Findok · Richtlinien
EStR 2000 Rz 1225–1227
5.4.10 Mehrfache vertragliche Vereinbarungen
geltende FassungRichtlinie2026-0.265.879gilt ab 22.03.2005
Inhaltsverzeichnis der EStR 2000
Wortlaut laut Findok
5.4.10 Mehrfache vertragliche Vereinbarungen
Rz 1225:
Derartige Vereinbarungen, wie zB Schenkung von Wirtschaftsgütern an den Ehegatten mit anschließender Rückmiete oder Entlohnung des nahen Angehörigen mit anschließender Darlehensgewährung, sind auf ein allfälliges Vorliegen eines Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes (§ 22 BAO) oder eines Scheingeschäftes (§ 23 Abs.1 BAO) zu überprüfen.
Rz 1226:
Erhielt ein Ehegatte die Geldmittel für den Ankauf eines Grundstückes teils durch Schenkung, teils durch langfristige Darlehen vom anderen und mietet es dieser für betriebliche Zwecke, spricht das Gesamtbild für einen Missbrauchstatbestand (vgl. VwGH 29.9.1981, 81/14/0003). Unter dem Aspekt des Fremdvergleiches ist ein Vorgang, bei dem auf einem erworbenen Grundstück mit eigenen Mitteln ein Gebäude errichtet, die Vermietung einem anderen überlassen und von diesem das Objekt zurückgemietet wird, sogar als "abwegig" zu bezeichnen (VwGH 23.6.1998, 97/14/0075). Schenkt ein Steuerpflichtiger seinen Kindern dem Betrieb entnommene Geldbeträge und nimmt er diese Beträge wieder als Darlehen für betriebliche Zwecke auf, ist diese Vereinbarung nicht anzuerkennen (VwGH 29.6.1982, 3323/78).
Rz 1227:
Der Verkauf und die anschließende Rückmietung von Wirtschaftsgütern ("Sale and lease back") ist eine im heutigen Wirtschaftsleben gebräuchliche Vorgangsweise, die prinzipiell nicht fremdunüblich ist (VwGH 31.3.1998, 97/13/0003). Auch die Schenkung von Gesellschaftsanteilen an nahe Angehörige unter Vereinbarung eines Fruchtgenussrechtes ist nicht ungewöhnlich (VwGH 24.11.1982, 81/13/0021). Andererseits kann beim Zuwendungsfruchtgenuss (zur Definition vgl. Rz 116 ff) an nahe Angehörige Missbrauch dann vorliegen, wenn der Fruchtnießer das Grundstück an den Fruchtgenussbelasteten vermietet.
Normen und Schlagworte
- § 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.265.879
- GZ der Erstfassung
- 06 0104/9-IV/6/00
- Stammnummer
- 19973
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 (geltend: 24)
- Gültig
- 22.03.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF