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KfzBStR 2021 Rz 213–218A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, einen Behindertenpass gemäß §§ 40 ff BBG und damit auch einen Parkausweis gemäß § 29b StVO 1960 beantragen kann, können ausländische Behindertenausweise oder Parkausweise nicht als Nachweis der Behinderung herangezogen werden. Eine Anerkennungsverpflichtung von EU-ausländischen Behindertenausweisen oder Parkausweisen in Österreich ist…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…als Dienstfahrzeug zur Verfügung; eine private Nutzung ist ausgeschlossen. Der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges liegt im Ausland, weil die Verfügungsmacht über das Kraftfahrzeug beim Dienstgeber liegt und er den Nutzen aus der Verwendung zieht. Daher ist das Kraftfahrzeug in Österreich nicht anzumelden. Wird dieses Kraftfahrzeug…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Dienstfahrzeug zur Verfügung; eine private Nutzung ist ausgeschlossen. Der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges liegt im Ausland, weil die Verfügungsmacht über das Kraftfahrzeug beim Dienstgeber liegt; daher und er den Nutzen aus der Verwendung zieht. Daher ist das Kraftfahrzeug in Österreich nicht anzumelden. Wird dieses Kraftfahrzeug…

LStR 2002 Rz 839–84012.5 Behinderungen (§ 34 Abs. 6 EStG 1988 und § 35 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Feststellungen. 12.5.1.1 Antragstellung beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) Rz 839b: Behinderte Menschen, die in Österreich einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben zum Nachweis der Behinderung bei der örtlich zuständigen Landesstelle des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) einen…

EStR 2000 Rz 7588–760428.7 Progressionsvorbehalt
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…sind weitere Kriterien in subsidiärer Reihenfolge der gewöhnliche Aufenthalt und die Staatsbürgerschaft. Ein Verständigungsverfahren (Verfahren zwischen den obersten Finanzbehörden der beiden Vertragsstaaten) wäre zur Lösung der Ansässigkeitsfrage dann erforderlich, wenn sämtliche vorangeführten Abgrenzungsmerkmale versagen. Rz 7595: Ist ein Abgabepflichtiger in Österreich bloß auf Grund eines…

GK-0900Anlage 1
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…überschreitet. b)Personenkraftfahrzeugen aller Art, wenn der Aufenthalt im Inland 12 Monate nach jedem Grenzübertritt nicht überschreitet. Diese Befreiung gilt nicht für Kraftfahrzeuge zum privaten Gebrauch, wenn der Kraftfahrzeugbenützer in Österreich einer länger als vier Monate dauernden Erwerbstätigkeit nachgeht. c)Omnibussen, die Gelegenheitsverkehre gemäß Arbeitsrichtlinie…

LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…wenn das dauernde Tätigwerden in Räumlichkeiten eines Kunden oder an einem Fortbildungsinstitut (zB Entsendung zu einer mehrmonatigen Berufsfortbildung) erfolgt. Für Fahrten von der Dienststelle zu einem Einsatzort und zurück zur Dienststelle können Fahrtkostenersätze zeitlich unbegrenzt nicht steuerbar ausgezahlt werden. Randzahl 708: derzeit frei 10.5…

VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 geregelten Verlustabzug (siehe EStR 2000 Rz 8059). Für die Berücksichtigung des Verlustabzuges sind auch die Auswirkungen der in österreichischen DBA enthaltenen Diskriminierungsverbote zu beachten (AÖF Nr. 291/1990). Im Verhältnis zu Deutschland ist für ab 1998 entstandene Verluste…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Übergabe des Originalzahlungsbelegs). Rz 10700: § 26 Z 4 EStG 1988 - Dienstreise in Kombination mit Vor/Zwischen/Danach-Privataufenthalt (Rz 700 und Rz 735) (2007) Ein dienstlicher Aufenthalt am auswärtigen Ort dauert von Montag bis Donnerstag, der Arbeitnehmer nimmt sich am Freitag Urlaub und bleibt bis…

LStR 2002 Rz 771–77311.4 Alleinverdienerabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr a)verheiratet oder eingetragener Partner ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partner nicht dauernd getrennt lebt oder b)mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft lebt. Bei der Fristenberechnung ist §…

