5.4.3 Zeitliches Überwiegen im Kalendermonat Rz 261: Ist dem Arbeitnehmer an mehr als der Hälfte seiner Arbeitstage im jeweiligen Kalendermonat die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar, so besteht Anspruch auf das "große Pendlerpauschale". Urlaub oder Krankenstand sind für die Frage des Überwiegens auszuklammern…
3.1.1.2 Ausländische Einkünfte Rz 353: Auf Grund des in § 7 Abs. 2 KStG 1988 verankerten Welteinkommensprinzips sind ausländische Einkünfte einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft grundsätzlich in die Einkommensermittlung miteinzubeziehen. Der Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen solcher Einkünfte dienen einerseits Maßnahmen gemäß § 48 BAO, § 48 BAOdie…
C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992) Rz 1480: Für ein in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug beginnt die Steuerpflicht mit dem Tag der Zulassung und dauert bis zum Tag, an dem die Zulassung endet. Die Steuer ist tageweise zu berechnen, angefangene Tage zählen…
…abweichendes Wirtschaftsjahr nicht zulässig. Hinsichtlich eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres bei der Umsatzsteuer siehe UStR 2000 Rz 2682 ff. 3.4.1.2 Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag Rz 413: Zur Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag siehe EStR 2000 Rz 180…
…4166). Rz 2688: Abzuziehen sind die in den Veranlagungszeitraum fallenden, nach § 12 UStG 1994 abziehbaren Vorsteuerbeträge (siehe unten Rz 2701 bis Rz 2703). Rz 2689: Nach dem Grundsatz der Einheit des Unternehmens (§ 2 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994) sind die in allen Betrieben eines…
…und 02/03 betragen die Umsatzerlöse jeweils weniger 700.000 €, sodass für das folgende Geschäftsjahr keine Rechnungslegungspflicht mehr besteht. Mangels Rechnungslegungspflicht muss das am 1.4.03 beginnende Wirtschaftsjahr ein Rumpfwirtschaftsjahr auf den 31.12.03 sein. Fallen Steuerpflichtige, die bisher nach § 189 Abs…
…84/15/0071). Rz 1500: Wird ein Unternehmen im Ganzen überlassen, ergibt sich der Wert der mit dem Leibrentenvertrag überlassenen beweglichen Sachen aus deren Teilwert gemäß § 26 GebG iVm § 12 BewG 1955. Verbindlichkeiten und Rückstellungen des Betriebes finden bei der Ermittlung dieses Wertes keine Berücksichtigung.…
…Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel Rz 642h: Die Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 173/2010 hinsichtlich der Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei bestimmten Umsätzen ist zu beachten. 3a.14.12. Telekommunikationsdienste - Rechtslage bis 31.12.2014 Rz 642i: Zur…
… 9 BAO, Täter- und Beteiligtenhaftung gemäß § 11 BAO, Gesellschafterhaftung gemäß § 12 BAO, Nachfolgehaftung gemäß § 14 BAO usw.) weiterhin anwendbar, sofern nach den vorrangigen Regelungen des UZK diese Haftungstatbestände nicht zu Zollschuldner-Tatbeständen geworden sind. Der UZK selbst kennt eine Haftung für die Zollschuld lediglich in…
…nicht enthalten sind, sind daher idR im Leistungszeitpunkt abzusetzen. Bei diesen Aufwendungen ist nicht die Bezeichnung, sondern die wirtschaftliche Funktion maßgebend (VwGH 12.8.1994, 94/14/0064). Im Einzelnen sind darunter zu verstehen: Beratungskosten Rz 1383: Diese umfassen jegliche Form einer Beratung, wie zB…
…6607: Unter § 29 Z 3 EStG 1988 fallen im Wesentlichen nur die Einkünfte aus Tätigkeiten, die gelegentlich oder zufällig erfolgen, und die Vermietung von beweglichen Gegenständen, soweit die anderen Einkünfte nicht Vorrang haben. Bei Auslegung des Begriffes Leistung ist von der Bedeutung auszugehen, die der…
…weil im Zeitpunkt der Entscheidung die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 212 BAO erfüllt sein müssen (VwGH 17.12.1996, 96/14/0037). Rz 1104: Ist bei einer behördlichen Erledigung auf eine allfällige Gefährdung des Abgabenanspruches Bedacht zu nehmen (zB bei Erledigung eines Zahlungserleichterungsansuchens oder im Zusammenhang…
…Ausnahmegenehmigung wegen des Unterhaltens begünstigungsschädlicher Betriebe in solchen Fällen siehe Rz 190. 1.2.6.1.2 Arten der möglichen Betätigung im Rahmen der Vermögensverwaltung Rz 218: Nach § 32 BAO liegt Vermögensverwaltung insbesondere dann vor, wenn bewegliches oder unbewegliches Vermögen genutzt (zB Kapitalvermögen verzinslich angelegt…
…eigenen Namen und auf eigene Rechnung Geschäftsabschlüsse tätigen (Eigenhändler), sind - unabhängig davon, ob der Verkauf zum Einstandspreis erfolgt oder nicht - vom Anwendungsbereich der Verordnung nicht erfasst. Rz 4355a: Fertigteilhäuser gelten als bewegliche Wirtschaftsgüter, solange sie nicht aufgestellt und mit einem Grundstück verbunden sind. Auf Vertreter…
…des Internets übermittelt wird. Bei Web-Seminaren bestimmt sich der Leistungsort nach dem Leistungsempfänger (siehe Rz 640n und ab 1.1.2025 Rz 641p bzw. 641n). Bis 31.12.2021 ist dies bei Web-Seminaren, bei denen sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 11 lit…
…Beispiel 1: Miete für 12/01 wird am 15.12.01 fällig und am 5.1.02 bezahlt; Zurechnung zum Jahr 02 (Fälligkeit tritt nicht zu Beginn/Ende eines Kalenderjahres ein, daher Zahlungszeitpunkt entscheidend). Beispiel 2: Miete für 12/01 wird am 5.1.02…
…vereinbaren, das Ergebnis eines Vertragspartners auf einen gewünschten Zielwert zu korrigieren (vgl. BFH 14.8.1974, I R 168/72, BStBl II 1975, 123 und BFH 17.12.1997, I R 70/97, BStBl II 1998, 545). Ein Year-End-Adjustment ist idR nicht notwendig…
…die Gesellschaft mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die tatsächliche Abwicklung dauert von 12.01.2002 bis 27.07.2003. Der Besteuerungszeitraum für die Ermittlung des Abwicklungseinkommens läuft vom 01.01.2001 bis 27.07.2003. Der Einschub eines Rumpfwirtschaftsjahres für den Zeitraum vom Beginn des Wirtschaftsjahres…
…zu besteuern, als diese vor Abzug der in § 67 Abs. 12 EStG 1988 genannten Beiträge innerhalb eines Kalenderjahres ein Zwölftel der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge nicht übersteigen (Jahreszwölftel). Es kommt für diese Arbeitnehmer statt dem Jahressechstel das Jahreszwölftel zur Anwendung. Im…
…aktivierungspflichtigen Aufwendungen und Großreparaturen (siehe dazu im Detail Rz 2077 ff). Der Berichtigungszeitraum beträgt bei beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens vier bzw. bei Grundstücken neunzehn Jahre (siehe Rz 2081). Gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 hat die Berichtigung des Vorsteuerabzugs jeweils für den Besteuerungszeitraum zu erfolgen…