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28 Treffer1685 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…EStG 1988 - Voraussetzung für doppelte Haushaltsführung bei zeitlich befristeter Tätigkeit (Rz 349) (2009) Ein deutscher Staatsbürger ist an der Universität Wien unselbständig erwerbstätig. In den Veranlagungsjahren 2005 und 2006 übernimmt er an einer anderen österreichischen Universität eine Vertretungsprofessur und bezieht von Wintersemester 2005/2006 bis…

LStR 2002 Rz 649–6559.1.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Die Bezahlung des Arbeitnehmers erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Beschäftigung am jeweiligen Arbeitstag mit Dienstleistungsscheck. Die vereinbarten (Stunden-)Löhne müssen den festgesetzten Mindestlohntarifen entsprechen. Der Arbeitnehmer hat die in einem Kalendermonat erhaltenen Dienstleistungsschecks spätestens bis zum Ablauf des nächsten Kalendermonats der Österreichischen Gesundheitskasse zu übermitteln…

LStR 2002 Rz 4066.1.11 Expatriates
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…vorgesehen, liegt keine vorübergehende Beschäftigung in diesem Sinne vor. Eine längere Beschäftigungsdauer ist auch dann anzunehmen, wenn dem Beschäftigten im Falle eines befristeten Dienstverhältnisses die Möglichkeit eingeräumt wird, das Beschäftigungsverhältnis über fünf Jahre hinaus zu verlängern. Wird die Option auf Vertragsverlängerung nicht in Anspruch genommen…

GK-05001. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…EG) Nr. 1072/2009 fällt die Kabotage weiterhin in den Anwendungsbereich der Entsenderichtlinie (siehe Erwägungsgrund 17 der genannten Verordnung). Somit haben Arbeitgeber mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat oder der Schweiz die Beschäftigung von nach Österreich entsandten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, gleich welcher Nationalität…

LStR 2002 Rz 713.3.11 Fachkräfte der Entwicklungshilfe (§ 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…11 lit. b EStG 1988 steuerfrei, wenn sie für Tätigkeiten bezogen werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit konkreten Entwicklungshilfevorhaben stehen, die dem Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik entsprechen. Diese Steuerfreiheit gilt jedoch nur insoweit, als die Bezüge für einen dienstlichen Aufenthalt im Einsatzland gezahlt werden. Betreffend…

LStR 2002 Rz 248–2525.4 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…einer im Ausland gelegenen Wohnung für die gesamte Fahrtstrecke das Pendlerpauschale zu. In diesen Fällen ist nur ein Formular L 33 für die Beantragung von Pendlerpauschale und Pendlereuro zu verwenden, da der Pendlerrechner nur für Verhältnisse innerhalb Österreichs Anwendung findet. Auch Grenzgängern im Sinne des …

LStR 2002 Rz 41.2.3 Gewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen
geltende FassungRichtlinien27.11.2006

…ist die Beschäftigungsbewilligung zu befristen und darf jeweils längstens für die Dauer eines Jahres erteilt werden. Eine kürzere Bewilligungsdauer ergibt sich neben den Fällen der gesetzlichen Einschränkungen nur in Einzelfällen, wie zB bei Volontären, Ausländern, für die bei Beschäftigungen über vier Monate eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich…

ZK-2500Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2022

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2500 (Vorübergehende Verwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

UP-80005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien14.10.2021

…der zu fassende Beschluss insbesondere auf die Beschäftigung hat; b)Fälle, in denen die Anwendung der geltenden Ursprungsregeln die Fähigkeit eines in dem ÜLG bestehenden Wirtschaftszweiges, seine Ausfuhren in die Union fortzusetzen, erheblich beeinträchtigen würde, und insbesondere Fälle, in denen das die Einstellung seiner Tätigkeit…

