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4 Treffer1516 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 91213.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…diese Beschwerde auf Aufhebung nicht begründet sein muss. Eine verspätet eingebrachte Beschwerde ist zurückzuweisen. Dem Steuerpflichtigen bleibt es unbenommen, danach eine Steuererklärung einzubringen. Wurde der Bescheid aus der antragslosen Veranlagung aufgrund der nachträglichen Übermittlung von Daten betreffend Sonderausgaben, einer Behinderung oder eines Lohnzettels (§ 41 Abs…

LStR 2002 Rz 91213.2 Antragsveranlagung und antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2 und 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

13.2 Antragsveranlagung und antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§§ 41 Abs. 2 und 2a EStG 1988 41 Abs. 2 EStG 1988) 13.2.1 Antragsveranlagung (§ 41 Abs. 2 Z 1 EStG 1988) Rz 912: Der Antrag auf Veranlagung kann innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraumes…

UStR 2000 Rz 994–10006.1.27. Kleinunternehmer
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Für Unternehmer, die ihr Unternehmen im Inland betreiben, treten die Wirkungen der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer ex lege ein (dh. antragslos). Es besteht jedoch die Möglichkeit zur Steuerpflicht zu optieren, siehe hierzu Rz 1019 ff. Im Falle eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres findet die Befreiung des §…

VereinsR 2001 Rz 509–5343.3.10 Gemeinnützige Vereinigungen, die Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime, Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen usw. betreiben (§ 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Voraussetzungen (siehe hierzu UStR 2000 Rz 998 f). Für Unternehmer, die ihr Unternehmen im Inland betreiben, gilt die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerbefreiung antragslos. Es besteht jedoch die Möglichkeit von der Befreiung zur Steuerpflicht zu optieren, siehe hierzu UStR 2000 Rz 1019 ff. Hinsichtlich der für die…