Betrieb gewerblicher Art Rz 706: In der Beziehung zwischen dem Betrieb gewerblicher Art und der Trägerkörperschaft können grundsätzlich verdeckte Ausschüttungen zum Tragen kommen (VwGH 30.11.1981, 3166/79, 3225/79, 3226/79, 3227/79, VwGH 21.10.1999, 94/15/0113; EStR 2000 Rz…
…Rz 148: Werden Betriebe gewerblicher Art im Rahmen einer juristischen Person des privaten Rechts geführt, kommen - unabhängig vom Ausmaß der Beteiligung der Körperschaft des öffentlichen Rechts - die allgemeinen Liebhabereigrundsätze zur Anwendung. Eine Ausnahme davon besteht nur für im Versorgungsbetriebeverbund geführte Betriebe von Körperschaften öffentlichen Rechts…
…nach § 2 Abs. 1 KStG 1988 explizit nicht erforderlich. Eine Anwendung der Liebhabereiverordnung auf Betriebe gewerblicher Art kommt daher nicht in Betracht (siehe LRL 2012 Rz 147). Die Steuerpflicht knüpft grundsätzlich an die Erzielung von Einnahmen an. Unter Einnahmen sind nicht nur Geldbeträge, sondern auch…
2.1.1.3. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) Rz 16: Betreibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde) eine Photovoltaikanlage, hat grundsätzlich die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der…
…diesem zuzuordnen. Hinsichtlich der Produktion des in das Netz eingespeisten Stroms liegt bei wirtschaftlichem Gewicht der Tätigkeit ein eigenständiger Betrieb gewerblicher Art vor. Beispiel 12b: Eine Anlage wird auf dem Rathaus errichtet und versorgt dieses unmittelbar mit Strom. Der nicht unmittelbar verwendete Strom wird in…
…unmittelbar mit Strom. Der nicht unmittelbar verwendete Strom wird in das Netz eingespeist und verkauft. Nach Maßgabe einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht liegt bei der Stromeinspeisung ein unternehmerischer Betrieb gewerblicher Art vor. Die Lieferung des nicht unmittelbar verwendeten Stroms ist steuerbar und steuerpflichtig. Die Umsatzsteuerschuld…
…28.5.2019, Ro 2018/15/0002-3). Rz 711: Dagegen ist ein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 ein Körperschaftsteuersubjekt und die Körperschaft öffentlichen Rechtes kann daher diesen Betrieb im Sinne des § 2 KStG…
1.2.1.2.4 Einkünfteermittlung 1.2.1.2.4.1 Allgemeines Rz 89: Ein Betrieb gewerblicher Art unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 KStG 1988, soferne nicht die Befreiung nach § 5 Z 6 KStG 1988 wegen Verfolgung begünstigter Zwecke…
8.7. Vermietung und Verpachtung durch Körperschaften öffentlichen Rechts Rz 149: Die reine Vermietung und Verpachtung stellt bei Körperschaften öffentlichen Rechts keinen Betrieb gewerblicher Art dar. Die Erträgnisse aus der reinen Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften sind daher bei der Körperschaft öffentlichen Rechts - ausgenommen im…
1.3 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht 1.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 17: Unter die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen inländische Stiftungen des privaten Rechts (da Sitz im Inland); Betriebe gewerblicher Art von inländischen Stiftungen des öffentlichen Rechts; siehe KStR 2001 Rz 65; ausländische Stiftungen, denen die…
…Betriebes gewerblicher Art erforderlichen Merkmals einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht ist auf die jährliche Einnahmengrenze von 2.900 Euro (im Sinne einer durchschnittlichen Jahresbetrachtung) abzustellen (vgl. VwGH 29.1.2014, 2010/13/0006). Zur Ermittlung der Einnahmen siehe KStR 2013 Rz 70. Wird ein Betrieb…
2.3.5. Einzelfälle Rz 272: Arbeitskräfteüberlassung: Bei der entgeltlichen Personalgestellung durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts an einen ausgegliederten Rechtsträger ist die für das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art erforderliche wirtschaftliche Selbstständigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 KStG 1988 anzunehmen, wenn sich diese…
…kann. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts sind keine juristischen Personen und kommen daher nicht als Organe in Betracht. 2.2.2.2. Auswirkungen Rz 234: Die Auswirkungen der Organschaft sind, dass das Organ die Stellung eines Betriebes im Unternehmen des Organträgers hat (vgl…
…Abs. 5 Z 4 und Z 5 UmgrStG genutzt werden, da der Betrieb gewerblicher Art bestehen bleibt. 3.4.2.6.1.3. Zweifelsfragen Rz 885: Soweit rückwirkende Korrekturen vom Ansatz eines Postens oder vom Nichtansatz eines Aktivums oder Passivums in der Einbringungsbilanz abhängig sind…
…der Marktpräsenz oder der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten wird. Siehe dazu Rz 105 ff. Rz 134: Liebhaberei kann gemäß § 5 LVO nicht vorliegen bei Betrieben gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988), juristischen Personen des privaten Rechts, an denen unmittelbar oder mittelbar ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt…
…hat nach Maßgabe des Parteiengesetzes 2012 zu erfolgen: § 5 Z 12 KStG 1988 normiert eine Steuerbefreiung für entgeltliche Geselligkeitsveranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts, welche sonst als Betrieb gewerblicher Art steuerpflichtig wären. Der Anwendungsbereich des § 5 Z 12 KStG 1988 ist Als Gliederung mit eigener Rechtspersönlichkeit…
…körperlicher Wirtschaftsgüter liegt. Für jeden Betrieb gewerblicher Art ist von der Körperschaft des öffentlichen Rechts ein eigener Antrag einzubringen (VwGH 20.06.2012, 2010/17/0144). Die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben kann keinesfalls einen Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts darstellen, und ist somit…
…die auf eine eigene betriebliche Tätigkeit im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art entfallen. Beispiel 2: (Rechtslage bis 31. Dezember 2010Jänner 2011) Ein Unternehmer bietet vertraglich zu einem Fixpreis ein "Leistungsbündel" an, in dem neben der Betriebsführung und Betreuung haustechnischer Anlagen eines Gebäudes auch das Entgelt…
…Begriff Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen fallen alle im § 1 KStG 1988 angeführten juristischen Personen sowie Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts. Rz 1234: Zu den Begriffen "gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich" siehe VereinsR 2001 Rz 13 bis Rz 104. 10.2.4.2. Gemeinnützige Bauvereinigungen…
…Ausgenommen hiervon sind fiktive Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 2 Abs. 5 UStG 1994, die zufolge § 2 Abs. 3 UStG 1994 als Unternehmer anzusehen sind (zB Wasserwerke usw.), da auf Grund des Inhalts der hier tatsächlich ausgeübten Tätigkeit von einer betrieblichen Tätigkeit ausgegangen werden…