…254 BAO eine Bescheidbeschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, steht der Umstand, dass ein Abgabenbescheid mit Beschwerde angefochten wurde, der Entstehung der Säumniszuschlagsverpflichtung nicht entgegen (VwGH 23.3.2000, 99/15/0145). Wird der Bescheid betreffend die Stammabgabe mit Bescheidbeschwerde bekämpft, kommt jedoch eine Aussetzung der…
…Vorhaben einer weitgehenden Vermögensbelastung oder Vermögensentäußerung, Vermögensverschleppungen oder -verschiebungen. Im Übrigen siehe auch Rz 1570 bis Rz 1573. Rz 1469: Abgaben, bezüglich derer einer Beschwerde an den VfGH (gemäß § 85 VfGG) oder einer Revision an den VwGH (gemäß § 30 VwGG) eine aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde…
… 238 Abs. 3 BAO nur einzelnen Gesamtschuldnern gegenüber vorliegen. Rz 1857: Im Gegensatz zu einer Maßnahme gemäß § 212a BAO bewirkt eine Maßnahme gemäß § 231 BAO für sich allein keine Hemmung der Einhebungsverjährung. Die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung im Verfahren vor dem VfGH (§ 85 VfGG) oder…
…VfGH oder einer Revision an den VwGH aufschiebende Wirkung zuerkannt wird (siehe Rz 246). Für allenfalls im Rückstand verbleibende Abgabenschuldigkeiten ist zweckmäßigerweise ein gemäß § 294 Abs. 1 BAO ändernder Bescheid zu erlassen. Rz 285: Wurde für die Abgabenzahlungsschuld eines mit Beschwerde angefochtenen Abgabenbescheides eine Zahlungserleichterung…
…kommt insoweit eine Bewilligung von Zahlungserleichterungen nicht in Betracht (VwGH 30.11.1989, 88/13/0213). Dies gilt auch für jene Abgaben, für die einer Beschwerde an den VfGH oder einer Revision an den VwGH (gemäß § 85 VfGG bzw. gemäß § 30 VwGG) aufschiebende Wirkung zuerkannt…
…sie zugestellt werden oder als zugestellt gelten, vollziehbar. Gemäß Art. 45 UZK hat die Einlegung eines Rechtsbehelfs keine aufschiebende Wirkung, dh die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung wird nicht ausgesetzt; die Zollbehörde hat jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise auszusetzen, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit…
…Rz 149: Wurde für eine Abgabenforderung eine Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) bewilligt oder einer Beschwerde an den VfGH oder einer Revision an den VwGH aufschiebende Wirkung zuerkannt, so kommt, obwohl durch eine solche Bewilligung die Fälligkeit nicht verschoben wird, eine Aufrechnung nicht in Betracht…
…solange die aufschiebende Wirkung besteht, nicht eingehoben werden. In diesem Fall tritt eine Hemmung der Dreimonatsfristen des § 217 Abs. 3 BAO ein. Rz 27: Die Worte "bisher war vorgeschrieben" oder "....ergibt sich eine Nachforderung" lassen erkennen, dass diese Teile nicht zum Spruch des Bescheides gehören…
…ihm aufschiebende Wirkung gemäß § 230 Abs. 4 BAO zuerkannt werden kann. Der Antrag löst keine Stundungszinsenpflicht aus. 3.15.2. Ende des Zeitraumes, für den Stundungszinsen zu entrichten sind Rz 299: Der Zeitraum, für den Stundungszinsen zu entrichten sind, endet im Fall der Bewilligung einer…
…Haftungspflichtige seine Inanspruchnahme dem Grunde nach. Rz 622: Abgaben, bezüglich derer dereiner Beschwerde an den VfGH (gemäß § 85 VfGG) oder dereiner Revision an den VwGH durch Beschluss(gemäß § 30 VwGG) eine aufschiebende Wirkung zuerkannt hatist, werden aus der laufenden Verbuchung der Gebarung herausgenommen (siehe Rz…
