3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…
…Leistungen an Auftraggeber sind ausschließlich Ergebnis der Arbeitstherapie und notwendige Folge der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks; es erfolgt eine Betreuung durch Personen mit einschlägiger Fachausbildung (fachliche Ausbildung/Qualifikation und persönlich-soziale Kompetenz bzw. Ausbildung im arbeits- und sozialpädagogischen Bereich) und die überwiegende Anzahl der Beschäftigten…
5. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr (Durchfuhr) von verbotenen Waffen - mit Ausnahme von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, und mit Ausnahme von Magazinen für andere halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können - oder verbotener…