4.1.3 vergütungsfähige Energieträger Rz 204: Vergütungsfähige Energieträger gemäß § 1 Abs. 3 EnAbgVergG sind elektrische Energie im Sinne des Elektrizitätsabgabegesetzes (Position 2716 der Kombinierten Nomenklatur); Erdgas im Sinne des Erdgasabgabegesetzes (Unterposition 2711 21 00 der Kombinierten Nomenklatur); Kohle im Sinne des Kohleabgabegesetzes (Positionen 2701…
3.7. Verschaffung der Verfügungsmacht 3.7.1. Allgemeines Rz 421: Ort der Lieferung ist dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (und nicht dort, wo die Verfügungsmacht verschafft wird). Bei körperlicher Übergabe ist das der Ort, an dem der…
…Rs C-368/21, R. T. gegen Hauptzollamt Hamburg). Rz 104: Gegenstände sind alle körperlichen Sachen und jene unkörperlichen Sachen, die wie körperliche Sachen behandelt werden (zB elektrische Energie, Wärme, Kälte). Kein Gegenstand liegt vor, wenn bewegliche körperliche Sachen Bestandteile des menschlichen Körpers geworden sind…
…ElWOG 2010 elektrische Energie erzeugen und die eigenerzeugte Energie verbrauchen, speichern oder verkaufen. Sie ist auch befugt, im Bereich der Aggregierung tätig zu sein und für ihre Mitglieder Energiedienstleistungen, wie etwa Energieeffizienzdienstleistungen oder Ladedienstleistungen für Elektrofahrzeuge zu erbringen. Eine BEG darf nur elektrische Energie (Strom…
…Nr. 112/2008), in dessen Bereich sich der Empfänger der Lieferung befindet, die Benützung seines Netzes und legt dem Empfänger der elektrischen Energie eine Rechnung über das Entgelt für die Benützung seines Leitungsnetzes. Ein "Netzbetreiber" im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 51 ElWOG 2010…
…Nr. 201/1996, wurden unter anderem Energiesteuern auf elektrische Energie und auf Erdgas und eine Vergütung dieser Abgaben unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt. Im Zuge einer Ökologisierung des Steuersystems und zur Erreichung des Kyoto-Zieles bzw. zur Verminderung des CO2-Ausstoßes wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2003…
…Beispiel 1: | Erzeugung aus fossilen Primärenergieträgern | 11.000 kWh | ins Netz gelieferte Menge | 4.000 kWh | selbst erzeugte und selbst verbrauchte Menge | 7.000 kWh Mit der selbst erzeugten und selbst verbrauchten Menge elektrischer Energie wurde die Freigrenze überschritten…
…durch ein Energieversorgungsunternehmen an einen Verbraucher unterliegt der Elektrizitätsabgabe. Klargestellt sei, dass sich die Ausführungen dieses Abschnitts zu EEG - soweit zutreffend - auch auf GEA beziehen (im Folgenden begünstigte Erzeugergemeinschaften), nicht jedoch auf BEG. Rz 157: Die Befreiung ist auch anwendbar, wenn die erzeugte elektrische Energie …
…werden, und diese Energieträger nur zu anderen unmittelbar betrieblichen Zwecken (zB Beleuchtung, Betrieb von Pumpen) verwendet werden, besteht ein Vergütungsanspruch nach den allgemeinen Voraussetzungen des EnAbgVergG. Erfolgt die Fernwärmeerzeugung nicht nur aus der Verbrennung von Hackgut, sondern wird alternativ auch elektrische Energie und Erdgas eingesetzt…
…Stromerzeugung durch ein Notstromaggregat Rz 14: Besitzt ein Nicht-Elektrizitätsunternehmen Notstromaggregate (Ersatzstromanlagen) und werden zur Stromerzeugung keine erneuerbaren Primärenergieträger eingesetzt (siehe Rz 19a), so ist die erzeugte elektrische Energie nur dann zu versteuern, wenn das Aggregat über einen längeren Zeitraum eingesetzt und die Freigrenze des …
