6. Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 4 LVO) 6.1. Gemeinschaftliche Betätigung (§ 4 Abs. 2 LVO) Rz 112: Bei Betätigungen, die durch eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ausgeübt werden, ist die Liebhabereibeurteilung in einem zweistufigen Verfahren vorzunehmen. Es ist zunächst zu untersuchen, ob die gemeinschaftliche…
…Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie die nach der österreichischen Rechtslage zu beurteilenden Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist. Dazu gehören vor allem folgende Eigenschaften: Eigene Rechtspersönlichkeit Starres (ergebnisunabhängiges) Gesellschaftskapital Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital Haftungsbeschränkung Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Siehe auch KStR 2013 Rz 133 und Rz 1204.
…Veranlagung 2004 den inländischen "Unternehmern kraft Rechtsform" (siehe Rz 399) vergleichbare Körperschaften, die im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind, diesen auch für Zwecke der Einkünftezuordnung gleichgestellt. Rz 134: Indizien für die Vergleichbarkeit mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft sind unter anderem: eigene Rechtspersönlichkeit nach ausländischem Recht; starres, ergebnisunabhängiges…
3.2.3. Registrierte Versender Registrierte Versender sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB GesbR), denen von einem anderen MS oder vom Zollamt die Bewilligung erteilt worden ist, vstW vom Ort der Einfuhr unter Steueraussetzung zu versenden. Registrierte Versender dürfen im…
3.2.4. Registrierte Empfänger Registrierte Empfänger sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB GesbR), denen von einem anderen MS oder vom Zollamt die Bewilligung erteilt worden ist, vstW aus einem Steuerlager in einem anderen MS, oder von einem registrierten Versender…
4.2.3. Zertifizierte Empfänger Zertifizierte Empfänger sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, denen von einem anderen MS oder vom Zollamt die Zertifizierung erteilt worden ist, vstW aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines MS, die ein zertifizierter Versender in diesem MS…
…19.1 Allgemeines, Begriffsbestimmung, Zuordnung zu den Einkunftsarten 19.1.1 Allgemeines Rz 5801: Personengesellschaften und Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind kein Steuersubjekt und damit als solche nicht einkommensteuerpflichtig. Die Gewinne der Personengesellschaft werden im Wege der Gewinnfeststellung anteilig bei ihren Gesellschaftern erfasst. Gesellschafter von…
3.2. Verfahrensbeteiligte am Steueraussetzungsverfahren 3.2.1. Steuerlagerinhaber Der Steuerlagerinhaber ist eine natürliche oder juristische Person, oder eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB GesbR), die von den zuständigen Behörden eines MS ermächtigt wurde, unter Steueraussetzung vstW in einem Steuerlager herzustellen, zu verarbeiten, in Besitz…
2.2. Betriebsstättengewinnzurechnung - "AOA light" 2.2.1. Allgemeine Grundsätze Rz 279: Betriebsstätten haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie sind nur ein rechtlich unselbständiger Teil des Gesamtunternehmens. Sie sind als solche daher auch nicht steuerpflichtig; steuerpflichtig ist die Rechtsperson, die das Gesamtunternehmen betreibt. Steuerbescheide sind daher…
…1. Geschäftseinheit Rz 432: Die Begriffsdefinition der "Geschäftseinheit" im Sinne von § 2 Z 2 VPDG ist insofern weit gefasst, als neben Vereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit auch solche ohne eigene Rechtspersönlichkeit als eigene Geschäftseinheit definiert werden. Der Begriff umfasst somit insbesondere Körperschaften, Personengesellschaften sowie Betriebsstätten. Zur…
…eigene Rechtspersönlichkeit. Als solche gelten die Unternehmungen, die vom Bund unmittelbar durch seine Organe geführt werden. Rz 27: Die Befreiung besteht nicht für Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, auch wenn diese Unternehmen zur Gänze im Eigentum des Bundes stehen, wenn sie also unter Zwischenschaltung einer eigenen…
…oder 4.3.2. herstellt. 4.2.2. Zertifizierte Versender Zertifizierte Versender sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, denen von einem anderen MS oder vom Zollamt die Zertifizierung erteilt worden ist, vstW aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines MS 1.nicht…
…InvFG 1993 - nur in der sogenannten "Vertragsform" errichtet werden, dh. als Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapiere verkörperte Anteile zerfällt und im Miteigentum der Anteilinhaber steht sowie keine eigene Rechtspersönlichkeit hat (§ 2 Abs. 2 und § 46 Abs. 1 InvFG 2011). Rz 28: Maßgebend für die…
…Dieser sowie auch die nach § 81 BAO für Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zum Einschreiten Befugten können sich ihrerseits gewillkürter Vertreter bedienen. 22.11. Geldvollmacht Rz 1922: Eine allgemeine Vollmacht genügt für einen Antrag auf Rückzahlung eines Guthabens an den Vollmachtgeber oder für einen Antrag…
…Vermögen verstanden, das durch Sammlung für bestimmte Zwecke aufgebracht wird (zB zur Errichtung eines Denkmals, Unterstützung von Flüchtlingen oder politisch Verfolgten ua.). Überwiegend wird die eigene Rechtspersönlichkeit des Sammelvermögens abgelehnt und herrenloses Vermögen angenommen, das noch in niemandes Eigentum steht. Ein körperschaftsteuerpflichtiges Gebilde gemäß § 1…
…organisiert sind, werden nach diesen Rechtsformen besteuert. Rechtslage ab der Veranlagung 2016 Gemäß § 5 Z 12 KStG 1988 sind ab 1.1.2016 abgabenrechtlich nicht begünstigte Gliederungen mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie nahestehende Organisation iSd § 2 Z 3 PartG von wahlwerbenden politischen Parteien für Zwecke des §…
…Bei Vorliegen einer Personenvereinigung ist zunächst zu untersuchen, welche Rechtsform bei einem Zusammenschluss vorliegt und wem das daraus bezogene Einkommen zuzurechnen ist. So besitzen zB Personengesellschaften wie die OG oder KG keine eigene Rechtspersönlichkeit und sind nur teilrechtsfähig, fallen aber nicht unter § 3 KStG 1988…
…unter Abschnitt 18 dargestellten Grundsätzen zu ermitteln. Er ist im Rahmen der Gewinnfeststellung gemäß § 188 BAO zu erfassen. Solche Bescheide, die nach Beendigung einer Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergehen, sind gemäß § 191 Abs. 2 BAO an diejenigen zu richten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (vgl…
…sind. Eine Mitteilung nach § 109a EStG 1988 ist nicht erforderlich, wenn ein Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 zu erfolgen hat. Ist eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit von einer Mitteilung nach § 109a EStG 1988 betroffen, besteht stets Mitteilungspflicht. Eine Mitteilung nach § 109a EStG 1988 hat auch…
…Wohn- oder Firmenanschrift des Leistungserbringers samt internationaler Länderkennung des betreffenden Staates; 2.bei einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder einer Körperschaft als Leistungserbringer auch die im Inland maßgeblich auftretende natürliche Person; 3.hinsichtlich des Leistungserbringers sowie gegebenenfalls der im Inland maßgeblich auftretenden natürlichen Person…