…e EStG 1988) Diplomatische Akademie (§ 4a Abs. 4 lit. f EStG 1988) Gemeinnützige Stiftungen (§ 4b EStG 1988) Innovationsstiftung für Bildung (§ 4c EStG 1988) Anti-Korruptions-Akademie (IACA) Diplomatische Akademie Landesfeuerwehrverbände und freiwillige Feuerwehren Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement gemäß §…
…dem Bundes-Stiftungs- und Fonds-Gesetz bzw. nach den Landes-Stiftungs- und Fonds-Gesetzen fallen daher dem Grunde nach unter den 25 Prozent-Steuersatz. Sofern diese Stiftungen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO erfüllen, ist auf Zuwendungen an diese Stiftungen …
…Voraussetzungen für das Vorliegen begünstigter Zweckeabgabenrechtlicher Begünstigungen 1.1.1 Allgemeines (§ 34 BAO) 1.1.1.1 Begünstigungsvoraussetzungen Rz 6: Die in verschiedenen Abgabengesetzen enthaltenen Befreiungen und sonstigen abgabenrechtlichen Begünstigungen bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (im fFolgenden als begünstigte Zwecke bezeichnet) stehen…
…und sind steuerrechtlich in folgende Stiftungsarten zu unterteilen: 1.2.1.1 Eigennützige Privatstiftungen Rz 4: Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig, soweit sie nicht gemäß § 5 Z 11 KStG 1988 von der unbeschränkten Steuerpflicht ausgenommen sind (Rz 140 bis Rz 182). 1.2.1.2 Gemeinnützige…
…des Stifters zugegangen ist der Stiftungszweck erreicht wurde bzw. nicht mehr erreichbar ist eine nicht gemeinnützige Versorgungsstiftung bereits 100 Jahre gedauert hat und nicht durch einstimmigen Beschluss aller Letztbegünstigten auf längstens weitere 100 fortgesetzt wird andere Gründe in der Stiftungserklärung festgelegt sind mit gerichtlichem Auflösungsbeschluss…
…Beiträge zu leisten. Weiters muss in der Stiftungsurkunde bzw. Stiftungszusatzurkunde festgehalten sein, dass bei Auflösung der Privatstiftung das Stiftungsvermögen nur den Begünstigten, die gleichzeitig Letztbegünstigte sein müssen, zukommt. Falls keine Begünstigten mehr vorhanden sind, darf das Vermögen stiftungserklärungsgemäß nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke…
…zwei selbständigen Rechtssubjekten (Stifter und Privatstiftung) vor, der nicht durch eine steuerlich relevante Tätigkeit der Stiftung veranlasst ist, sondern durch den Willen des Stifters, damit die eigen- oder gemeinnützige Privatstiftung den von ihm festgesetzten Zweck verwirklichen kann. Da diese Zuwendungen nicht auf der Ebene der…
…nicht in Betracht. 10.1.4 Sonstige Einkünfte Rz 245: Zuwendungen einer unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden (gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO verfolgenden) Privatstiftung sowie von ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen, die mit Privatstiftungen nicht vergleichbar sind…
…und die materiellen Mittel, so genau bezeichnet werden, dass allein auf Grund einer Einsichtnahme in die Rechtsgrundlage der Körperschaft (Statuten, Satzung, Stiftungsbrief, Gesellschaftsvertrag usw.) geklärt werden kann, ob die Voraussetzungen für abgabenrechtliche Begünstigungen gegeben sind (VwGH 21.10.2004, 2001/13/0267). Dabei kommt es…
…Auf Grund dieser Bestimmungen haben folgende Körperschaften den Gewinn nach § 5 EStG 1988 zu ermitteln: Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) Rechnungslegungspflichtige Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (siehe Rz 452) Gemeinnützige Bauvereinigungen, soweit sie infolge begünstigungsschädlicher Geschäfte unbeschränkt steuerpflichtig sind Sparkassen Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften…
…steuerpflichtigen Gruppenkörperschaft (§ 24a Abs. 1 Z 3 KStG 1988). 3.2.5. Privatstiftungen Rz 119: Zuständig für die Entgegennahme von Abschriften der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde gemäß § 13 Abs. 6 KStG 1988 sowie für die Information des Bundeskriminalamts für den Fall, dass die Vorlage dieser…
…Steuerbefreiung für Stipendien an Langzeitarbeitslose (Rz 46a) (2001) Eine Arbeitsstiftung vermittelt im Zuge einer gemeinsamen Initiative mit dem Arbeitsmarktservice Wien (AMS) Arbeitslose an Unternehmer. Stiftungsträger ist eine gemeinnützige GmbH. Stiftung und Beschäftigerunternehmer können nicht als Arbeitgeber angesehen werden. Die Arbeitslosen erhalten vom AMS ein "Schulungsarbeitslosenentgelt"…
…Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung ist die "Information des BMF zur Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben" (BMF-010203/0394-IV/6…
…vergleichbare Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen (§ 18 Abs. 1 Z 1a EStG 1988, siehe dazu Rz 12006), Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung (§ 18 Abs. 1 Z 8 iVm § 4b EStG 1988) sowie Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung gemäß…
…Widmungsakt zur Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Aufgaben bestimmt ist, sofern sie nach ihrem Zweck über den Interessenbereich eines Landes hinausgehen. Als Stifter können der Staat, Privatpersonen und Unternehmeneine oder mehrere natürliche oder juristische Personen auftreten. Nicht unter das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 fallen Stiftungen…
…Grundlagen von Stiftungen des Privatrechts in Österreich: Rz 19: | | Privatstiftungen (PSG) | Landesstiftungen | BStFG | Rechtspersönlichkeit der Stiftung | Ja | Ja | Ja | Stiftungszweck | Jeder vom Stifter bestimmte Zweck, sofern gesetzlich erlaubt | Primär Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger…
…wenn eine Privatstiftung einer gemeinnützigen Organisation Geld oder Sachen spendet oder wenn ein Stiftungsvorstand (außerhalb der in der Stiftungserklärung vorgegebenen Regelungen) nicht (letzt)begünstigten Personen Vermögen der Privatstiftung zuwendet. 8.2.2 Zeitliche Zurechnung der Zuwendung Rz 224: Zuwendungen in den außerbetrieblichen Bereich des Empfängers…
…Lebenden von körperlichen beweglichen Sachen und Geldforderungen an Stiftungen und vergleichbare Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 34 ff BAO dienen; Zuwendungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (beispielsweise Gebietskörperschaften, gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Österreichischer Rundfunk, Bundesmuseen) an Stiftungen und vergleichbare Vermögensmassen…
…zur Erreichung der gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke darstellt, ohne unmittelbar (siehe Rz 153 und 154) dem definierten begünstigten Zweck zu dienen. Dies ist dann der Fall, wenn durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Abweichung von den im Gesetz, in der Satzung, im Stiftungsbrief oder in der…
…sowohl die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 94 Z 5 EStG 1988 als auch für eine Befreiung nach § 94 Z 6 EStG 1988 vor (zB unentbehrliche Hilfsbetriebe bei gemeinnützigen Vereinen), ist eine generelle KESt-Freistellung des jeweiligen Kontos bzw. Depots seitens des Abzugsverpflichteten grundsätzlich zulässig.…