…die tatsächlich eingesetzte Erdgasmenge nachzuweisen, sodass eine Vergütung über die tatsächlich eingesetzte Erdgasmenge hinaus nicht erfolgen kann. 2.3.2.3 Vergütungsverfahren Rz 88: Im Falle der nichtenergetischen Verwendung von Erdgas und bei der Verwendung von Erdgas zur Erzeugung elektrischer Energie ist gemäß § 3 Abs…
…die von Deutschland beliefert werden. Analog zum Verbrauchsteuerregime und den Abgaben auf elektrische Energie und auf Erdgas wird die Abgabe in den ehemaligen Zollausschlussgebieten nicht erhoben. Rz 128: Steuerbar und steuerpflichtig im Inland ist daher die Kohlelieferung eines ausländischen Kohlehändlers an einen inländischen Endverbraucher. Rz…
…Abs. 2 Z 1 EnAbgVergG) und unterliegen keiner Quoten- oder anderweitigen Fristenregelung. Rz 144: Soweit davon ausgegangen werden kann, dass Kohle ausschließlich oder nahezu ausschließlich zur Erzeugung von elektrischer Energie verwendet wird, bestehen keine Bedenken der Geltendmachung der Steuerbefreiung bereits bei der Lieferung der Kohle…
…Wasserdampf, usw. Die Abgrenzung des Begriffes "körperliches Wirtschaftsgut" erfolgt hier nicht nach den gleichen Kriterien wie im Umsatzsteuerrecht. Keine "körperlichen Wirtschaftsgüter" sind zB elektrische Energie Wärme Kälte Wasserkraft Rz 227: Die Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter stellt dann den Schwerpunkt einer betrieblichen Tätigkeit dar, wenn nach dem…
…elektrische Versorgung von Büros usw.). Beispiel: Ein BetriebProduktionsbetrieb erzeugt und liefert Maschinen. Dieser Betrieb verfügt über eine eigene Forschungsabteilung, in der diese Maschinen entwickelt werden, und in der auch Protoypen hergestellt werden. Die in dieser Forschungsabteilung verbrauchten Energieträger werden im Rahmen einer Tätigkeit verwendetWenn es…
…von: | 2.500 kg | 18,75 € | Summe der Selbstbehalte: | 963,80 € 3) Berechnung der geleisteten Energieabgaben: | Verbrauch an elektrischer Energie: | 20.000 kWh | darauf geleistete ELA (0,015 €/kWh) | + 300,00 € | Verbrauch…
2.2.3. Elektrizitätsabgabe Rz 66: Die Lieferungen und der Verbrauch (selbst erzeugter) elektrischer Energie im Steuergebiet unterliegen grundsätzlich der Elektrizitätsabgabe (§ 1 Abs. 1 Z 1 und Z 2 ElAbgG). Soweit der Überschusseinspeiser den von ihm erzeugten Strom in das öffentliche Netz und damit an…
…Die elektrische Energie, die der Betreiber der Photovoltaikanlage (Volleinspeiser) aus dem öffentlichen Netz für seinen persönlichen Gebrauch bezieht und verbraucht, unterliegt der Elektrizitätsabgabe und ist nicht nach § 2 ElAbgG befreit. Abgabenschuldner ist in diesem Fall das Elektrizitätsversorgungsunternehmen, das dem Betreiber der Photovoltaikanlage die elektrische Energie…
…Grundbesitz, Grunderwerbsteuer als Teil der nicht abschreibbaren Anschaffungskosten und Teil der Abschreibungen, Kraftfahrzeugsteuer, Straßenbenützungsabgabe, Verbrauchsteuern wie Mineralölsteuer als Teil der Treibstoffkosten, Energieabgaben auf Erdgas und elektrische Energie, soweit keine Rückvergütungsmöglichkeit besteht, Gebühren, soweit sie Schriften und Rechtsgeschäfte für das Unternehmen betreffen (zB Mietverträge), Beiträge, Eingangszölle…
…wenn der Netzbetreiber die Abgabe entrichtet (Z 1); dem für die Erhebung der Umsatzsteuer des Verwenders der elektrischen Energie zuständigen Finanzamt, wenn es sich um elektrische Energie handelt, soweit sie für die Erzeugung und Fortleitung von elektrischer Energie, Erdgas oder Mineralöl oder für nichtenergetische Zwecke …