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UStR 2000 Rz 33–341.1.1.10. Mitgliedsbeiträge
geltende FassungRichtlinien24.10.2007

…in diesem Fall kein Leistungsaustausch vorliegt, stellen diese "echten" Mitgliedsbeiträge kein umsatzsteuerbares Entgelt dar. Bei den Mitgliedsbeiträgen an die land- und forstwirtschaftlichen Maschinenringe kann aus Vereinfachungsgründen davon ausgegangen werden, dass der vom einzelnen Mitglied zu leistende jährliche Mitgliedsbeitrag (der auch allfällige betriebsbezogene Zuschläge, zB Hektarzuschläge…

UStR 2000 Rz 644–6534. Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…gegeben werden und daher kein Leistungsentgelt darstellen, wie zB Schenkungen, Erbschaften, Spenden, Subventionen, Lotterie- und Spielgewinne, echte Mitgliedsbeiträge, Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen, durchlaufende Posten. Die Normverbrauchsabgabe ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage (EuGH 22.12.2010, Rs C-433/09, Kommission/Österreich; siehe auch BMF-010219/0001-VI…

VereinsR 2001 Rz 151–1721.2.2 Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…jedoch nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Erreichen des angestrebten begünstigten Zweckes auch durch unentgeltlich angebotene, nur durch Spenden und/oder echte Mitgliedsbeiträge finanzierte Leistungen möglich wäre. Bspw. kann die Förderung des Körpersportes oder der Kunst nicht anders als durch Sportveranstaltungen oder Kulturveranstaltungen (Konzerte, usw.) erreicht…

VereinsR 2001 Rz 429–4593 Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…bzw. Errichtung und Erhaltung von Veranstaltungssälen (VwGH 3.11.1986, 86/15/0003). Beiträge an Berufs- und Interessensvertretungen sowie an so genannte Solidaritätseinrichtungen bestimmter Sektoren von Kreditinstituten sind in der Regel als echte Mitgliedsbeiträge zu qualifizieren (1302 Blg Sten Prot des NR XVIII. GP betr…

VereinsR 2001 Rz 553–5624 Kommunalsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Rahmen eines Leistungsaustausches erbrachte Tätigkeiten Leistungsentgelte oder so genannte unechte Mitgliedsbeiträge erhält; diesen Beiträgen steht eine konkrete Gegenleistung des Vereines an den Beitragszahler gegenüber (vgl. VwGH 21.09.2006, 2003/15/0026). Rz 555: Zur Abgrenzung echter und unechter Mitgliedsbeiträge siehe Rz 432 bis 438…

VereinsR 2001 Rz 319–3652 Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Einnahmen, die in keinem Zusammenhang mit betrieblichen Vorgängen stehen, bleiben bei der Gewinnermittlung des steuerpflichtigen Betriebes außer Ansatz. Steuerfrei sind daher insbesondere echte Mitgliedsbeiträge (siehe Rz 339), echte Spenden, öffentliche Zuschüsse, Schenkungen, letztwillige Zuwendungen (in Geld- oder Sachwerten) sowie die Einnahmen der Körperschaft im Rahmen…

KStR 2013 Rz 514–51611.2.7 Mitgliedsbeiträge
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…515: Echten Mitgliedsbeiträgen liegt keine konkrete Gegenleistung der Körperschaft (des Vereines) zu Grunde. Sie sind vom Mitglied ungeachtet der Inanspruchnahme von Leistungen der Körperschaft zu entrichten. Siehe weiters VereinsR 2001 Rz 432 und 433 und die dort angeführten Beispiele. 11.2.7.2 Unechte Mitgliedsbeiträge…

EStR 2000 Rz 1305–13085.5.4a Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spenden) an begünstigte Spendenempfänger (§ 4a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…im Sinne des § 4a EStG 1988 darstellt. Rz 1330e: Nicht als Zuwendungen abzugsfähig sind die Mitgliedsbeiträge jener Mitglieder, die am Vereinsleben als vollberechtigte Mitglieder teilnehmen können und die lediglich auf Grund der Mitgliedschaft bei der Körperschaft geleistet werden (echte Mitgliedsbeiträge eines ordentlichen Mitgliedes). Auch Beiträge…

LStR 2002 Rz 565–5727.10 Spendenbegünstigung (§ 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Glückwunschkarten). Näheres siehe EStR 2000 Rz 1330a1308. Rz 571: Nicht als Zuwendungen abzugsfähig sind die Mitgliedsbeiträge jener Mitglieder, die am Vereinsleben als vollberechtigte Mitglieder teilnehmen können und die lediglich auf Grund der Mitgliedschaft bei der Körperschaft geleistet werden (echte Mitgliedsbeiträge eines ordentlichen Mitgliedes). Auch Beiträge…

LRL 2012 Rz 173–1759.4. Betrieb von Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

…wenn in den Unternehmensbereich einbezogene Betriebe und Einrichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts oder die eben genannten juristischen Personen mit ihrer Tätigkeit nicht an einem Markt teilnehmen und ihre einzigen nachhaltigen Einnahmen öffentliche Zuschüsse bzw. (echte) Mitgliedsbeiträge bilden, wobei diese Einnahmen unter anderem die Verluste abdecken…

