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EStR 2000 Rz 7501–751128 Veranlagung (§§ 39 bis 46 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Anderes bestimmt ist, können veranlagungsbezogene Besteuerungswahlrechte und Anträge nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen Vorschriften nach erstmaligem Eintritt der Rechtskraft nachträglich ausgeübt oder geändert bzw. zurückgezogen werden. Voraussetzung dafür ist aber stets das Vorliegen eines tauglichen Verfahrenstitels zur allgemeinen Rechtskraftdurchbrechung (insbesondere eine Wiederaufnahme des Verfahrens, nicht aber…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…1. Allgemeines Rz 118: § 19 Abs. 1 BAO sieht im Falle der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge auch den Übergang der sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger vor. Hinsichtlich des Umfanges des Rechtsüberganges wird auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes verwiesen…

UmgrStR 2002 Rz 1644–16576. Spaltungen (Art. VI UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Wertdifferenzen geleistet werden, sind nach allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen zu behandeln. 6.1.4. Ausländische Spaltungen Rz 1653: Nach § 32 Abs. 1 Z 2 UmgrStG unterliegen Spaltungen im Ausland, die nach einem mit den österreichischen Vorschriften (insbesondere dem SpaltG) vergleichbaren ausländischen Spaltungsrecht erfolgen, hinsichtlich inländischen Vermögens…

UmgrStR 2002 Rz 28–531.1.2. Inländische Verschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis Z 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Die Umwandlung nach dem EU-UmgrG unterliegt den allgemeinen ertragsteuerlichen Regelungen (zB der Entstrickungsbesteuerung nach § 6 Z 6 EStG 1988 oder § 10 Abs. 3 Z 5 KStG 1988 bei Entstehen einer internationalen Schachtelbeteiligung anlässlich der Sitzverlegung). 1.1.2.2. Verschmelzungen auf Grund gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (…

ZK-22609. Abgabenerhebung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…beide vorstehend genannten Begriffsbestimmungen gebraucht. Der allgemeine Begriff der "Erhebung", der hier im Zusammenhang mit dem Unionsversandverfahren/gemeinsamen Versandverfahren gebraucht wird, soll alle Maßnahmen umfassen, die zur Vereinnahmung der geschuldeten Beträge führen. 9.1.1. Unterscheidung zwischen abgabenrechtlichen Vorschriften und Ahndungsvorschriften Im Zusammenhang mit einem…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

9. Säumniszuschläge (§ 217 BAO) 9.1. Allgemeines Rz 900: Der Säumniszuschlag, der kraft Gesetzes entsteht, ist die vom Verschulden der Partei unabhängige Sanktion für eine Säumnis bei der Abgabenentrichtung (siehe jedoch Ausführungen zu § 217 Abs. 7 BAO). Der Säumniszuschlag ist jeweils abgabenbezogen zu berechnen. Der…

VereinsR 2001 Rz 215–2331.2.6 Vermögensverwaltung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.2.6 Vermögensverwaltung 1.2.6.1 Begriff 1.2.6.1.1 Allgemeines Rz 215: Entsprechend § 47 BAO schaden jene wirtschaftlichen Betätigungen, welche eine Körperschaft im Rahmen der Vermögensverwaltung gemäß § 32 BAO vornimmt, der Gewährung abgabenrechtlicher Begünstigungen nicht. Rz 216: Daraus ergibt sich…

ZK-25008. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

8. Unregelmäßigkeiten 8.1. Allgemeines 8.1.1. Entstehung der Zollschuld Art. 79, 85 UZK Entstehung Wird das Verfahren der vorübergehenden Verwendung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, entsteht entsprechend der begangenen Verfehlung die Zollschuld. Bemessungsgrundlagen Für Waren unter teilweiser Befreiung wird gemäß Art. 77 Abs. 1 UZK…

KStR 2013 Rz 1454–145926.3 Umgründungen (§ 20 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Umgründungen (§ 20 KStG 1988) 24.3.126.3.1 Allgemeines Rz 1454: Das KStG 1988 ist mit dem UmgrStG dahingehend verknüpft, dass Umgründungen, die die Anwendungsvoraussetzungen der Art. I bis VI UmgrStG erfüllen, zwingend unter die entsprechenden Vorschriften des UmgrStG fallen und Umgründungen, die die…

ZK-25401. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…211 Abs. 3 Buchstabe c UZK Die Differenz zwischen den entrichteten und den möglicherweise anfallenden Einfuhrabgaben ist zu besichern. Die Besicherung geht nach den allgemeinen Vorschriften dazu, ebenso die Möglichkeit der Befreiung von der Sicherheit für die Einfuhrumsatzsteuer (siehe ZK-0770). Zolltechnik Art. 214 UZK…

