…9.1992, 90/13/0299). Eine leer stehende (unmöblierte) Wohnung erfüllt nicht diese Voraussetzungen. Einfach eingerichtete ZweitwohnungenDas "Innehaben" der Wohnung muss unter Umständen erfolgen, zB für den Wochenendaufenthalt sowie Ferien- bzwdie darauf schließen lassen, dass der Steuerpflichtige die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Urlaubswohnungen können…
…gewöhnlichen Wohnsitz aus einem Drittland in die Gemeinschaft verlegen | C02 | Heiratsgut (Aussteuer und Hausrat) | C03 | Heiratsgut (die aus Anlass der Eheschließung üblicherweise überreichten Geschenke) | C04 | Erbschaftsgut | C05 | Zur Einrichtung einer Zweitwohnung bestimmter Hausrat | C06 | Ausstattung…
…VwGH 12.12.1978, 2575/76; VwGH 16.9.1986, 86/14/0017). Zweitwohnung: Kosten für eine Wohnung am Betriebsort sind abzugsfähig, wenn es sich um einen berufsbedingten Doppelwohnsitz handelt, nicht aber, wenn die weit entfernte Privatwohnung aus privaten Gründen weiter unterhalten wird (VwGH 15…
…eine Verfügung dennoch erfolgen, so werden die Eingangsabgaben auf die betreffenden Waren nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bemessungsgrundlagen erhoben (Art. 16 ZBefrVO). 3.3. Hausrat zur Einrichtung einer Zweitwohnung (C05) Der Befreiungstatbestand nach Kapitel 1, Titel IV, ZBefrVO ist mit 1.12.2008 entfallen.
…für jene Tage, an denen der Dienstnehmer nicht an seinen Familienwohnsitz zurückkehrt, sind gesondert absetzbar. Insgesamt dürfen die genannten Aufwendungen (Pendlerpauschale, tatsächliche Fahrtkosten ab 120 km, (gelegentliche) Nächtigungskosten) aber nicht höher sein als die Kosten einer zweckentsprechenden Zweitwohnung und die mit dem Pendlerpauschale begrenzten Familienheimfahrten.
Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2 ZBefr 2 - Seite 1: Gewöhnlicher Wohnsitz [Grafik] Hinweise zum ZBefr 2: Dieser Vordruck erfüllt den Zweck der Feststellung, ob der Antragsteller mehrere Wohnsitze hat, sodass eine behördliche Ermittlung des gewöhnlichen Wohnsitzes (von mehreren Wohnsitzen) geboten erscheint. Wird der Vordruck…
7.6.3.4 Eigentumswohnung Rz 519: Eine Wohnung ist als Eigentumswohnung im Sinne des § 18 EStG 1988 anzusehen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Eigentumswohnung im Inland im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 70/2002. Eine einer österreichischen Eigentumswohnung vergleichbare ausländische Wohnung. Mindestens zwei…
1.2.2 Wohnsitz Rz 3: Für die Auslegung der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" sind § 26 BAO und die hiezu ergangene Rechtsprechung maßgeblich. Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden ist. Der Begriff "Wohnsitz" nach den Abkommen…
29.5.5 Ausländische Anleger 29.5.5.1 Beschränkte Steuerpflicht Rz 7742: Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen mit Kapitalerträgen im Sinne des § 27 EStG 1988 nach Maßgabe des § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 der…
22.4.3.1.3 Hauptwohnsitz Rz 6638: Der Begriff des Wohnsitzes richtet sich nach § 26 BAO. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist als Hauptwohnsitz jener Wohnsitz anzusehen, zu dem der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Ob ein "Hauptwohnsitz" vorliegt…
5.9.9 Doppelte Haushaltsführung 5.9.9.1 Voraussetzungen Rz 341: Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen…
Dienstnehmerwohnung Rz 500: Stellt der Betriebsinhaber einem seiner Dienstnehmer für dessen Wohnzwecke eine Eigentumswohnung zur Verfügung, so dient diese dann betrieblichen Zwecken, wenn für die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit ausschließlich oder zumindest überwiegend betriebliche Erwägungen maßgebend sind (VwGH 17.9.1990, 89/15/0019). Der Umstand…
7.6.3 Wohnraumschaffung (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988) 7.6.3.1 Allgemeines Rz 503: Begünstigt sind sowohl die eigentlichen Errichtungskosten als auch Aufwendungen für den Ankauf eines unbebauten Grundstücks im Ausmaß einer ortsüblichen Bauparzelle zur Errichtung eines Eigenheimes oder…
22.4.3.1.5 Fünfjahresfrist (2. Tatbestand) Rz 6642: Neu für private Grundstücksveräußerungen ab 1.4.2012 ist der 2. Tatbestand der Hauptwohnsitzbefreiung. Dazu muss der Hauptwohnsitz nicht seit der Anschaffung (und bis zur Veräußerung), aber innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung…
5.9.4.7 Abzugsfähige Aufwendungen Rz 334: Als Werbungskosten im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer kommen insbesondere anteilige Mietkosten, anteilige Betriebskosten (Beheizung, Beleuchtung, sonstige Betriebskosten), bei Eigenheimen oder Eigentumswohnungen anteilige Absetzung für Abnutzung sowie anteilige Finanzierungskosten in Betracht. Eine Berücksichtigung der Absetzung für Abnutzung…