RIS AI
15 Treffer1566 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 110319.8.2 Vergleichssummen (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…nur Zahlungen auf Grund gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleiche, sondern auch Bereinigungen und Nachzahlungen auf Grund von Gerichtsurteilen oder Bescheiden von Verwaltungsbehörden zu verstehen (vgl. VwGH 21.1.1987, 85/13/0113; VwGH 26.7.1995, 92/15/0104). Die Vergleichssummenbesteuerung ist in der Regel vergangenheitsbezogen…

GebR 2025 Rz 1540–155027.9. Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.9. Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG) 27.9.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1540: Der Gebühr unterliegen ausschließlich außergerichtliche Vergleiche. Ein Vergleich ist iSd § 1380 ABGB ein Neuerungsvertrag, durch den streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas…

LStR 2002 Rz 656–6619.1.3.9 Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…6, 7 und 8 leg. cit. auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern anzuwenden. Liegt daher der Verdienstentgangsentschädigung ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich oder eine Nachzahlung auf Grund eines Gerichtsurteiles zugrunde (siehe Rz 1103), erfolgt die Besteuerung gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 (vgl…

KStR 2013 Rz 1522–153228.4 Sanierungsgewinn
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Gesellschafterzuschusses), um die Stilllegung des Betriebes zu verhindern. Eine Vereinbarung, in der sich der Schuldner zwecks vergleichsweiser Bereinigung sämtlicher gegenseitig geltend gemachter Ansprüche zur Zahlung eines bestimmten Betrages verpflichtet, stellt einen für die Begünstigung unbeachtlichen außergerichtlichen Vergleich iSd § 1380 ABGB dar (VwGH 14.4.1993…

VereinsR 2001 Rz 677–6945 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…GebG).: Bestandverträge Bürgschaftserklärungen Dienstbarkeiten Glücksverträge, zB Wetten Hypothekarverschreibungen (außergerichtliche) Vergleiche Zessionen Wechsel Näheres zu den Rechtsgeschäftsgebühren allgemein siehe GebR 2019 Rz 417 ff. Rz 681: Sofern nicht eine Selbstberechnung der Gebühr vorgesehen ist (wie beispielsweise bei Bestandverträgen, näheres zur Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr siehe untenGebR 2019…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Im Übrigen wird zur Bewertung der Leistungen auf § 26 GebG (siehe Rz 1163 ff) verwiesen. Rz 1553: Der Gebührensatz beträgt grundsätzlich 2%, bei außergerichtlichem Vergleich über (gerichts-)anhängige Rechtsstreitigkeiten 1%. Rz 1554: Nicht bei "Gericht" anhängig sind Rechtsstreitigkeiten vor Schiedsgerichten (zB der Börse, Kammern; vgl…

GebR 2025 Rz 1131–113517. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1133: Ein Vergleich kann infolge seines Charakters als ein die vorherigen Rechtsgeschäfte aufhebender Neuerungsvertrag niemals ein nach § 21 GebG zu beurteilender Nachtrag oder Zusatz zu einem vorhergegangenen Rechtsgeschäft sein, da durch ihn alle früheren Rechtsgeschäfte aufgehoben werden. Im Falle eines außergerichtlichen Vergleiches ist unabhängig von…

GebR 2025 Rz 1025–103911.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Weise errichtet wurde. Beispiel: Über einen außergerichtlichen Vergleich wird eine Urkunde im Ausland errichtet. Die Gebührenschuld entsteht mangels Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes nicht. Im Inland wird die Forderungsbestreitung darauf hin mittels Erklärung bei Gericht zurückgezogen. Wird der Vergleich in der Erklärung umschrieben (Vertragsdatum, Gegenstand des Vergleiches…

EStR 2000 Rz 7269–727226a Steuerfestsetzung bei Schulderlass in einem Insolvenzverfahren (§ 36 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…7270: Betroffen sind Gewinne, die entstanden sind aus 1.der Erfüllung eines Sanierungsplanes im Sinne der §§ 140 bis 158 der Insolvenzordnung oder einer vergleichbaren außergerichtlichen Sanierung (ab der Veranlagung 2021; siehe dazu Rz 7271) oder durch 2.die Erfüllung eines Zahlungsplanes (§§ 193 ff der Insolvenzordnung…

GebR 2025 Rz 1000–100511. Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte (§ 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…siehe Rz 1480 ff); Glücksverträge (§ 33 TP 17 GebG; siehe Rz 1490 ff); Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG; siehe Rz 1520 ff); Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG; siehe Rz 1540 ff); Zessionen (§ 33 TP 21 GebG; siehe Rz 1570 ff); Wechsel (§ 33 TP 22…

RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…0091/13/0065; VwGH 26.2.200327.6.2013, 982013/15/0173/13/0091). Jedenfalls muss es, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einer atypischen Belastungswirkung kommen (VwGH 17.10.200126.2.2003, 9898/13/0091/13/0073; VwGH 26.2.200324.4.2013, 982010/17…

KStR 2013 Rz 1533–153528.4.4 Festsetzung der Körperschaftsteuer auf den Sanierungsgewinn in Höhe der Quote
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…als sie den der Sanierungsplanquote entsprechenden Betrag übersteigt. Die Abgabenbehörden sind jedoch auch in Sanierungsfällen im Rahmen einer außergerichtlichen Sanierung befugt, von der Abgabenfestsetzung in einer dem § 23a KStG 1988 vergleichbaren Weise Abstand zu nehmen (näheres siehe Rz 1538). Rz 1534: Für Sanierungsgewinne von Körperschaften…

KStR 2013 Rz 991–99414. Sonderausgaben (§ 8 Abs. 4 KStG 1988 in Verbindung mit § 18 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1988 (siehe EStR 2000 Rz 13321305 ff). § 18 Abs. 1 Z 8 EStG 1988: Freigebige Zuwendungen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen (siehe EStREStR 2000 Rz 1350 ff 2000 Rz 1349d ff). § 18 Abs. 1 Z 9 EStG 1988: Freigebige Zuwendungen an die…

KStR 2013 Rz 1536–153828.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…KStG 1988 enthalten, dh. liegt ein Schulderlass vor und sind Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungsabsicht und Sanierungseignung gegeben (siehe Rz 1524 ff), sind die Abgabenbehörden befugt, auch in Sanierungsfällen im Rahmen einer außergerichtlichen Sanierung von der Abgabenfestsetzung in einer dem § 23a KStG 1988 vergleichbaren Weise Abstand zu nehmen.

UStR 2000 Rz 941–9636.1.19. Ärzte
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…EuGH 20.11.2003, Rs C-307/01, d'Ambrumenil und Dispute Resolution Services) ärztliche Gutachten in laufenden Gerichtsverfahren bzw. im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung, wie zB ärztliche Gutachten für zivil- und strafrechtliche Haftungsfragen (EuGH 20.11.2003, Rs C-307/01, d'Ambrumenil und…