RAE Rz 739–7636.6. Zahlungen und sonstige Gutschriften unter Bezugnahme auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…voraus, dass aus dem Zahlungsbeleg ersichtlich ist, für wessen Rechnung die Zahlung erfolgt. Innerhalb der vom § 214 Abs. 7 BAO betroffenen Abgabenschuldigkeiten gelten die allgemeinen Verrechnungsgrundsätze, vor allem jene des § 214 Abs. 1 BAO. Nicht ausreichend ist es, eine Widmung in der Form zu verfügen…

VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…dass derartige Bezüge grundsätzlich von einer Besteuerung ausgenommen sind (VwGH 24.2.1982, 81/13/0159). Ob ein Dienstverhältnis vorliegt, ist nach den Vorschriften der §§ 25 und 47 ff EStG 1988 zu beurteilen. Siehe auch die entsprechenden Abschnitte der LStR 2002. 7.1.1 Gewählte…

EStR 2000 Rz 430–4344.1.6.2 Rechtslage ab 2007
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…ergeben. Für die Ausübung der Fortführungsoption in der Steuererklärung gilt die allgemeine Regelung über die Ausübung von Besteuerungswahlrechten und Anträgen gemäß § 39 Abs. 4 EStG 1988. Daher kann sie nach Maßgabe der allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften der BAO auch nach erstmaligem Eintritt der Rechtskraft des Bescheides…

UmgrStR 2002 Rz 440–4642.1.4. Grenzüberschreitende Umwandlung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Firmenbuch maßgeblich ist, ist auch für die abgabenrechtliche Rückwirkung maßgebend (siehe Rz 80 ff). Rz 448: Zur Frage des allfälligen Vorliegens einer verbotenen Einlagenrückgewähr siehe Rz 51. 2.1.5.3. Betriebserfordernis 2.1.5.3.1. Allgemeines Rz 449: Errichtende Umwandlungen fallen nach § 7…

VereinsR 2001 Rz 319–3652 Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 7 Abs. 2 KStG 1988 die allgemeinen Vorschriften des EStG 1988 über die Gewinnermittlung sowie die Vorschriften des KStG 1988 maßgebend. Die in den §§ 21 ff Vereinsgesetz 2002 festgelegten Rechnungslegungsvorschriften sind abgabenrechtlich nur insoweit relevant, als danach zu führende Aufzeichnungen gegebenenfalls auch für steuerliche Zwecke…

VereinsR 2001 Rz 878–90110 Steuerliche Behandlung eines Profibetriebes bei gemeinnützigen Sportvereinen im Mannschaftsspielsport
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

10 Steuerliche Behandlung eines Profibetriebes bei gemeinnützigen Sportvereinen im Mannschaftsspielsport 10.1 Allgemeines Rz 878: Die Ausübung des Berufssportes ist kein begünstigter Zweck im Sinne der §§ 34 ff BAO, weil dabei die Förderung von wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund steht (siehe Rz 72). Dass durch die…

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Die Vorschriften der Bundesabgabenordnung betreffend Bescheide (§§ 92 ff BAO) und Abgabenbescheide im Besonderen (§§ 198 ff BAO) sind daher anwendbar, soweit im UZK, in der UZK-DA, UZK-IA oder im ZollR-DG nicht Anordnungen getroffen sind, die als leges speciales den allgemeinen abgabenrechtlichen Vorschriften vorgehen…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG 31.1. Allgemeines Rz 1781: Den Bundesverwaltungsabgaben nach §§ 78 ff AVG iVm BVwAbgV unterliegen Verleihungen von Berechtigungen oder sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten der…

EStR 2000 Rz 3370–33958.6 Vorsorge für Pensionen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…des Pensionsberechtigten nicht mehr zugemutet werden kann, eine Existenzgefährdung jedoch nicht gegeben ist, oder wenn sich die abgabenrechtlichen Vorschriften betreffend die Bildung von Pensionsrückstellungen so wesentlich ändern, dass dem Unternehmen die Aufrechterhaltung der zugesagten Pensionen nicht mehr zugemutet werden kann, oder wenn das Unternehmen veräußert…

ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…der abgabenrechtlichen Vorschriften fällig. Der letzte Tag der jeweils zustehenden Zahlungsfrist ist also stets auch der abgabenrechtlich maßgebliche Fälligkeitstag. 5.2.2. Zahlungsmittel, Aufrechnung (Art. 109 UZK) (1) Die Entrichtung des Abgabenbetrages kann in bar oder mit jedem anderen Zahlungsmittel, das nach den geltenden Vorschriften…