oder grob fahrlässig) verschuldet wurde (vgl. VwGH 10.4.1981, 13/2327/80; VwGH 25.1.2000…
…war gutgläubig; Art. 120 UZK: kein Täuschungsversuch und kein grob fahrlässiges Handeln des Zollschuldners) einzugehen sowie auf die von ihm angewandte Sorgfalt. Maßgebliche Beweismittel sind dem Bericht anzuschließen. Das Bundesministerium für Finanzen überprüft umgehend den von der Zollbehörde vorgelegten Fall und legt ihn, wenn es…
…erhoben werden, wird auch die Person zum Zollschuldner, die die für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert hat und die gewusst (Vorsatz) hat oder vernünftigerweise hätte wissen müssen (grobe Fahrlässigkeit), dass sie unrichtig waren. Dieses Verschulden ist nach der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei argumentativ…
…ob der Abgabenschuldner in Abgabensachen ein leichtfertiges Verhalten an den Tag gelegt, dh. insbesondere an der Entstehung der Abgabenschuld vorsätzlich oder grob fahrlässig mitgewirkt hat, oder aber sich auf ein Zollverfahren eingelassen hat, ohne auch nur einigermaßen für die Abdeckung einer allenfalls entstehenden Abgabenschuld Vorsorge…
…grob fahrlässig unrichtig vorgenommen und nicht korrigiert wird (zB Mitgliedsbeiträge werden als Spenden in die Datenübermittlung einbezogen). Diese Haftung greift jedoch nur dann ein, wenn die dadurch entgangene Steuer beim Spender nicht einbringlich ist. Dies gilt zusätzlich zu den Regelungen über die Abgabenhinterziehung bzw. grob…
…Grund der Umstände des Einzelfalls bzw. der Natur der Waren (zB Zigaretten) keine Hinweise für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln auf Seiten des Beteiligten ergeben. Eine neue Zollanmeldung für eine Mehrmenge oder Beiladung (egal ob geringfügig oder nicht bzw. in den Anmeldungsunterlagen erwähnt oder nicht…
…findet sich ab dem 1.5.2016 in der Bestimmung des Art. 86 Abs. 6 UZK wieder, wobei grob fahrlässiges Handeln nicht mehr schädlich ist. 3.13.3. Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 2 ZollR-DG Durch Entrichtung einer Abgabenerhöhung in der Höhe der Eingangs- oder…