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ZK-06905. Begründete Zweifel
geltende FassungRichtlinien01.04.2020

…Art. 140 Abs. 2 UZK-IA hat erst dann zu erfolgen, wenn die allg. Zweifel als begründete Zweifel anzusehen sind und nicht ausgeräumt werden können. Auf das EuGH Urteil vom 16.6.2016,die Leistung einer Sicherheit nach C-291/15Art. 91 UZK, wird hingewiesen.

UP-30005.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren)
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

…Unterschiedsbetrag einzuheben. 5.2.7.4. Kein Ergebnis oder unzureichendes Ergebnis Ist im Falle begründeter Zweifel zehn Monate nach dem Tag des Ersuchens um nachträgliche Prüfung noch keine Antwort eingegangen oder enthält die Antwort keine ausreichenden Angaben, um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder…

UP-40019. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1…

UP-73009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

…Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1…

UP-72009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1…

UP-44009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien13.05.2020

…Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1…

UP-40009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2020

…Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1…

UP-44039. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1…

UP-44019. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien13.05.2020

…Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1…

UP-44029. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1…

UP-48109. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien19.01.2016

…Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls haben. Für diese Zwecke senden die Zollbehörden…

UP-70009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien19.01.2021

…Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1…

UP-46009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

…Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen dieses Protokolls haben. Für diese Zwecke senden die Zollbehörden…

UP-47709. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

…Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen dieses Protokolls haben. Für diese Zwecke senden die Zollbehörden…

UP-47309. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien02.10.2020

…Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen dieses Protokolls haben. Für diese Zwecke senden die Zollbehörden…

UP-45008. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

…Prüfung der WVB A.TR. Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, am Status der Ware oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen der Beschlüsse (siehe Abschnitt 11.) haben. Für diese…

UP-45209. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien09.08.2024

…Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen dieses Protokolls haben. Für diese Zwecke senden die Zollbehörden…

UP-45109. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

…Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen dieses Protokolls haben. Für diese Zwecke senden die Zollbehörden…

UP-47409. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien02.03.2022

…Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen dieses Protokolls haben. Für diese Zwecke senden die Zollbehörden…

UP-47609. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien23.09.2022

…Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen dieses Protokolls haben. Für diese Zwecke senden die Zollbehörden…