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LStR 2002 Rz 1213–121930 STEUERSCHULDNER (§ 83 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…die von ihm geschuldete Lohnsteuer nur dann unmittelbar in Anspruch nehmen, wenn einer der Tatbestände des § 83 Abs. 2 EStG 1988 oder der Tatbestand nach § 83 Abs. 3 EStG 1988 vorliegt. In allen anderen Fällen muss die nicht oder zu wenig abgeführte Lohnsteuer beim Arbeitgeber …

LStR 2002 Rz 1123.3.36 Mitarbeitergewinnbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…sondern der Arbeitgeber haftet gemäß § 82 EStG 1988 für die zu wenig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer. Die Haftung und Nachversteuerung erfolgt aliquot im Verhältnis des Unternehmensergebnisses zu den tatsächlich gewährten Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Beispiel: Der Arbeitgeber gewährt seinen 11 Mitarbeitern jeweils eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 3…

RAE Rz 1900–191822. Rückzahlungen (§§ 239 bis 242 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…VwGH 21.9.1990, 87/17/0223). Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten insbesondere für Haftungsschuldner, soweit deren Zahlungen nicht auf ihren eigenen Abgabenkonten zu verbuchen sind (zB vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer), sowie für Drittschuldner. 22.2. Irrtümliche Zahlung Rz 1902: Beim Abgabepflichtigen iSd § 239 Abs…

LStR 2002 Rz 1201–120226 ABFUHR DER LOHNSTEUER (§ 79 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…allerdings nicht an den Gläubiger abgeführt. Der Arbeitnehmer beantragt Insolvenz-Entgelt von 500 Euro. | Gehaltsabrechnung Mai: | | Brutto | 3.000,00 € | - SV-Beitrag | 540,00 € | - Lohnsteuer | 607,65 € | Netto | 1.852,35 €…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…84a Abs. 1 EStG 1988. Diese hat der Arbeitgeber dem Finanzamt Österreich zu übermitteln, wenn ein unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer seinen Mittelpunkt der Tätigkeit für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in Österreich hat und nicht freiwillig Lohnsteuer abgeführt wird (§ 47 Abs. 1 lit. c EStG…

LStR 2002 Rz 1194–120025 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…1325/60). Danach kann eine Berichtigung der Lohnsteuer zu Gunsten des Arbeitnehmers grundsätzlich nur im Wege der Veranlagung bzw. nach Maßgabe des § 240 Abs. 3 BAO erfolgen. Erkennt der Arbeitgeber, dass er durch die fehlerhafte Berechnung zuwenig Lohnsteuer einbehalten und abgeführt hat, muss er den…

LStR 2002 Rz 1234–123932 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…zu erheben, ob die lohnabhängigen Abgaben ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt wurden und ob die versicherungs- und melderechtlichen Bestimmungen des ASVG eingehalten wurden. Das für die Erhebung der Lohnsteuer zuständige Finanzamt hat dem Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge sämtliche Daten elektronisch zur Verfügung zu stellen, die…

LStR 2002 Rz 927–92915.3 Lohnsteuerabzug (§ 47 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…1988 idF BGBl. I Nr. 91/2019 die Lohnsteuer entsprechend der gesetzlich vorgesehenen Verpflichtung abgeführt, gilt dies nunmehr als freiwillige Lohnsteuerabfuhr. Hat der Arbeitgeber ohne inländische Betriebsstätte die Lohnsteuer nicht in der richtigen Höhe abgeführt, kann der Arbeitnehmer unmittelbar in Anspruch genommen werden. In diesem…

LStR 2002 Rz 490–4947.5.3.6 Rückvergütungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

7.5.3.6 Rückvergütungen Rz 490: Rückvergütungen lösen nur dann die im Folgenden angeführte Konsequenz aus, wenn der Vorgang nicht zu einer Nachversteuerung von Versicherungsprämien führt. Zu den Rückvergütungen zählen: Vorauszahlungen bzw. Rückzahlungen auf Grund eines Teilrückkaufes der Versicherung außerhalb der Nachversteuerungsfrist (zB Vorauszahlung…

LStR 2002 Rz 103816.5 Gesetzliche Vermutung einer Nettolohnvereinbarung (§ 62a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…wenn der Arbeitgeber die Anmeldeverpflichtung des § 33 ASVG nicht erfüllt und die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten und abgeführt hat. Für den Zeitraum der illegalen Beschäftigung ist das ausbezahlte Arbeitsentgelt auf einen Bruttolohn hochzurechnen (siehe Rz 1200). Wird der Steuerpflichtige im Rahmen eines Werkvertrages tätig und…

LStR 2002 Rz 1000042.5 Beispielsammlung
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Nummerierung der Beispielsammlung enthält ab der Tausenderstelle die entsprechende Randzahl der Lohnsteuerrichtlinien, zu der das Beispiel ergangen ist (zB Beispielsammlung 10011 gehört zu LStR 2002 Rz 11). Die nach der Überschrift angeführte Jahreszahl bezieht sich auf das Jahr des jeweiligen Lohnsteuerprotokolls bzw. der Ergebnisunterlage Lohnsteuer…

LStR 2002 Rz 10248–1027442.5.4.2 Rz 10248 bis Rz 10274
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Diese Beiträge werden bei den Geschäftsführern, die an der GmbH nicht wesentlich beteiligt sind, in der Regel im Zuge der Gehaltsabrechnung von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen. Dabei wird auf eine Aufteilung der Beiträge für laufende und sonstige Bezüge Bedacht genommen, da nach dem StruktAnpG 1996 die…

LStR 2002 Rz 324–3275.9.4 Arbeitszimmer im Wohnungsverband
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…Betriebs- bzw. Berufssphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen sind. Folgende beispielhaft angeführte Räume sind nicht als Arbeitszimmer anzusehen und sind vom Abzugsverbot nicht betroffen: Ordinations- und Therapieräumlichkeiten, die auf Grund ihrer Ausstattung typischerweise eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung ausschließen (zB Ordination eines praktischen Arztes, eines…

LStR 2002 Rz 407–4096.2 Umfang der Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

6.2 Umfang der Tätigkeit Rz 407: Die angeführten Pauschbeträge können nur von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, deren Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausschließlich einer oder mehrerer der angeführten Berufsgruppen entspricht. Umfasst das Dienstverhältnis auch andere nicht in der Verordnung des BMF über die…

LStR 2002 Rz 1011–101615.4.5.40 Universitätslektoren und -instruktoren
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…Dienstverhältnis gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988) vorliegt (siehe auch Rz 992 und 993). Hiefür ist die im Folgenden angeführte Rechtsprechung zu § 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 weiterhin maßgeblich:maßgeblich (vgl. VwGH 24.06.2004, 2001/15…

LStR 2002 Rz 684–6859.4.5 Gesetzliche Pensionen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Vorhinein vom früheren Arbeitgeber berechnet und einbehalten, bestehen keine Bedenken, wenn die für die Vorschusszahlung anfallende Lohnsteuer nach den Vorschriften des § 122 Abs. 4 EStG 1988 berechnet wird, aber erst im Kalendermonat der letztmaligen gemeinsamen Besteuerung dieser Bezüge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.

LStR 2002 Rz 110719.8.5 Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren (§ 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…keine Bedenken, wenn für diese Quotenzahlungen an den IEF durch den Insolvenzverwalter pauschal 9% Lohnsteuer einbehalten und abgeführt werden. Rz 1107a: Bei der Auszahlung des Nettobetrages der Ansprüche durch den Fonds bzw. der Entrichtung der Lohnsteuer tritt keine Änderung zum früheren Verfahren ein. Die sich…

LStR 2002 Rz 10648–1068042.5.8 § 25 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…einer im Gesetz vorgesehenen Frist nach Auszahlung der Abfertigung zurückgezahlt werden. Wirtschaftlich betrachtet entspricht die angeführte "Zusatzpension" (auf Grund der zugrunde liegenden gesetzlichen Regelung im Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz) einer freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, sodass auch die steuerliche Beurteilung nach denselben Grundsätzen zu erfolgen hat…

LStR 2002 Rz 11053–1111442.5.13 § 67 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…1988: "....., deren Höhe sich nach einem von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängigen Mehrfachen des laufenden Arbeitlohnes bestimmt"). Eine Umwandlung eines Jubiläumsgeldes in eine Zahlung bei Beendigung des Dienstverhältnisses liegt nicht vor. Die angeführte Zahlung bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist in einer Dienstordnung einer Gebietskörperschaft geregelt…

LStR 2002 Rz 247–2485.3.2 Art der Berücksichtigung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…7.10.2003, 2000/15/0014). Rz 247a: Die vom Arbeitgeber übernommenen Sozialversicherungsbeiträge (zB Altersteilzeit bis 2023) erhöhen als Vorteil aus dem Dienstverhältnis den Bruttobezug des Arbeitnehmers. Bei Ermittlung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage sind diese Beträge im selben Ausmaß als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 4…