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14 Treffer1553 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1282–12895.5.2.1.7 Leistungsorientierte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Beiträge leisten muss. Der beschriebene Ausnahmefall liegt nicht vor, wenn das Überschreiten der Grenze bei Abschluss des Pensionskassenvertrages feststeht oder mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist oder wenn die unvorhergesehene Deckungslücke nicht nur vorübergehender Natur ist. Dabei ist auf den aufsichtsbehördlich genehmigten Geschäftsplan Bedacht zu nehmen…

EStR 2000 Rz 5888–589319.2.2.2 Angemessenheitsprüfung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Entscheidend ist dabei die Größe der Gefahr der Inanspruchnahme der Komplementär-GmbH. Dazu ist insbesondere folgendes zu berücksichtigen: Art und Umfang des Geschäftsbetriebes der KG, das mit dem Geschäftsbetrieb der KG verbundene Risiko, das Vorliegen von Haftungsverpflichtungen Dritter (zB Konzernmütter) die Wahrscheinlichkeit von Regressmöglichkeiten der…

AH-2616Anlage 2
geltende FassungRichtlinien02.04.2026

…im Wellenlängenbereich 500 nm-650 nm, mit Antireflexschichten im Wellenlängenbereich 500 nm-650 nm überzogen und mit einem Kerndurchmesser größer als 0,4 mm und kleiner/gleich 2 mm | - | II.A0.005 | Bestandteile eines Kernreaktors und Prüfgeräte, soweit nicht in Nummer 0A001…

AH-2724Anlage 1
geltende FassungRichtlinien19.04.2023

…500 nm - 650 nm, mit Antireflexschichten im Wellenlängenbereich 500 nm - 650 nm überzogen und mit einem Kerndurchmesser größer als 0,4 mm und kleiner/gleich 2 mm. | entfällt | II.A0.005 | Bestandteile eines Kernreaktorbehälters und Prüfgeräte, soweit nicht in Nummer 0A001 erfasst…

ZT-25007. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben
geltende FassungRichtlinien31.10.2018

…es sei denn, eine Entscheidung im Sinne des Parteiantrages ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten. Eine wider Erwarten positive Entscheidung ist am Tag ihres Ergehens (der amtsinternen Willensbildung) der Kontingentstelle zu melden. Das Zollamt hat anhand der ihm vorliegenden Unterlagen zu prüfen -ob die…

EStR 2000 Rz 1098–11025.3 Nachweis der Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…89/14/0027). Ein Sachverhalt ist glaubhaft gemacht, wenn die Umstände des Einzelfalles dafür sprechen, der vermutete Sachverhalt habe von allen anderen denkbaren Möglichkeiten die größte Wahrscheinlichkeit für sich (VwGH 14.9.1988, 86/13/0150). Für Aufwendungen, über die vom Empfänger auf Grund allgemeiner…

KStR 2013 Rz 1344–134925.2.2 Bewertungsfragen bei Kreditinstituten
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…wenn zum Bilanzstichtag konkrete Risiken bestehen, die einzelnen Forderungen direkt zugerechnet werden können und eine Einstellung von Kreditrückzahlungen vorliegt. Es muss mit großer Wahrscheinlichkeit zu rechnen sein, dass bestimmte Forderungen nicht mit dem vollen Nennbetrag eingehen werden. Solche konkrete Risiken können sein: Nichteinhaltung einer Ratenvereinbarung…

EStR 2000 Rz 6665–666722.4.4.5.6 Subventionen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1 BAO). Die Glaubhaftmachung hat den Nachweis der Wahrscheinlichkeit zum Gegenstand und unterliegt den Regeln der freien Beweiswürdigung. Ein Sachverhalt ist glaubhaft gemacht, wenn die Umstände des Einzelfalls dafür sprechen, der vermutete Sachverhalt habe von allen anderen denkbaren Möglichkeiten die größte Wahrscheinlichkeit. Auch in Kopie…

EStR 2000 Rz 3396–34008.6.3.6 Übergang vom deckungslosen Zahlungsverfahren auf das Ansammlungsverfahren
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…sieht für den Fall einer Änderung von biometrischen Größen im Bereich der Pensionsrückstellungen und der Jubiläumsgeldrückstellungen, sofern letztere nach Grundsätzen der Versicherungsmathematik berechnet werden, besondere Regelungen vor. Biometrische Größen sind Wahrscheinlichkeiten und sonstige mit dem Leben verbundene, statistische Größen und können aus Richttafeln (Sterbetafeln) oder…

EStR 2000 Rz 6209–621020.2.4.16 Ausländische Versicherungsprodukte
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Der Begriff "Tarif" bringt zum Ausdruck, dass es beim Versicherungsgeschäft immer um eine Vielzahl gleich(artig)er Verträge geht, das Geschäft wird nach dem Gesetz der großen Zahl betrieben. Dies gilt für alle Lebensversicherungen, sodass "private insuring" im Sinne einer für jeden Versicherungsvertrag völlig individuellen…

ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…und Instandsetzungsmaßnahmen zulässig, die infolge eines außerhalb des Zollgebiets der Union eingetretenen unvorhergesehenen Ereignisses erforderlich geworden sind. Der Wert der Ware infolge dieser Behandlung darf nicht größer sein als der Wert, den sie zum Zeitpunkt der Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Union hatte. Die Beurteilung…

EStR 2000 Rz 3370–33958.6 Vorsorge für Pensionen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…dem Barwert der künftigen gleich hohen Jahresbeträge. Der Barwert der künftigen Leistungen ist der unter Berücksichtigung des Rechnungszinsfußes (Abzinsung) und der Wahrscheinlichkeit für die Fälligkeit der (einzelnen) Teilleistungen nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnete Wert aller künftigen, rechtsverbindlich zugesagten Leistungen des Arbeitgebers aus der…

ZK-20313.2.3. Fehlende Rückwarennachweise
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…Glaubhaft machen bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit für eine Möglichkeit (Rückware) größer als alle anderen Möglichkeiten ist. Gerade bei teuren Schmuckwaren kann das zu Schwierigkeiten führen, daher sollte bereits die Ausfuhr dieser Waren entsprechend dokumentiert werden. Im Bereich privater Reiseverkehr mit hochpreisigen Waren wie etwa Schmuck…

ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…79 Abs. 3 Buchstaben b oder c des Zollkodex, und dieser Person kann auch keine Täuschung oder grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. Eine Aussetzung der Frist wird einer Person nur dann gewährt, wenn diese eine Sicherheit in Höhe der fraglichen Einfuhr- und Ausfuhrabgabe leistet; ausgenommen sind…