RIS AI
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UStR 2000 Rz 2601–260219. Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (§ 19 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…geht hier die Steuerschuld nicht auf die teilnehmenden Ärzte über. Beispiel 2: Ein britischer Unternehmer vermietet 2023 in Österreich ein Grundstück für das Abstellen von Fahrzeugen an österreichische Unternehmer (ohne hierbei eine Betriebsstätte zu begründen). Auch wenn es sich beim Vermieter um einen Unternehmer ohne…

VPR 2021 Rz 310–3172.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…nach ausländischem Recht erstellte Betriebsstättenbuchhaltung vor, bedarf es einer Anpassung an die Gewinnermittlungsvorschriften des österreichischen Einkommensteuerrechtes. Beispiel: Die griechische Niederlassung eines österreichischen Unternehmens ist in einem zu Beginn des Jahres 1 um 2,000.000 € errichteten Unternehmensgebäude untergebracht, das nach griechischem Recht mit 12…

LStR 2002 Rz 140341b Mitarbeiterprämie 2025 (§ 124b Z 478 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…kritische Schlüsselpositionen, Mängelberufe oder Mitarbeiter mit besonderen Qualifikationen bzw. Ausbildungen), wenn die Abgrenzung nachvollziehbar ist oder mit einem gewissen Verantwortungsgrad (zB Führungskräfte), wenn dieser anhand objektiver, nachvollziehbarer Kriterien präzisiert ist. Auszahlung an eine bestimmte Abteilung, einen bestimmten Standort oder eine bestimmte Niederlassung aufgrund guter Ergebnisse…

UP-44046. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien01.03.2021

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft…

UP-4404Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2021

Die Arbeitsrichtlinie UP-4404, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

UP-440411. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2021

11. Schlussbestimmungen 11.1. Ausschuss Der Partnerschaftsrat kann das Ursprungsprotokoll und seine Anhänge ändern. 11.2. Übergangsbestimmungen für Durchgangs- und Lagerwaren Dieses Abkommen kann auf Erzeugnisse angewandt werden, die den Bestimmungen dieses Ursprungsprotokolls entsprechen und die sich am Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens entweder von…