4. Strafbestimmungen (1) Das vorsätzliche Verbringen von gelisteten invasiven gebietsfremden Arten (siehe Anlage 1) in das Gebiet der Union, einschließlich der Durchfuhr durch die Union unter zollamtlicher Überwachung, entgegen den Vorschriften des Artikels 7 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 ist…
…ist in Evidenz zu halten. Können die Gegenstände wegen fehlender Zugriffsmöglichkeit nicht beschlagnahmt werden, ist lediglich Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. (6) Die vorsätzliche Einfuhr von Kulturgut entgegen den in dieser Findok wiedergegebenen Bestimmungen des Kulturgüterrückgabegesetzes ist gemäß §23 KGRG als Verwaltungsübertretung strafbar…
…177d StGB begeht eine gerichtlich strafbare Handlung, wer Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, vorsätzlich entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag einführt oder ausführt. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar. (2) Gemäß § 177e StGB begeht eine gerichtlich strafbare Handlung, wer Stoffe…
…zu gestellen sind. Der Fall ist in Evidenz zu halten. Können die Gegenstände wegen fehlender Zugriffsmöglichkeit nicht beschlagnahmt werden, ist lediglich Anzeige an die zuständige Behörde zu erstatten. (53) Ohne Rücksicht auf Maßnahmen anderer Behörden ist erforderlichenfalls ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. 5.1.2. Gefälschte Arzneimittel…
…gesamte Einkommenkeine rückwirkende Sanierung möglich (siehe Rz 106 des Vereins zu erfassen (Anwendungsfall des § 18 KStG 1988). Eine mangelhafte/fehlende Auflösungsbestimmung ist dann nicht rückwirkend sanierbar, siehe KStR 2001, Abschnitt 20.1.3)wenn die Körperschaft bereits aufgelöst wurde und die Auflösungsbestimmung somit zum Tragen…
…der Erstattung oder des Erlasses der Einfuhrabgaben bei nachträglicher Beibringung von Rückwarennachweisen im Rahmen eines Antrages auf gesonderte Entscheidung (§ 87 Abs. 1 ZollR-DG) wird hingewiesen wird im Zusammenhang mit der Nichtvorlage eines Rückwarennachweises das Vorsatzdelikt der Hinterziehung von Eingangsabgaben (§ 35 Abs. 2 FinStrG) vermutet…
…etwaigen anderen einschlägigen Bestimmungen eingehalten werden, unter dem Begriff des "Entziehens" zusammengefasst werden. Zum Entziehen von Waren aus dem Versandverfahren/der zollamtlichen Überwachung kommt es insbesondere durch: Nichtgestellung der Waren bei der Bestimmungszollstelle oder fehlende Übergabe an einen zugelassenen Empfänger, wenn zB die Waren vollständig…
…Wertverhältnisse sind im Zweifel durch das Gutachten eines Sachverständigen nachzuweisen. Rz 306: Durch diese Bestimmung (siehe Rz 305) wird bewirkt, dass die fehlende, im Umtauschverhältnis zum Ausdruck kommende Äquivalenz zwischen dem Wert der Anteile der übertragenden Gesellschaft und der erhaltenen Gegenleistung die Anwendung des Art…
…war). Eine Rücknahme setzt voraus, dass dem Inhaber der Entscheidung betreffs der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Informationen bzw. Angaben vorsätzliches ("wusste") oder grob fahrlässiges Verhalten ("hätte wissen müssen") vorzuwerfen ist. Dieses Verschulden ist nach der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen…
…vorsätzlicher Begehung eines Finanzvergehens nach § 39 AußHG vorgesehen, richtet sich der Verdacht nur auf fahrlässige Tatbegehung, ist eine Beschlagnahme nach § 89 FinStrG nur zur Beweissicherung möglich. Sofern es zu keinem Verfall und damit einem Eigentumserwerb durch den Bund kommt, wird der Beteiligte entweder die fehlenden…
…94/14/0147; VwGH 27.5.2020, Ra 2020/13/0027). Ergeben sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel, ist die Abgabenbehörde nicht von ihrer Ermittlungspflicht entbunden (VwGH 28.05.1993, 93/17/0049). Ergebnisse derartiger (zB…
Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…