VereinsR 2001 Rz 460–4703.2 Unternehmereigenschaft von Vereinen
geltende FassungRichtlinien20.06.2012

…Bereich zuzurechnen, wenn die Gegenstände zuletzt im unternehmerischen Bereich Verwendung gefunden hatten. Rz 462: Die Vereinseinnahmen sind dahingehend zu untersuchen, ob sie mit dem unternehmerischen oder dem nichtunternehmerischen Bereich im Zusammenhang stehen. Mit dem nichtunternehmerischen Bereich zusammenhängenden Einnahmen sind zB echte Mitgliedsbeiträge, Spenden, Schenkungen, Erbschaften…

UStR 2000 Rz 1233–125410.2.4. Begünstigte Rechtsträger gemäß §§ 34 ff BAO
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

…Bereich ausschließlich zuzurechnen wären. Rz 1248: Zu den Einnahmen gehören alle Zuwendungen, die dem Verein zufließen, insbesondere Einnahmen aus Leistungen, Mitgliedsbeiträgen, Subventionen, Zuschüssen, Spenden usw. Echte Mitgliedsbeiträge, Subventionen, Förderungen und Zuschüsse, die zur allgemeinen Förderung des Zweckes der Körperschaft gewährt werden und nicht in unmittelbarem…

VereinsR 2001 Rz 509–5343.3.10 Gemeinnützige Vereinigungen, die Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime, Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen usw. betreiben (§ 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Zu den Einnahmen gehören alle Zuwendungen, die dem Verein zufließen, insbesondere Einnahmen aus Leistungen, Mitgliedsbeiträgen, Subventionen, Zuschüssen, Spenden usw. Zur Frage, ob steuerbare oder nicht steuerbare Umsätze vorliegen siehe Rz 429 bis Rz 451. Echte Mitgliedsbeiträge, Subventionen, Förderungen und Zuschüsse, die zur allgemeinen Förderung des…

VereinsR 2001 Rz 576–5914.6.7 Begünstigte Körperschaft nach § 8 Z 2 KommStG 1993 mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Mitgliedsbeiträge) erzielt, bestehen keine Bedenken, eine Vereinbarung (Mischschlüssel) der Bemessungsgrundlage anzuwenden.aus der Relation befreiter (zB Familienfürsorge) und nicht befreiter (zB Schuldnerberatung) Agenden (Vereinsaufgaben), unternehmerischer (unechter Subventionen bzw. Mitgliedsbeiträge, etwa auf Grund von Leistungsaustausch) und nicht unternehmerischer (echte Subventionen und Mitgliedsbeiträge) durchzuführen. 4.7.34…

VereinsR 2001 Rz 279–318Jahrbuch, Herausgabe eines
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Möglichkeit, über separat aufgestellte Spendenboxen unentgeltliche Zuwendungen zu tätigen, stellen diese echte Spenden und somit keine Betriebseinnahmen dar. Schutzhütte, Betrieb einer Rz 290: Siehe Rz 374 bis 377. Second-Hand-Shop Rz 291: Siehe Rz 254. Sozialmarkt Rz 291a: Betreibt ein begünstigter Rechtsträger einen Sozialmarkt…

KStR 2013 Rz 287–2902.13 Berufs- und Interessensvertretungen (§ 5 Z 13 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…und Weitergabe von Wirtschaftsdaten und vergleichbaren Informationen an die Mitglieder darunter. Die Mitgliedsbeiträge dieser Körperschaften sind gemäß § 5 Z 13 KStG 1988 auch dann vergleichbar den "echten Mitgliedsbeiträgen" anderer Vereinigungen zu behandeln und daher steuerfrei, wenn dem Mitglied Gegenleistungen in Form von versicherungsähnlichen Leistungen auf…

UStR 2000 Rz 1–81. Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…und die innere Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung fehlt zB beim echten Schadenersatz, beim echten Mitgliedsbeitrag oder beim echten Zuschuss. Rz 2: Die Höhe der Gegenleistung ist hingegen ohne Bedeutung, Leistung und Gegenleistung müssen nicht gleichwertig sein …

EStR 2000 Rz 1415–14195.5.11.3 Freiwillige Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände iSd § 4 Abs. 9 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

5.5.11.3 Freiwillige Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände iSd § 4 Abs. 9 EStG 1988 5.5.11.3.1 Notwendige Merkmale des Verbandes Rz 1415: Berufs- und Wirtschaftsverbände sowie Interessensvertretungen iSd § 4 Abs. 9 EStG 1988 sind Zusammenschlüsse von Personen, die dieselbe berufliche…

EStR 2000 Rz 1412–14145.5.11 Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände
geltende FassungRichtlinien26.06.2006

5.5.11 Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände 5.5.11.1 Allgemeines Rz 1412: Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände sind: Pflichtbeiträge an Körperschaften und Verbände, denen der Steuerpflichtige als selbständig Erwerbstätiger angehören muss, die - im Gegensatz zu den Werbungskosten iSd § 16 Abs. 1 lit…

LStR 2002 Rz 558–5607.8 Kirchenbeiträge (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

7.8 Kirchenbeiträge (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 558: Als Sonderausgaben können sowohl Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden als auch Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen…