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UStR 2000 Rz 712–7236.1.3.2. Grenzüberschreitende Beförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder der Durchfuhr beziehen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…des § 8 UStG 1994 befinden. Die Steuerbefreiung erstreckt sich somit auch auf sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf diese Gegenstände beziehen. Rz 717: Bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen und anderen sonstigen Leistungen, einschließlich Besorgungsleistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder der Durchfuhr beziehen, ist materiell…

UStR 2000 Rz 706–7116. Steuerbefreiungen (§ 6 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Rollfuhrunternehmer vom Flughafen, Binnenhafen oder Bahnhof zum Empfänger; für den Umschlag und die Lagerung von eingeführten Gegenständen; für handelsübliche Nebenleistungen, die bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen oder bei den in obigen Punkten bezeichneten Leistungen vorkommen, zB Wiegen, Messen, Probeziehen oder Anmelden zur Abfertigung zum freien Verkehr; für…

UStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

…3a UStG 1994) Vermittlungsleistungen Leistungsorte Telekommunikationsleistungen 4 Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG 1994) Einzelfälle zum Entgelt (zB Auslagen der Rechtsanwälte, Portospesen) Sachzuwendungen an Arbeitnehmer 6 Steuerbefreiungen (§ 6 UStG 1994) Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und sonstige Leistungen, die mit der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr in Zusammenhang stehen Grundstücksumsätze (Miteigentumsgemeinschaften, Eigenverbrauch…

UStR 2000 Rz 6403a.10. Ort der Beförderungsleistung
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…der zurückgelegten Beförderungsstrecke. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist nach dieser Regelung nur der inländische Teil im Inland steuerbar. Das gilt sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Leistungsempfänger. 3a.10.2. Güterbeförderung Rz 640f: Eine Güterbeförderungsleistung an einen Nichtunternehmer wird ebenfalls dort ausgeführt, wo die Beförderung…

UStR 2000 Rz 3912103a. Leistungsortregelungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…Grenzüberschreitende Beförderungen an Nichtunternehmer, die keine innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen sind, sind in einen steuerbaren und einen nicht steuerbaren Leistungsteil aufzuteilen. 103a.1.5. Güterbeförderungen in einen Freihafen eines anderen Mitgliedstaates für einen Nichtunternehmer Rz 3912f: Gemäß Art. 3a Abs. 1 UStG 1994 liegt eine innergemeinschaftliche Güterbeförderung…

GK-05002. Güterbeförderungsgesetz 1995 (einschließlich CEMT)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Bedingungen eingehalten werden - vom Güterbeförderungsgesetz ebenfalls ausgenommen (siehe Abschnitt 2.7.1. und Abschnitt 2.7.2.). (4) Weitere auf § 7 Abs. 4 GütbefG basierende bzw. vertraglich vereinbarte Ausnahmen siehe Anlage 1. Diese Ausnahmen gelten allerdings ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen…

GK-0500Bosnien-Herzegowina
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-05003. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…gegen die Verpflichtung verstößt dafür zu sorgen, dass die Nachweise über die in § 7 Abs. 1 GütbefG angeführten Berechtigungen bei jeder Güterbeförderung über die Grenze während der gesamten Fahrt vollständig ausgefüllt und erforderlichenfalls entwertet mitgeführt werden (§ 23 Abs. 1 Z 6 GütbefG iVm § 9 Abs…

GK-0500Montenegro
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Usbekistan
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die Ausnahmen…

GK-0500Türkei
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Georgien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-05001. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…die Kabotagebeförderung darf im Anschluss an eine grenzüberschreitende Güterbeförderung aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland durchgeführt werden, sofern eine vollständige Entladung in einem EU/EWR Staat, in welchem das Transportunternehmen nicht ansässig ist, erfolgt; nach der Entladung der grenzüberschreitend eingebrachten Lieferung dürfen in jenem…

GK-0500Aserbaidschan
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Serbien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Russische Föderation (Russland)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Nordmazedonien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Nicht angeführte Länder
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig Deutsch); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). Ausnahme von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.) gelten die…

GK-0500Anlage 1
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Anlage 1 Übersicht über die Genehmigungspflicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Straße Albanien | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 1 des Abkommens vom 23. Juli 1973, BGBl. Nr. 463/1973 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen…

GK-0500Weißrussland (Belarus)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…