RIS AI
4 Treffer1511 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…im Rückstandsausweis zu bezeichnen. Rz 1413: Besteht kein Gesamtschuldverhältnis, sondern lediglich eine Mitschuldnerschaft aufgrund eines anteiligen Schuldverhältnisses, wie etwa bei einer bedingten Erbserklärung, so dürfen diese mehreren Mitschuldner nicht in einem Rückstandsausweis genannt werden. 15.5. Angabe des Betrages der Abgabenschuld Rz 1414: Der Betrag…

EStR 2000 Rz 4534–453712.2.6 Vortragsberechtigte Personen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge ist eine nur eingeschränkte Verlusttragung, zB durch bedingte Erbserklärung unerheblich. Eine bedingte Erbserklärung kann lediglich zu einer Haftungsbeschränkung hinsichtlich der Verlassenschaftsverbindlichkeiten führen. Rz 4537: Verluste des Rechtsvorgängers gehen in jenem Zeitpunkt über, in dem die Übertragung von Todes wegen steuerlich wirksam…

RAE Rz 1600–161919. Abschreibung von Abgaben (Löschung, Nachsicht §§ 235 und 236 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…235 und 236 BAO sind insbesondere: Rz 1607: Eintritt der Einhebungsverjährung gemäß § 238 BAO, soweit § 238 Abs. 4 und 5 BAO nicht entgegenstehen. Wegen bedingter Erbserklärung gegen die Erben nicht durchsetzbare, dem Erblasser gegenüber entstandene Abgabenansprüche (§§ 802 ABGB 802 ABGBiVm § 19 BAO in Verbindung mit …

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…bis zum Ablauf einer von der Abgabenbehörde zu setzenden Zahlungsfrist entrichtet. Rz 929: Stirbt der Abgabepflichtige nach dem Zeitpunkt des Eintritts der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages, so geht diese Verpflichtung grundsätzlich auf die Erben über. Zur Vorgangsweise bei bedingter Erbserklärung siehe jedoch Rz 1607.