…Im Exekutionstitel und damit im Rückstandsausweis unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten sind von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen (§ 15 Abs. 1 AbgEO). 15.1. Voraussetzungen für die Ausstellung eines Rückstandsausweises Rz 1403: Die Ausstellung eines Rückstandsausweises setzt neben dem Eintritt der Vollstreckbarkeit voraus…
…oder einem Dritten ab, wird das Rechtsgeschäft erst im Zeitpunkt der Rechtskraft der Genehmigung wirksam. Nähere Ausführungen siehe Rz 1080 ff. 13.4. Nach dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes entstandene Umstände Rz 1099: Die einmal entstandene Gebührenschuld wird durch die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung eines…
…1 Z 2 AbgEO). Rz 1945: Eine nicht im Exekutionsverfahren erwirkte Abgabe ist auch dann nicht "zwangsweise" iSd § 241 Abs. 1 BAO eingebracht, wenn der Abgabenschuldner - wie jeder Schuldner, gegen den ein vollstreckbarer Exekutionstitel vorliegt - im Fall der weiteren Säumnis Zwangsmaßnahmen befürchten müsste (VwGH 29…
…österreichischen Abgabenbehörde bescheidmäßig eine Vollstreckbarkeitserklärung erlassen wird. In den Fällen des § 4 Abs. 3 EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz ist dies das Finanzamt (Zollamt). Rz 1337: Die ersuchte Behörde (Finanzamt) ist an die in der (ausländischen) Rückstandsanzeige enthaltene Entscheidung über die bestehende Vollstreckbarkeit und Unanfechtbarkeit im Verein mit…
…Allgemeines Rz 1550: Im Zeitraum zwischen der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) und dem Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) kann die Abgabenbehörde, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen; dieser ist Exekutionstitel sowohl für das finanzbehördliche als…
…kann die Abgabenbehörde einer Verfügung des Abgabepflichtigen über ein Guthaben im Fall des Vorliegens eines Exekutionstitels, zB eines Sicherstellungsauftrages, im Weg eines Zweitverbotes entgegentreten (VwGH 22.3.1991, 90/13/0113). Im Übrigen siehe Rz 1924. Rz 817: Erfolgt nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das…
…und besteht ohne sonstigen Begründungsakt. Exekutives Pfandrecht Es wird durch Pfändung im Weg der Exekution begründet; die exekutive Pfandrechtsbegründung setzt einen Exekutionstitel voraus. Vertragliches Pfandrecht Es entsteht auf Grund eines Pfandvertrages (Verpfändung). Pfandrecht auf Grund einer letztwilligen Verfügung des Eigentümers Testament oder Kodizill. Rz 1109:…
…Abgabepflichtige zur Abdeckung von im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen und Wertersätzen oder sonstigen hiebei angefallenen Geldansprüchen verwenden will, entsprechend verrechnet werden. Randzahlen 725 bis 728: derzeit frei 6.5. Irrtum bei Erteilung einer Verrechnungsweisung (§ 214 Abs. 5 BAO) Rz 729: Eine einmal durchgeführte Verrechnung bleibt…
…oder gar Exekutionstitel zu bilanzieren (VwGH 19.9.1989, 89/14/0119). Auch eine mangelhafte Leistungserbringung rechtfertigt keine Wertberichtigung der Forderung, wobei drohende Gewährleistungsansprüche im Einzelfall im Wege einer Rückstellung zu berücksichtigen sind (VwGH 26.2.2014, 2009/13/0112; zur Bildung einer Rückstellung für…
…die bei noch nicht vollstreckbaren Abgabenforderungen zur Erlassung eines Sicherstellungsauftrages gemäß § 232 BAO Anlass geben (VwGH 25.3.1999, 97/15/0030). Rz 1458a: Im Bescheidbeschwerdeverfahren ist zu prüfen, ob im Zeitpunkt der Erlassung des Vollstreckungsbescheides die diesbezüglichen Voraussetzungen vorgelegen sind (VwGH 28.4.2009…
18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…
…der Insolvenzeröffnung uneinbringlich, ist dieser Umsatzsteuer-Rückforderungsanspruch grundsätzlich mit Masseforderungen des Finanzamtes aufrechenbar. Nur in den Fällen, in denen die Umsatzsteuer nicht abgeführt wurde, ist der Rückforderungsanspruch zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Bereicherung der Masse mit Insolvenzforderungen des Finanzamtes aufzurechnen. Randzahlen 2421 bis 2430: derzeit frei.