…0213). Der Beschwerde an den VfGH oder der Revision an den VwGH wurde aufschiebende Wirkung zuerkannt, die sich auf diese Abgaben erstreckt. Der Haftende ist weder in Anspruch genommen noch zur Abfuhr verpflichtet. Besteht hingegen eine Abfuhrpflicht, so kann ihm eine Zahlungserleichterung bewilligt werden (VwGH…
…1328) zugewendeten Beträge vorzuschreiben; die Einrichtung ist verpflichtet, diese Zuwendungen zu dokumentieren. Keine aufschiebende Wirkung kommt der Beschwerde gegen den Widerruf der Begünstigung zu, wenn dieser aufgrund des Unterbleibens der fristgerechten Meldung über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Spendenbegünstigung gemäß § 4a Abs…
…343: Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO). Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO). Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde an den VfGH oder einer Revision an den VwGH (dies kommt einem zinsenlosen Moratorium gleich). Im Insolvenzverfahren für Insolvenzforderungen. 3.21. Landes- und Gemeindeabgaben (§ 212b Z 1 BAO…
…hat den Beschwerdeführer (Antragsteller) im Sinne der Bürgerfreundlichkeit zunächst auf die Gebührenpflicht seiner Eingabe hinzuweisen und ihm für die Vorlage des Nachweises über die erfolgte Entrichtung eine angemessene Frist (vier Wochen) einzuräumen. Rz 459: Bei Wiedereinsetzungsanträgen, Wiederaufnahmeanträgen, Anträgen auf Ausschluss oder Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung…
…aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde durch den VfGH oder einer Revision an den VwGH abgesehen, das Bestehen einer Abgabenschuld neben einem Guthaben auf demselben Konto aus. Das bedeutet, dass § 211 Abs. 1 lit. g BAO nur zum Zug kommt, wenn einem Guthaben eine Abgabenschuldigkeit auf einem…
…Nachsicht) Verrechnung im Insolvenzverfahren nach Maßgabe der Vorschriften der IO § 51 Abs. 2 AbgEO (Verwendung des Verkaufserlöses zunächst auf Gebühren und Kosten des finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahrens) § 85 VfGG, § 30 VwGG (Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung) weitere bei § 235 BAO angeführte Abschreibungsfälle. Randzahlen 764 bis 799: derzeit frei
…Antrag auf Ausstellung eines Nachweisdokumentes bei Überreichung der Abgabenerklärung (Kr 21) bereits gestellt und wird dieser Antrag von der zuständigen Behörde abgewiesen, kann diese Entscheidung mit Rechtsmittel bekämpft werden. Diese Beschwerde hat gemäß § 13 iVm § 22 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz aufschiebende Wirkung. Wird der Beschwerde stattgegeben und das…
…für eine Hemmung der Einbringung wurden nicht beachtet. Mangels wirksamer Bekanntgabe des Abgaben- oder Haftungsbescheides ist kein gültiges Leistungsgebot ergangen. Einwendungen gemäß § 12 AbgEO oder § 13 AbgEO wurde stattgegeben. Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (§ 85 VfGG oder § 30 VwGG) wurde nicht beachtet. Rz 1944: Eine Abgabe…
…a)einer Ursprungsüberprüfung, b)einer Überprüfung durch eine Zollbehörde oder einer Beschwerde gegenüber einer Zollbehörde oder c)einer gerichtlichen oder gerichtsähnlichen Überprüfung im Gebiet der Zollbehörde ist, so darf die Zollbehörde nach den für sie geltenden Rechtsvorschriften die Erteilung der verbindlichen Vorabauskunft ablehnen oder aufschieben…
…aber nur auf einen Teil der Entscheidung, dann ist die begünstigende oder belastende Beschaffenheit dieses Teiles maßgeblich. (2) Nicht anzuwenden sind die oben genannten Regelungen: in eigens geregelten Fällen, so zB bei der Zurücknahme von verbindlichen Zolltarifauskünften gemäß Art. 34 UZK; bei allen belastenden Bescheiden…