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27 Treffer1584 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 88–953.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Beilage ist der gebührenpflichtigen elektronischen Urkunde elektronisch beizulegen (beispielsweise durch Ablage der elektronischen Beilage im selben elektronischen Ordner). 3.2.4.3. Anzeige und Entrichtung Rz 94: Eine Abschrift (Kopie, Zweitausdruck) der Aufschreibungen für die in einem Kalendermonat selbst berechneten Rechtsgeschäfte ist dem Finanzamt Österreich…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Gebührenanzeige Rz 1204: Die Gebührenanzeige hat mit einer Abschrift (bloße Kopie) oder einer Gleichschrift (Kopie oder weiterer Ausdruck der Urkunde, versehen jeweils mit Originalunterschriften) der über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde zu erfolgen. Rz 1205: Urkunden über Rechtsgeschäfte, die nicht in der Amtssprache abgefasst sind…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Aufschreibungen können daher sowohl mittels elektronischer Datenverarbeitung als auch händisch geführt werden, müssen aber jedenfalls enthalten: eine fortlaufende Nummer, den Namen des Vertragspartners, Art des Rechtsgeschäftes, die Bemessungsgrundlage, den Gebührenbetrag und das Datum des Entstehens der Gebührenschuld (siehe Rz 1046 ff). 3.2.3.2…

EStR 2000 Rz 6167–616920.2.2.5.3.2 Unentgeltliche Übertragungen auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…6167: Unentgeltliche Übertragungen auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen sollen systematisch den Übertragungen auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen gleichgestellt werden. Da das der Depotübertragung zugrundeliegende unentgeltliche Rechtsgeschäft seit dem Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes keine (ertrag)steuerlichen Folgen auslöst, ist eine Ausnahme immer dann vorgesehen…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Der Bestandgeber hat dem Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten bis zum 15. Tag des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats (siehe Rz 85 f) eine Anmeldung über das Rechtsgeschäft/die Rechtsgeschäfte unter Verwendung des amtlichen Vordruckes "Geb1", (erhältlich beim Finanzamt oder im Internet unter https://service…

GebR 2025Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…93 und 1375 | Es werden Aussagen zu den durch das AbgÄG 2023 eingeführten vereinfachten Dokumentationspflichten iZm der Selbstberechnung von Rechtsgeschäftsgebühren aufgenommen. | Abschnitt 4.2. Rz 107 ff | Es werden die Grundregeln der Bogenberechnung klargestellt und Aussagen zu bisher in der Praxis strittigen…

NeuFöREinleitung
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…mit dem die Neugründung von Betrieben und die Übertragung von Klein- und Mittelbetrieben gefördert wird, BGBl. II Nr. 483/2002 [ÜbertragungsVO], Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird, BGBl. II Nr…

GebR 2025 Rz 127–1377. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…7.1.1. Zwingende Erhöhung Rz 129: Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen entrichtet wurde, gemäß § 203 BAO mit Bescheid festgesetzt, so ist nach der zwingenden Vorschrift des § 9…

UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…zusammenfallen. Für Fälle, in denen der Zusammenschlussvertrag vor dem Zusammenschlussstichtag abgeschlossen wird, siehe Rz 763. 4.1.8.1. Rückwirkungsfiktion Rz 1333: Sämtliche nach dem Zusammenschlussstichtag vom Übertragenden zivilrechtlich abgeschlossene Rechtsgeschäfte, die das übertragene Vermögen betreffen, sind ertragsteuerlich der übernehmenden Personengesellschaft zuzurechnen. Dies gilt nicht…

ZK-07706. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…oder in denen die Entstehung der Zollschuld eine Rechtsfolge darstellt, die infolge irrtümlich veranlasster zollrechtlicher Maßnahmen oder in anderer Weise entgegen dem rechtsgeschäftlichen Willen von Vertragsparteien eingetreten ist. Sind die Zollbehörden nicht in der Lage, anhand der vom Antragsteller angeführten Gründe die Erstattung oder den…

UStR 2000 Rz 1625–172111.6. Kleinbetragsrechnungen und vereinfachte Rechnungen
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…14/0107). Bezüglich Ausnahmen von diesem Grundsatz siehe Rz 1825 ff. 11.7.2. Einverständnis Rz 1641: Ob das Einverständnis vorliegt, ist unter Rückgriff auf die zivilrechtlichen Regeln über Rechtsgeschäfte zu beurteilen. Auf welche Art und Weise das Einverständnis hergestellt wird, ist unmaßgeblich. Zur Vermeidung…

UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Dreimonatsfrist ab diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt. Daran ändert die gesetzliche angeordnete Rückwirkung des Anteilserwerbs nichts (siehe Rz 310). Die Anzeige ist grundsätzlich auf elektronischem Weg zu übermitteln. In der Anzeige ist der (geschätzte) gemeine Wert der Zuwendung anzugeben. Zu Form und Inhalt der Anzeige…

UmgrStR 2002 Rz 761–7753.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 108 Abs. 3 BAO (Wochenend-/Feiertagsregelung) daher hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Anmeldung wie folgt zu differenzieren:findet dabei jedoch auch für elektronische Meldungen Anwendung. Bei Zuständigkeit des Firmenbuchs ist für die Anmeldung der Einbringung (vgl. Rz 776) daher hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Anmeldung wie folgt…

VereinsR 2001 Rz 866–8679 Anhang
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

………………………… g)……………………………………………… h)Einrichtung einer Website und/oder sonstiger elektronischer Medien i)Herausgabe von Publikationen j)Versammlungen k)Diskussionsabende…

UStR 2000 Rz 156411.2.3a. Elektronische Rechnung (Rechtslage für Umsätze ab 1. Jänner 2013; § 11 idF AbgÄG 2012, BGBl. I Nr. 112/2012, Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 382/2016)
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

11.2.3a. Elektronische Rechnung (Rechtslage für Umsätze ab 1. Jänner 2013; § 11 idF AbgÄG 2012, BGBl. I Nr. 112/2012, Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 516382/20122016) 11.2.3a.1. Begriff Rz 1564c: Rechnungen…

VereinsR 2001 Rz 677–6945 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Einerseits feste Gebühren für bestimmte Schriften und Amtshandlungen (§ 14 GebG), andererseits Rechtsgebühren für bestimmte Rechtsgeschäfte (§ 33 GebG). 5.1.1 Feste Gebühren (siehe GebR 2019 Rz 4946 f) 5.1.1.1 Allgemeines Rz 679: Das Gebührengesetz kennt keine allgemeine Befreiung für Vereine, die gemeinnützigen…

GebR 2025 Rz 1502–150927.7.4. Wetten
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die nicht unter das Glücksspielgesetz (GSpG) fallen, wenn zumindest eine der am Rechtsgeschäft mitwirkenden Personen Unternehmerin/Unternehmer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist. Von diesem Tatbestand umfasst sind insbesondere Wetten auf den Ausgang sportlicher Bewerbe (nicht jedoch Wetten auf den Ausgang aufgezeichneter oder virtueller sportlicher Bewerbe…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…2 KVG, wenn ihm dies technisch zumutbar ist, elektronisch beim Finanzamt anzuzeigen. Hierbei kann die Übermittlung einer über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde unterbleiben, wenn diese in ein durch Bundesgesetz vorgesehenes Urkundenarchiv aufgenommen wurde und dem Finanzamt der Zugriffscode zu dieser Urkunde bekannt gegeben wird. Sofern…

VS-10007. Amtliche Aufsicht
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Warenbewegungen stattgefunden haben. Eine Leermeldung stellt keine Steueranmeldung im eigentlichen Sinne dar, sondern lediglich eine Mitteilung an das Zollamt. Die Steueranmeldung hat grundsätzlich elektronisch in der IT-Anwendung EVA zu erfolgen (Abschnitt 8.1.4.). zB § 10 AlkStG 2022 7.2.2.2. Anzeigepflichten 7…

NeuFöR Rz 1264.4. Vollelektronische Gründung (§ 4 Abs. 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…4 NeuFöG keinen Anwendungsbereich mehr (vgl. VwGH 29.03.2007Es ist ebenfalls zulässig, 2006/16ein elektronisches Abbild der NeuFöG-Bestätigung gemäß § 4 Abs. 1 bis 3 NeuFöG/0098 als Anhang im Zuge des Unternehmensserviceportalgründungsprozesses zu übermitteln (zB Scan der WKO-Bestätigung). Es ist in diesen…