…die gleiche Zollbehandlung wie diejenige, die nach Maßgabe des Protokolls Nr. 2 zur Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und die Portugiesische Republik und die Anpassungen der Verträge für Erzeugnisse mit Ursprung im Zollgebiet der Europäischen Union gewährt wird. Die Vertragsparteien gewähren…
…die gleiche Zollbehandlung wie diejenige, die nach Maßgabe des Protokolls Nr. 2 zur Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und die Portugiesische Republik und die Anpassungen der Verträge für Erzeugnisse mit Ursprung im Zollgebiet der Europäischen Union gewährt wird. Die Vertragsparteien gewähren…
…jeder Hinsicht die gleiche Zollbehandlung wie diejenige, die nach Maßgabe des Protokolls Nr. 2 zur Akte über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu den Europäischen Gemeinschaften für Erzeugnisse mit Ursprung im Zollgebiet der EU gewährt wird. Die Vertragsparteien mit Ausnahme der…
…Ceuta und Melilla 10.1. Anwendung des Protokolls (1) Der Begriff ,Europäische Union' umfasst nicht Ceuta und Melilla. (2) Erzeugnisse mit Ursprung in Georgien erhalten bei der Einfuhr nach Ceuta und Melilla in jeder Hinsicht die gleiche Zollbehandlung wie diejenige, die nach Maßgabe des Protokolls…
…Ceuta und Melilla 10.1. Anwendung des Protokolls (1) Der Begriff ,Europäische Union' umfasst nicht Ceuta und Melilla. (2) Erzeugnisse mit Ursprung in Moldau erhalten bei der Einfuhr nach Ceuta und Melilla in jeder Hinsicht die gleiche Zollbehandlung wie diejenige, die nach Maßgabe des Protokolls…
…dass an der Herstellung einer Ware Unternehmen in zwei oder mehr Ländern beteiligt sind. Wenden diese Länder dieselben Ursprungsregeln an und haben sie untereinander entsprechende Abkommen (gleiche Präferenzzone) geschlossen, so können sie den Ursprung kumulieren. Das Ausmaß der Kumulierungsmöglichkeit ist der jeweiligen UP-Arbeitsrichtlinie zu…
…29.12.2015 S. 176 ff 0.2. Begriffsbestimmungen (UZK, UZK-IA und UZK-DA) Einkaufsprovision (Art. 5 Nr. 41 UZK) Gleiche Waren (Art. 1 Nr. 4 UZK-IA) Tätigkeiten für den Absatz von Waren (Art. 1 Nr. 8 UZK-IA iVm Art. 129 Abs…
…Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art unüblich ist und die ein Käufer nach der Art der Sache nicht erwarten kann. Eine Korrektur des tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises kommt nur in Betracht, wenn Verkäufer und Käufer wegen der…
…Anschließend werden bei den durch die Äquivalenzverletzung begünstigten Anteilsinhabern zusätzliche Anschaffungskosten in Höhe der ihnen unentgeltlich zugewendeten Anteile angesetzt; in gleicher Höhe vermindern sich die Anschaffungskosten (Buchwerte) der Anteile jener Gesellschafter, die diese Vorteile unentgeltlich zuwenden. Beispiel A ist Alleingesellschafter der A-GmbH (Anschaffungskosten 100…
…regelmäßig Warensendungen und ist die Ursprungseigenschaft all dieser Waren voraussichtlich gleich, so kann der Lieferant für mehrere Sendungen dieser Waren eine einzige Erklärung zur Verfügung stellen (Langzeit-Lieferantenerklärung). (1a) Sind im Handel zwischen den Vertragsparteien des PEM-Übereinkommens zwei oder mehr Systeme von Ursprungsregeln anwendbar…
…ausgefertigt wird, dürfen in den Vertragsparteien nicht Gegenstand einer wie auch immer gearteten Zollrückvergütung oder Zollbefreiung sein. (2) Das Verbot nach Absatz 1 betrifft alle in einer Vertragspartei geltenden Maßnahmen, durch die Zölle und Abgaben gleicher Wirkung auf verwendete Vormaterialien vollständig oder teilweise erstattet, erlassen…
…Jeder Veräußerung auf Seiten des Überträgers steht im gleichen Zeitpunkt eine Anschaffung des Erwerbers gegenüber. Als Zeitpunkt der Veräußerung (= Anschaffung) ist im Zusammenhang mit Grundstücken der Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes (zB Kauf- oder Tauschvertrag) und - abweichend vom allgemeinen steuerlichen Anschaffungszeitpunkt (Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums im…
…Vereinbarung auf unbestimmte Zeit lautet oder eine Vereinbarung über die Dauer fehlt und auch sonst im Vertrag kein Anhaltspunkt enthalten ist, auf welche Dauer sich die Vertragsparteien binden wollten. Rz 1333: Eine unbestimmte Vertragsdauer liegt vor, wenn auch nur ein Vertragspartner in der Lage ist…
…bei der Herstellung dieser Erzeugnisse verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft keine Zollrückvergütung gewährt worden ist und sämtliche für solche Vormaterialien geltenden Zölle und Abgaben gleicher Wirkung tatsächlich entrichtet worden sind. (4) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht für den Handel zwischen den Vertragsparteien mit Erzeugnissen…
…bei der Herstellung dieser Erzeugnisse verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft keine Zollrückvergütung gewährt worden ist und sämtliche für solche Vormaterialien geltenden Zölle und Abgaben gleicher Wirkung tatsächlich entrichtet worden sind. (4) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht für den Handel zwischen den Vertragsparteien mit Erzeugnissen…
…entnommen werden, sofern diese nicht diesem Abschnitt entgegenstehen. 9.3. Überprüfung und Rechtsbehelf Jede Vertragspartei räumt den folgenden Personen im Wesentlichen die gleichen Rechte ein, die von ihrer Zollbehörde erteilten Ursprungsbestimmungen und verbindlichen Vorabauskünfte überprüfen zu lassen oder Rechtsbehelf einzulegen, wie den Einführern in ihrem…
…Der Rückzahlung steht gemäß § 71 ZollR-DG die Gutschrift, Umbuchung oder Überrechnung des Betrages gleich. Erlass ist die Befreiung von der Verpflichtung zur Entrichtung eines noch nicht entrichteten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags. 6.2. Einleitung Die Anspruchsvoraussetzungen, unter denen nach dem UZK und den Durchführungsbestimmungen eine…
…gelten. (7) Ungeachtet des Absatzes 1 kann die ausführende Vertragspartei, außer für Erzeugnisse, die unter Kapitel 1 bis 24 des Harmonisierten Systems fallen, Regelungen über eine Rückvergütung oder Befreiung von Zöllen oder Abgaben gleicher Wirkung auf bei der Herstellung von Ursprungserzeugnissen verwendete Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft…
…der Vertragsparteien. Werden Produktionserstattungen oder direkte Beihilfen für die bei der Herstellung verwendeten landwirtschaftlichen Grunderzeugnisse gewährt, so wird die Ausfuhrerstattung entsprechend gekürzt. 4.1.2.2. Waren der Tabelle II Für in Tabelle II angeführte Waren dürfen bei der Einfuhr keine Zölle bzw. Abgaben gleicher…
…ist. (4) Ein Lieferant, der regelmäßig einen Kunden mit Waren beliefert, die im EWR über einen längeren Zeitraum hinweg in der gleichen Weise be- oder verarbeitet werden sollen, kann eine einmalige Lieferantenerklärung (im Folgenden ,Langzeit-Lieferantenerklärung' genannt) abgeben, die für alle weiteren Sendungen der betreffenden…