LStR 2002 Rz 51.2.4 Ausländische Saisonarbeiter
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…2022 bis 20.4.200720.4.2023, also mehr als sechs Monate. Er ist somit ab dem ersten Tag des Aufenthaltes in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, was bei den (Arbeitnehmer-)Veranlagungen der Veranlagungszeiträume 20062022 und 20072023 zu beachten ist. Zum Wechsel von der beschränkten zur unbeschränkten…

VereinsR 2001 Rz 253–2781.2.8 ABC der Vereinstätigkeiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…die Beurteilung der überwiegenden Beschäftigung von betreuungsbedürftigen Personen sind die Betreuer, Psychologen, Sozialarbeiter etc. nicht zu berücksichtigen. Das Überwiegen ist im Verhältnis der betreuungsbedürftigen Personen und der sonstigen Dienstnehmer, die keine Betreuungsfunktion ausüben, zu bewerten. Somit sind diese Geschäftsbetriebe auch in solchen Fällen nicht als…

LStR 2002 Rz 341–3435.9.9 Doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung als unzumutbar ansieht. Die Abgabenbehörde ist in einem solchen Fall nicht verhalten, nach dem Vorliegen auch noch anderer als der vom Steuerpflichtigen angegebenen Gründe für die behauptete…

LStR 2002 Rz 715–72010.5.1.3 Tages- und Nächtigungsgelder nach § 26 Z 4 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…Filialleiterin wirdVon einem längeren Zeitraum ist in eine andere Filiale des Unternehmens versetzt. Die Fahrten zur neuen Filiale stellen keine Dienstreisen sondern Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dar.folgenden Fällen auszugehen: Wird derDer Arbeitnehmer zu einer neuen Arbeitsstätte befristet dienstzugeteilt oder entsendet und steht von…

LStR 2002 Rz 168–1874.2.4 Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz (§ 4 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 314/2019)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Ein Sachbezugswert von Null ist auch für die Zurverfügungstellung derartiger Kraftfahrzeuge im Rahmen einer (befristeten oder unbefristeten) Umwandlung überkollektivvertraglich gewährter Bruttobezüge anzusetzen. Eine vereinbarte Reduktion der Bruttobezüge und damit in Verbindung stehende zusätzliche Gewährung eines Sachbezugs stellt keine Bezugsverwendung dar. 4.Als maßgeblicher CO2-Emissionswert…

LStR 2002 Rz 946–95115.4.3.8 Dauer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

15.4.3.8 Dauer Rz 946: Gegenstand eines Dienstverhältnisses können sowohl auf längere Dauer angelegte Beschäftigungen als auch kurzfristige oder vorübergehende Tätigkeiten sein. 15.4.3.9 Disziplinarmaßnahmen Rz 947: Die Möglichkeit des Auftraggebers, bei Nichterreichen der vereinbarten Leistung dienstrechtliche Zwangsmaßnahmen zu setzen (zB…

LStR 2002 Rz 117822 BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIGE ARBEITNEHMER (§ 70 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

…in den Fällen des § 70 Abs. 4 EStG 1988; ob Arbeitsleistungen von bloß vorübergehender Dauer vorliegen, richtet sich nach den Kriterien des §§ 69 Abs. 1 EStG 1988 69 Abs. 1 EStG 1988. Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder eines Staates, mit dem Österreich…

LStR 2002 Rz 124133A VERANLAGUNG BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIGER ARBEITNEHMER
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…die Einkünfte zu erfassen, welche in dem entsprechenden Zeitraum erzielt wurden. Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist bis Ende März 2005 in Österreich beschäftigt und hat seinen Wohnsitz ebenfalls in Österreich. Ab April 2005 verlässt der Arbeitnehmer Österreich und gibt seinen österreichischen Wohnsitz auf, er erzielt aber…

UP-4300Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…NO, LI]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben…

ZK-4200Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.01.2024

…6 Abs. 3 UStG 1994) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

ZK-2030Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.12.2022

  Die Arbeitsrichtlinie ZK-2030 (Außertarifliche Befreiungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…