…die Zollverwaltung besteht. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit liegen vor, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung sprechenden Umständen auch gewichtige (wenn auch nicht überwiegende) gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe gegeben sind, die die Beurteilung einer Rechtsfrage oder eines Sachverhalts nicht mit der erforderlichen…
…45 UZK hat die Einlegung eines Rechtsbehelfs keine aufschiebende Wirkung, dh die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung wird nicht ausgesetzt; die Zollbehörde hat jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise auszusetzen, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen oder ein unersetzbarer Schaden für den…
…steuerfreien Anteils aus einer Entschädigungssumme im Fall der Einräumung eines Leitungsrechtes siehe den Anhang VI. Eine in Verträgen getroffene Zuordnung der Entschädigungssumme zu den einzelnen Komponenten ist für das Finanzamt nicht bindend (VwGH 1.6.2006, 2003/15/0093). Die Zuordnung selbst ist keine Rechtsfrage…
…Rechtspersönlichkeit. Sie kann ihren Status als werbende Gesellschaft beibehalten oder in die Abwicklung übertreten. Rz 19: Im Gegensatz zur verschmelzungsbedingten Vermögensübertragung, bei welcher der Rechtsgrund im Gesellschaftsverhältnis begründet sein muss (causa societatis), führen schuldrechtliche Gegenleistungsformen idR zu einem gewinnrealisierenden Veräußerungsgeschäft. 1.1.1.4. Besteuerung…
…im Zweifel ein Bewertungsgutachten eines Sachverständigen erforderlich. Die Wertäquivalenz ist dabei nach den Wertverhältnissen im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Verschmelzung zu beurteilen. Spätere Wertänderungen sind für die Überprüfung der Äquivalenz unbeachtlich. Rz 309: Als Folge einer Äquivalenzverletzung kommt es in Höhe der Wertverschiebung zu einer…
… umgekehrt kann eine Meldung die strukturierte Anzeige nicht ersetzen (siehe auch Rz 801 sowie Rz 1902a). Die Verletzung der Meldepflicht führt zur Nichtanwendung von Art. III UmgrStG; die Verletzung der Anzeigepflicht kann eine Finanzordnungswidrigkeit begründen. Wird in der "Übergangsphase" bis zum Inkrafttreten der UmgrMV zwar…
…disponiert werden. Zur Vermeidung von Zweifeln wird diese Entscheidung im Einbringungsvertrag festzulegen sein (siehe auch Rz 889). Im Hinblick auf die Geltung der allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätze ist dabei davon auszugehen, dass ein mit einem zugeordneten Aktivum verbundenes Passivum grundsätzlich das Schicksal des Aktivums teilt. Zum…
…Geschäftsjahre außer Betracht zu lassen. Wurde in einem der Geschäftsjahre 2004 bis 2006 die Umsatzgrenze des § 125 BAO idF vor dem StruktAnpG 2006 überschritten (dadurch Eintritt der handelsrechtlichen Rechnungslegungspflicht), sind die Jahre ab diesem Überschreiten auch Beobachtungszeiträume für den Eintritt der Rechtsfolgen des § 189 Abs…
…Regierungsbehörden der Einfuhrvertragspartei begründete Zweifel an der Echtheit der Erklärungen, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Anforderungen dieses Kapitels haben. (2) Zur Umsetzung von Absatz 1 senden die Zollbehörden oder zuständigen Regierungsbehörden der Einfuhrvertragspartei die EzU oder eine Kopie davon unter…
…ob die Nachweise echt sind und ob die Erzeugnisse als Ursprungserzeugnisse einer Vertragspartei angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllen. Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf von 10 Monaten nach dem Datum des Ersuchens um Nachprüfung noch keine Antwort erfolgt oder enthält…
…WVBen EUR.1 und der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere…
…Rechnung und der Erklärungen auf der Rechnung EUR-MED sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere…
…WVB EUR.1 und der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere…
…WVB EUR.1 und der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere…
…WVB EUR.1 und der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere…
…Ceutas und Melillas oder eines der anderen in Abschnitt 5.3.1. genannten Länder angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen dieser Verordnung erfüllt sind. (6) Ist bei begründeten Zweifeln nach Ablauf von zehn Monaten nach dem Zeitpunkt des Ersuchens um nachträgliche Prüfung noch keine…
…der WVB EUR.1 und der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere…
…über ihre Zollverwaltungen Amtshilfe bei der Prüfung der Ursprungserklärung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesem Nachweis. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere…
…der Erklärungen auf der Rechnung EUR-MED und der Lieferantenerklärungen sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere…
…der WVB EUR.1 und den Erklärungen auf den Rechnungen sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere…