…EStG 1988 (siehe dazu Rz 13301305 ff) und § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 (siehe dazu LStR 2002 Rz 565 bis 573) siehtsehen die Abzugsfähigkeit von bestimmten freiwilligen Zuwendungen als Betriebsausgaben bzw. Sonderausgaben vor. Ab der Veranlagung 2002 sind Geld- oder Sachaufwendungen im Zusammenhang…
…106 EStG 1988 als auch freiwillige Zuwendungen an hinterbliebene (Ehe-) Partner oder Kinder im Sinne des § 106 EStG 1988 zu den Begräbniskosten des Arbeitnehmers sind ab 1.1.20161.1.2017 steuerfrei. Unerheblich ist, unter welchem TitelWenn auf die Zuwendung auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift…
…dar. Erst die Weitergabe an die Arbeitnehmer kann Steuerpflicht auslösen. Zuwendungen an den Betriebsratsfonds, die an individuell bestimmte oder bestimmbare Dienstnehmer weitergeleitet werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn (VwGH 20.9.2001, 98/15/0151). Rz 92: Freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere von Hochwasser-, Erdrutsch…
…Ausgaben, die zu einer Gegenleistung des Empfängers führen, sowie Mitgliedsbeiträge sind nicht begünstigt (siehe auch Rz 1330e1308b). Als Spenden sind daher nur freiwillige Zuwendungen zu verstehen, die keinen Entgeltcharakter haben, sodass Leistungsvergütungen (zB solche an Feuerwehren) keinesfalls abzugsfähig sind. Im Bildungsbereich sind etwa Schulgelder, Kursgebühren…
…anzusehen, selbst wenn sie zB im Rahmen von gesellschaftlichen Veranstaltungen verliehen werden. Sacheinlagen Rz 359: Siehe Rz 341 bis 343. Spenden Rz 360: Aufwendungen zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken und andere freiwillige Zuwendungen bilden - mit Ausnahme von Spenden, die nach einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen abzugsfähig sind (…
…sind freiwillige Zuwendungen und als solche gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 grundsätzlich nicht abzugsfähig (siehe Rz 4830 ff). Zu abzugsfähigen Zuwendungen nach § 4a EStG 1988 siehe Rz 13301305 ff, zur Abgrenzung von Sponsorzahlungen siehe Rz 1643. Sponsorzahlungen Rz 1643: Freiwillige Zuwendungen sind…
…§ 20 Abs. 3 EStG 1988 sieht aber vor, dass Unterhaltsleistungen und freiwillige Zuwendungen keine Sonderausgaben sind bzw. Geld- oder Sachzuwendungen, deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, weder Sonderausgaben noch außergewöhnliche Belastungen darstellen. 14.2 Aufwendungen für Haushalt und Unterhalt, Lebensführungsaufwendungen 14.2…
…1338b) Auch Zuwendungen an Spendensammelorganisationen für die oben genannten Zwecke sind als Sonderausgaben abzugsfähig (§ 4a Abs. 5 Z 4 EStG 1988). Rz 569: Einrichtungen nach § 4a Abs. 6 EStG 1988 (explizit im Gesetz aufgezählt): Ab dem 1.1.2012 erfolgende Geldzuwendungen an freiwillige Feuerwehren und…
…1 Z 4 KStG 1988) Rz 1261: Siehe EStR 2000 Rz 4840 bis 4846e. 21.1.5 Freiwillige Zuwendungen (§ 12 Abs. 1 Z 5 KStG 1988) Rz 1262: Die in § 12 Abs. 1 Z 5 KStG 1988 angesprochenen Zuwendungen sind auch dann vom Abzug ausgeschlossen…
…1988, § 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988, siehe EStR 2000 Rz 301 bis 305. § 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988 (freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden), § 3 Abs. 1 Z 29 EStG 1988, siehe EStR 2000 Rz 306 ff, § 3 Abs. 1 Z…
…die Zuwendungen beim Sponsor als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, richtet sich nach den Vorschriften des § 4 Abs. 4 EStG 1988 in Verbindung mit §§ 12 Abs. 1 KStG 1988 12 Abs. 1 KStG 1988 bzw. § 16 Z 2 und 5 KStG 1988. Rz 160: Freiwillige Zuwendungen an…
…zu Aufwendungen, die zur Gänze nicht abzugsfähig sind; Rz 4814 bis 4826). Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte: Spenden mit Werbecharakter (zB Sachspenden in Katastrophenfällen; Rz 4836 bis 4838) und Kulanzleistungen (Rz 4839) sind abzugsfähig. Bestechungs- und Schmiergelder: Übernahme des Erlasses AÖF Nr. 162/1999…
…beim Empfänger nicht steuerpflichtig. Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (Unterhaltsrenten) und freiwillige Zuwendungen gemäß §§ 20 Abs. 1 Z 4 sind in Verbindung mit Abs. 3 und 29 Z 1 EStG 1988 steuerlich unbeachtlich, und zwar auch dann, wenn die Zuwendungen auf einer verpflichtenden Vereinbarung beruhen…
…Alters oder des Todes des Arbeitnehmers abzusichern (VwGH 26.11.1971, 2003/70). Das gilt auch für andere freiwillige soziale Zuwendungen, die der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen zur Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer aufwendet. Der Anwendung der Befreiungsvorschrift steht auch nicht der Umstand entgegen…
…das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR). 5.5.4a.6.12 Feuerwehren (§ 4a Abs. 6 Z 12 EStG 1988) Rz 1343: Zuwendungen an freiwillige Feuerwehren unbeschadet ihrer rechtlichen Stellung und die Landesfeuerwehrverbände (§ 4a Abs. 6 Z 12 EStG 1988) sind als Betriebsausgaben abzugsfähig…
…EStG 1988), Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung und vergleichbare Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen (§ 18 Abs. 1 Z 1a EStG 1988, siehe dazu Rz 12006), Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung (…
…Abs. 84 Z 13 EStG 1988). Zur Erteilung und Verlängerung der Spendenbegünstigung siehe Rz 12010). Pensionsversicherungsanstalten und Versorgungseinrichtungen (betreffend Nachkauf von Versicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung, siehe dazu Rz 12006) Gesetzliche Pensionsversicherungsanstalten: Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen…
…machen (§ 18 Abs. 8 Z 4 lit. a EStG 1988). 5.5.4.4 Sparsame Verwaltung -5.5.4a.4.3.2 Mittelverwendung durch den Spendenempfänger Rz 13391320: Die Zuwendungen dürfen vom Spendenempfänger nicht in einem Betrieb, ausgenommen einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gemäß § 45 Abs. 2…
…das Entgelt. Die Umsatzsteuer selbst gehört nicht zum Entgelt, jedoch andere Abgaben, zB Verbrauchs-, Energie- und Vergnügungssteuern, Werbeabgabe sowie der Altlastenbeitrag. Nicht zum Entgelt zählen Zuwendungen, die ohne Zusammenhang mit einem Leistungsaustausch gegeben werden und daher kein Leistungsentgelt darstellen, wie zB Schenkungen, Erbschaften, Spenden, Subventionen…
…bei einer Tierzuchtvereinigung, auch wenn die Mitgliedsbeiträge sich nach der Zahl der gehaltenen Tiere richten (VwGH 3.11.1961, 0855/61). Freiwillige Kostenersätze der Mitglieder für die durch den Verein erfolgte Anmietung bzw. Errichtung und Erhaltung von Veranstaltungssälen (VwGH 3.11.1986, 86/15/0003…