LStR 2002 Rz 10772–1080942.5.10 § 33 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…bleibt, weil bereits auf Grund eines Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes die unbeschränkte Steuerpflicht eingetreten ist. Daher wurde die Rz 772c in die LStR 2002 aufgenommen. Stellt sich auf Grund der Sachverhaltsermittlung somit heraus, dass die Haupteinkünfte des Kalenderjahres 2007 in Österreich erzielt wurden (vgl…

LStR 2002 Rz 51.2.4 Ausländische Saisonarbeiter
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…die Sechsmonatsfrist auch über mehrere Veranlagungszeiträume erstrecken kann. Beispiel: Der gewöhnliche Aufenthalt eines Saisonarbeiters dauert von 1.10.20061.10.2022 bis 20.4.200720.4.2023, also mehr als sechs Monate. Er ist somit ab dem ersten Tag des Aufenthaltes in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig…

LStR 2002 Rz 41.2.3 Gewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen
geltende FassungRichtlinien27.11.2006

…Zeitraum von einem Jahr ein. Da dieser Umstand nicht nur auf ein vorübergehendes Verweilen schließen lässt, wird der gewöhnliche Aufenthalt und somit die unbeschränkte Steuerpflicht mit dem ersten Tag des Aufenthaltes in Österreich begründet. Die unbeschränkte Steuerpflicht bleibt auch dann bestehen, wenn das Dienstverhältnis vorzeitig…

EStR 2000 Rz 15–261.1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…minderjährige Tochter in Österreich und wird die inländische Wohnung der Ehegattin vom Steuerpflichtigen anlässlich von Österreich-Aufenthalten benutzt, verfügt dieser über einen inländischen Wohnsitz. Minderjährige Kinder haben einen von den Eltern abgeleiteten Wohnsitz. Dies gilt nicht für Kinder von Gastarbeitern, die nur in den Ferien…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…anzusehen; der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges wird daher amnicht aber den Hauptwohnsitz des Geschäftsführers vermutet (VwGH 24.11.2011einer Person regelt und § 26 Abs. 2 BAO, 2009/16/0212)den gewöhnlichen Aufenthalt einer Person definiert. Rz 56: Der Betrieb auf eigene Rechnung des Verwenders erfolgt…

LStR 2002 Rz 31.2.2 Wohnsitz
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

1.2.2 Wohnsitz Rz 3: Für die Auslegung der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" sind § 26 BAO und die hiezu ergangene Rechtsprechung maßgeblich. Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden ist. Der Begriff "Wohnsitz" nach den Abkommen…

LStR 2002 Rz 779–78111.4.4 Das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend"
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…miteinander in Gemeinschaft leben (vgl. VwGH 21.10.2003, 99/14/0224). Ein dauerndes Getrenntleben ist anzunehmen, wenn ein (Ehe-)Partner die gemeinsame Wohnung verlässt und getrennt von seinem (Ehe-)Partner, ohne eine eheliche Gemeinschaft mit diesem wieder aufzunehmen, auf Dauer seinen Aufenthalt in einer…

LStR 2002 Rz 721–72910.5.1.3.2 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen nach dem zweiten Tatbestand
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Wechsel in eine andere politische Gemeinde vorgenommen wird. Kehrt der Arbeitnehmer innerhalb von sechs Monaten an den seinerzeitigen Arbeitsort zurück, kann unter Einrechnung der dort bereits verbrachten Arbeitszeiten nur die restliche, auf die Sechsmonatsfrist entfallende Zeitspanne als Dienstreise gewertet werden. Die Tage des Aufenthaltes am…

LStR 2002 Rz 344–3455.9.9.3 Auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

5.9.9.3 Auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung Rz 344: Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte (im Falle der eheähnlichen Gemeinschaft der Partner) des Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige selbst am Familienwohnsitz steuerlich…

LStR 2002 Rz 124133A VERANLAGUNG BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIGER ARBEITNEHMER
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…anzuwenden. Rz 1241f: Kehrt ein Arbeitnehmer täglich zu seinem Wohnsitz im Ausland zurück, hat er keinen österreichischen Aufenthalt und unterliegt lediglich der beschränkten Steuerpflicht. Übernachtet er hingegen an den Arbeitstagen am Arbeitsort und begründet dadurch einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, unterliegt er der unbeschränkten Steuerpflicht.