…10341: § 16 EStG 1988 - Voraussetzungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten; Familienwohnsitz (Rz 341, Rz 343 und Rz 354) (2009) Ein ausländischer Steuerpflichtiger arbeitet in Österreich und macht in den Veranlagungsjahren 2005 und 2006 Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten geltend. Er ist seit 1995 geschieden…
…als dauernder Standort eines Kraftfahrzeuges der Hauptwohnsitz des Antragstellers gilt; bei Kraftfahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Kraftfahrzeug hauptsächlich verfügt. Für Kraftfahrzeuge mit ausländischer Zulassung normiertAls Verwender im Sinne des § 82 Abs. 8 KFG 1967 den dauernden Standortist - unter…
…zur Schule, gemeinsamer Wohnsitz in Ö, unterhält berufsbedingt weiteren Wohnsitz in USA. X kehrt einmal alle drei Monate zum Familienwohnsitz zurück. X hat den gewöhnlichen Wohnsitz in USA, Y und die Kinder jedoch in Ö. e)e)Schulaufenthalt im Drittland X, verheiratet mit Y, Kinder…
…RV/0137-K/07). Bei ausländischem Familienwohnsitz gelten für die Frage der Anerkennung von Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten grundsätzlich dieselben Kriterien wie bei inländischem Familienwohnsitz. Siehe auch Beispiele Rz 10345. Rz 345a: Die Frage der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ist für jedes Veranlagungsjahr gesondert…
…von Mietverträgen jeweils über mehrere Monate). Beginnend mit Februar 2007 hat er einen Lehrauftrag an einer ausländischen Universität angenommen und hat mit seiner Lebensgefährtin Österreich (vorübergehend) verlassen. Stehen die Aufwendungen für die vorübergehende doppelte Haushaltsführung für das Hotelzimmer zu? Auf die LStR 2002 Rz 349…
…3.2 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen nach dem zweiten Tatbestand Rz 721: Bei einer Dienstreise, bei der der Arbeitnehmer so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann (2. Tatbestand)…
…dass dieser selbst über das Fahrzeug verfügt, was zur SteuerpflichtLebensinteressen und somit als dauernder Standort nach § 1 Z 3 NoVAG 1991 führtwie vor der Familienwohnsitz. Bei Gastarbeitern, die zum Beispiel nur alle drei Monate "nach Hause" fahren, gilt hingegen als Mittelpunkt der Lebensinteressen und damit…
11.7.2 Kinder, die sich im EU/EWR-Raum und Schweiz aufhalten Rz 792: Auf Grund der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen betreffend Familienleistungen sind die Kinderlasten bei steuerpflichtigen EU/EWR-Bürgern mit im EU/EWR-Raum aufhältigen Kindern wie folgt zu berücksichtigen: Auf Grund des Art…
…Tag des Aufenthaltes in Österreich begründet. Die unbeschränkte Steuerpflicht bleibt auch dann bestehen, wenn das Dienstverhältnis vorzeitig zB nach drei Monaten beendet wird. Ausländische Arbeitnehmer, die eine Arbeitserlaubnis oder einen Arbeitsvertrag für die Dauer von mehr als sechs Monaten besitzen, haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im…
5.9.9 Doppelte Haushaltsführung 5.9.9.1 Voraussetzungen Rz 341: Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen…
1.2.2 Wohnsitz Rz 3: Für die Auslegung der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" sind § 26 BAO und die hiezu ergangene Rechtsprechung maßgeblich. Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden ist. Der Begriff "Wohnsitz" nach den Abkommen…
…vorübergehende (isolierte) Aufenthalte sind zusammenzurechnen, sofern der Wille erkennbar ununterbrochen auf Fortsetzung des Aufenthaltes gerichtet ist (VwGH 5.7.1983, 82/14/0178). Rz 25: Ausländische Arbeitnehmer, die eine Arbeitserlaubnis für die Dauer von mehr als sechs Monaten aufweisen, sich demnach nicht nur vorübergehend im…
12.7 Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (§ 34 Abs. 8 EStG 1988) 12.7.1 Allgemeines Rz 873: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Voraussetzung ist ferner, dass die…
15.1.3 Ausländische Arbeitgeber Rz 920: Die Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz, der Sitz sowie der Ort der Geschäftsleitung des Arbeitgebers haben keine Bedeutung. Befindet sich im Inland eine Betriebsstätte im Sinne des § 81 EStG 1988, haben im Ausland ansässige Arbeitgeber ("ausländische Arbeitgeber") grundsätzlich die gleichen…
Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2 ZBefr 2 - Seite 1: Gewöhnlicher Wohnsitz [Grafik] Hinweise zum ZBefr 2: Dieser Vordruck erfüllt den Zweck der Feststellung, ob der Antragsteller mehrere Wohnsitze hat, sodass eine behördliche Ermittlung des gewöhnlichen Wohnsitzes (von mehreren Wohnsitzen) geboten erscheint. Wird der Vordruck…
11.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988) 11.9.1 Voraussetzungen Rz 795: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein monatlicher Unterhaltsabsetzbetrag zu, wenn sich das Kind in einem…
2.8 Ausländische Einkünfte (§ 2 Abs. 8 EStG 1988) 2.8.1 Allgemeine Grundsätze Rz 187: Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sind in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (vgl. Rz 15 ff). Die unbeschränkte Steuerpflicht erfasst das gesamte "Welteinkommen". Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt…
29.5.5 Ausländische Anleger 29.5.5.1 Beschränkte Steuerpflicht Rz 7742: Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen mit Kapitalerträgen im Sinne des § 27 EStG 1988 nach Maßgabe des § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 der…
…15 Tage im Ausland verbringen, tritt die unbeschränkte Steuerpflicht ein, wenn die Arbeitnehmerin mindestens bis 26.3.200726.3.2023 in Österreich bleibt. Ist der ausländische Saisonarbeiter in vergangenen Jahren wiederholt nach Österreich gekommen, rechtfertigt dies noch nicht die Annahme, dass er nicht nur vorübergehend…
29.5.5.4 Nachweis der beschränkten Steuerpflicht 29.5.5.4.1 Nachweis allgemein Rz 7745: Unterliegen Kapitalerträge ausländischer Anleger nicht der beschränkten Steuerpflicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Vornahme eines Steuerabzugs abgesehen werden. Der Steuerabzug darf nur dann unterbleiben, wenn der Anleger…