…Basis gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten oder Anteilen am Vermögen der Gesellschaft eingebracht werden, sind von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch befreit. Rz 32: Auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Befreiung nicht anwendbar, weil sie nicht grundbuchfähig ist. Rz 33: Nicht befreit…
…in Betracht, insb. folgende Personengesellschaften mit betrieblichen Einkünften: Personengesellschaften des Unternehmensrechts Gesellschaften bürgerlichen Rechts Atypische stille Gesellschaften Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. 4.1.13.2. Ausländische übernehmende Personengesellschaft Rz 1385: Für eine ausländische übernehmende Personengesellschaft gelten die gleichen Voraussetzungen wie für eine inländische übernehmende Personengesellschaft. Die…
…Rs C-25/03, HE). Erbengemeinschaften können Unternehmer sein, auch wenn sie nicht auf Dauer angelegt sind. Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Unternehmer, wenn sie nach außen hin auftritt (VwGH 22.2.1977, 1187/76). Holdinggesellschaft (Beteiligungsholding): Reine Holdinggesellschaften (beschränken sich auf den Erwerb und das Halten…
…Übernehmende Rechtsträger einer errichtenden Umwandlung können sein offene Gesellschaften im Sinne des § 105 UGB Kommanditgesellschaften im Sinne des § 161 Abs. 1 UGB Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 1175 ABGB) kann nicht übernehmender Rechtsträger sein. Rz 420: An der Personengesellschaft müssen nach § 5 Abs. 1 UmwG Personen…
…14/0143). 7.2. Guthaben eines Abgabepflichtigen, der nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist; Umbuchung und Überrechnung (§ 215 Abs. 3 und 4 BAO) Rz 819: Zur Verwendung auf den Abgabenkonten von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesBR), insbesondere von Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe, bestehender Guthaben gilt folgendes: Rz…
…Rz 1225: Derartige Vereinbarungen, wie zB Schenkung von Wirtschaftsgütern an den Ehegatten mit anschließender Rückmiete oder Entlohnung des nahen Angehörigen mit anschließender Darlehensgewährung, sind auf ein allfälliges Vorliegen eines Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes (§ 22 BAO) oder eines Scheingeschäftes (§ 23 Abs.1…
…Rz 1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG (siehe Rz 1083 ff) ist der…
1.1.1.7. Schadenersatz 1.1.1.7.1. Allgemeines Rz 9: Das UStG 1994 kennt den Begriff "Schadenersatz" nicht, er stammt aus dem bürgerlichen Recht. Umsatzsteuerlich ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob ein Leistungsaustausch oder echter, nicht steuerbarer Schadenersatz vorliegt (VwGH…
…kein Eigentumsübergang stattgefunden hat (VwGH 24.9.1980, 2735/79). Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bedarf einer besonderen Prüfung und ist insbesondere in Fällen des Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts iSd § 22 BAO zu verneinen (VwGH 29.9.1981, 81/14/0003…
…Frage nach der selbständigen Bewertbarkeit von Wirtschaftsgütern, die mit Gebäuden in fester Verbindung stehen, ist nicht nach den sachenrechtlichen Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes, sondern nach der Verkehrsauffassung zu entscheiden. Rz 3168: Um einer gesonderten Bewertung zugänglich zu sein, muss ein Wirtschaftsgut daher eine gewisse Selbständigkeit…
…eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor. Den Mitgliedern einer Agrargemeinschaft stehen Nutzungsrechte zu. Die Mitgliedschaft ist in der Regel mit dem Eigentum an einer so genannten Stammsitzliegenschaft verbunden, die außerhalb der im Eigentum der Agrargemeinschaft stehenden bzw. im Miteigentum der Anteilsinhaber bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts…
…nicht erfüllt. Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen Bürge und Gläubiger. Rz 1402: Eine Bürgschaft setzt eine gültige Hauptschuld voraus (Akzessorietät). Rz 1403: Dieser Tatbestand umfasst alle Arten der Bürgschaft iSd bürgerlichen Rechtes. Darunter fallen: die Erklärung über eine Bürgschaft als Bürge und Zahler nach §…
…Spaltung nach § 1 SpaltG) gehen bereits entstandene Abgabenschulden auf den bzw. die Gesamtrechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 19 Abs. 1 BAO). Für die Geltendmachung von abgabenrechtlichen Ansprüchen gegenüber einer Person in ihrer Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger…
…bürgerlichen Rechts beteiligen. Die Beteiligung muss der Erfüllung des satzungsmäßigen Zweckes dienen und darf nicht überwiegend zur Erzielung von Erträgen eingegangen werden. Mitglieder einer Genossenschaft können alle natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, somit auch andere Genossenschaften sein. Stille Gesellschaften und bürgerlich…
…Gesellschaft, sondern deren jeweiliger Gesellschafter Steuersubjekt im Bereich der Ertragsteuern ist. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes sowie die atypisch stille Gesellschaft können mangels Rechtsfähigkeit nicht Stifter sein. Eine Privatstiftung kann aber sehr wohl durch mehrere Personen gemeinsam errichtet werden. Rz 185: Wer Stifter einer Privatstiftung ist…
…einer OG, Komplementäre einer KG), Beispiel: Wird eine Landwirtschaft von 2 Ehegatten gemeinsam betrieben, liegt - wenn keine andere Gesellschaftsform gewählt wird - eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor (EStR 2000 Rz 5821). Die unbeschränkt haftenden Gesellschafter von Personengesellschaften sind Betriebsinhaber. beschränkt haftende Gesellschafter von Personengesellschaften, wenn sie…
…der Grundstücksbegriff des § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (siehe Rz 775). Betriebsvorrichtungen (siehe Rz 894a) sind ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen, selbst wenn sie Grundstücke sind. Einrichtungsgegenstände sind nur dann dem Grundstück zugehörig, wenn sie derart eng…
…die Ausführungen bzw. Beispiele in Rz 6523 und 6533 f. Rz 1212: Hinsichtlich der Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zwischen nahen Angehörigen siehe Rz 5154 ff. Rz 1213: Ein Anwendungsfall des Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts liegt dann vor, wenn in…
…abweichendes Wirtschaftsjahr und damit im Bereich der unbeschränkten Steuerpflicht bei betrieblichen Einkünften (also aus Gewerbebetrieb) die Möglichkeit des Verlustvortrages haben. Bei einer Agrargemeinschaft, deren Vermögen im Miteigentum der Anteilsinhaber steht (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), hat die Gewinnermittlung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ebenfalls nach § 4 Abs…
…ein. Die Eingabengebühr fällt zweimal an. 5.3. Gemeinschaftlicher Rechtsgrund Rz 118: Rechtsgrund ist nach § 316 ABGB der zur Erwerbung eines Rechtes gültige Rechtstitel iSd bürgerlichen Rechtes. Der Rechtsgrund muss für die mehreren Personen ein gemeinschaftlicher sein. Ein gemeinschaftlicher Rechtsgrund liegt nur dann vor, wenn…