…noch nicht durch Entrichtung erloschen ist (VwGH 30.3.2000, 99/16/0141). Die Haftung ist nur insoweit akzessorisch, als sie das Bestehen eines Abgabenanspruches zur Zeit der Verwirklichung des die Haftung auslösenden Sachverhaltes voraussetzt. Ob ein Erlöschen der Schuld auch dem Haftungspflichtigen zu Gute…
…27.4.1.4. Garantievertrag Rz 1414: Ein gebührenfreier Garantievertrag liegt vor, wenn der Garant eine gegenüber der Hauptschuld selbständige - und damit von deren Bestehen unabhängige (nicht akzessorische) - Haftung für die Leistung durch einen Dritten übernimmt. Für eine Garantie ist wesentlich, dass in der Erklärung…
…Erfüllung von Verträgen, die vor dem 30. September 2025 geschlossen wurden, oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung solcher Verträge erforderlich sind. (2) In diesem Fall ist in e-ZollACCS der Dokumentenartencode Y249 (Waren, die gemäß Artikel 6 vom Verbot ausgenommen sind. d) und…
…die vor dem 30. September 2025 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen, b)die Erfüllung von vor dem 30. September 2025 geschlossenen Verträgen oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, wenn in einem solchen Vertrag ausdrücklich…
…Abschnitt 2A.1. gilt nicht für bestimmte eingeschränkte Zwecke (zB zum Zweck der Erfüllung von Verträgen, die vor dem 27. April 2018 geschlossen wurden oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung eines solchen Vertrages erforderlich sind; für humanitäre oder Schutzzwecke udgl). In diesen Fällen…
…1996, 96/14/0037). Rz 235: Bietet der Abgabepflichtige im Zusammenhang mit einem Ansuchen um Zahlungserleichterung eine Bankgarantie an, so kann damit gegebenenfalls die einer Zahlungserleichterungsbewilligung ansonsten entgegenstehende Gefährdung der Einbringlichkeit beseitigt werden. Rz 236: Die Bankgarantie ist im Gegensatz zur Bürgschaft nicht akzessorisch, dh…
…Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird, oder b)diese Güter oder Technologien von vor dem 26. Februar 2022 geschlossenen Verträgen oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen bereitzustellen sind, sofern die Genehmigung vor dem 1. Mai 2022 beantragt wird. (2)…
…die vor dem 24. April 2026 geschlossen wurden, oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung solcher Verträge erforderlich sind. In diesem Fall ist in ACCS der Dokumentenartencode "Y684" (Die in Artikel 3k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote…
…vor dem 25. Februar 2025 geschlossenen Verträgen oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen für eine Gesamtmenge der Einfuhren dieser Waren in die Union in diesem Zeitraum von höchstens 50 000 Tonnen. (2) Gemäß Artikel 3i Absatz 3be der Verordnung (EU) Nr. 833/2014…
…August 2014 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen. (2) In ACCS ist dafür der Dokumentenartencode "Y692" (Die in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 4 Absatz…
…EU) Nr. 692/2014 gilt das Einfuhrverbot nach Abschnitt 3C.1. nicht für die Erfüllung von Handelsverträgen, die vor dem 25. Juni 2014 abgeschlossen wurden, oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, bis zum 26. September 2014, vorausgesetzt, die natürliche…
…Juli 2026 geschlossen wurden, oder für akzessorische Verträge, die für die Erfüllung derartiger Verträge erforderlich sind. (2) In diesem Fall ist in ACCS der Dokumentenartencode "Y773" (Die Verbote gemäß Artikel 1b Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/2147 gelten nicht (siehe vertragliche Ausnahmen gemäß Artikel…
…vor dem 24. April 2026 geschlossen wurden, oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung solcher Verträge erforderlich sind. In diesem Fall ist in ACCS für die Ausnahme vom Ausfuhrverbot der Dokumentenartencode "Y763" (Die in Artikel 1bb Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006…
…die vor dem 2524. Februar 2025Juli 2026 geschlossen wurden, oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung solcher Verträge erforderlich sind. In diesem Fall ist in ACCS der Dokumentenartencode "Y756" (Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten…
17.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes Rz 1136: Gebührenrechtlich relevant sind nur solche Änderungen des ursprünglichen Rechtsgeschäftes, mit denen zusätzliche Rechte oder Pflichten begründet werden, die für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblich sind. Ein Zusatz oder Nachtrag unterliegt der Art nach der gleichen Gebühr wie…
17. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG) 17.1. Allgemeines Rz 1131: Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde die darin beurkundeten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert oder wird die vereinbarte Geltungsdauer des Rechtsgeschäftes verlängert, so ist…