…jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. (3) In den in Absatz 2 genannten Fällen, in denen aus der angefochtenen Entscheidung die Pflicht…
…Abs. 2 UZK haben die Zollbehörden die Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung ganz oder teilweise auszusetzen, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben…
…gewährt wurde, zB Vorschreibung von Kreditzinsen und Verzugszinsen, Abweisung eines Aussetzungsantrages gemäß Art. 45 UZK wegen Nichtvorliegen begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung (nicht allerdings Abweisung mangels eines unersetzbaren Schadens - Parteiengehör ist zu gewähren!); wenn dadurch Ermittlungen im Rahmen der Betrugsbekämpfung behindert würden;…
…Vollziehung der angefochtenen Entscheidung wird nicht ausgesetzt; die Zollbehörde hat jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise auszusetzen, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen oder ein unersetzbarer Schaden für den Beteiligten entstehen könnte. Näheres siehe unter Abschnitt 4.3. (Aussetzung der Vollziehung).…
…zu befassen, ob die Anlastung der Abgabenfestsetzungen (nicht deren Rechtmäßigkeit an sich) und die entsprechenden Gutschriften in der kontomäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden haben (VwGH 27.11. 2000, 2000/17/0090). Bestehen zwischen einem Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde Zweifel in den strittigen Punkten, so…
…vom Geschäftsführer Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht wurden, die bezüglich ihres Inhalts zu keinen Zweifeln Anlass gegeben haben, sodass eine Bescheiderteilung gemäß § 21 Abs. 3 UStG 1994 unterblieb. Anlässlich der Geltendmachung des Abgabenanspruches im Haftungsweg ist ein an den Haftungspflichtigen gerichteter Bescheid zu erteilen, mit welchem die Höhe…
…begründeter Zweifel durch das Zollamt der Käufer die Beweislast trägt. 5.2. Auf das EuGH Urteil vom 16.6.2016, C-291/15, wird hingewiesen: Begründete Zweifel nach Art. 140 Abs. 1 UZK-IA: Beim Sachverhalt im EuGH-Urteil hatte das Zollamt begründete Zweifel an…
…besteht die Vermutung, dass sie ordnungsmäßig geführt wurden, wenn nicht ein begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen (§ 163 Abs. 1 BAO). Solange die (widerlegbare) Vermutung der Ordnungsmäßigkeit und der inhaltlichen Richtigkeit der Aufzeichnungen besteht, sind diese Aufzeichnungen Basis für die…
…Entfall der Ausnahmebestimmung. Eine solche Ablehnung ist allerdings bei der Übertragung von einer inländischen depotführenden Stelle nur dann zulässig, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der mitgeteilten Daten bestehen. Wird von einer ausländischen depotführenden Stelle übertragen und werden von dieser Daten mitgeteilt, darf sich die…
…Überprüfung der Ursprungseigenschaft (1) Prüfungen der EzU erfolgen stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden oder zuständigen Regierungsbehörden der Einfuhrvertragspartei begründete Zweifel an der Echtheit der Erklärungen, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Anforderungen dieses Kapitels haben. (2) Zur Umsetzung von…
…Überprüfung der in Artikel 57 genannten Ursprungszeugnisse erfolgt gemäß diesem Artikel nach der Annahme der Zollanmeldung (nachträgliche Überprüfung). (2) Wenn die Zollbehörden begründete Zweifel an der Echtheit eines Ursprungszeugnisses oder an der Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben haben oder wenn sie stichprobenweise nachträgliche Überprüfungen durchführen…
…Absatz 1 des Zollkodex) (1) Nachträgliche Prüfungen der Erklärungen zum Ursprung oder Ersatzerklärungen zum Ursprung erfolgen stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden der Mitgliedstaaten begründete Zweifel an der Echtheit der Erklärungen, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Anforderungen dieses Unterabschnitts…
…Zollkodex) (1) Nachträgliche Prüfungen der Ursprungszeugnisse nach Formblatt A oder der Erklärungen auf der Rechnung erfolgen stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden der Mitgliedstaaten begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Anforderungen dieses Unterabschnitts…
…1 oder der Erklärungen auf der Rechnung erfolgen stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats oder die zuständigen Behörden der begünstigten Länder oder Gebiete begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft im Sinne des Titels II Kapitel 1 Abschnitt 2 Unterabschnitt…
…ii)als die Bedingungen für die Anwendung des APS erfüllend erklärt worden sind; b)kein Zweifel an der Richtigkeit der Erklärung gemäß Buchstabe a Ziffer ii besteht. (2) Einfuhren gelten nicht als Einfuhren kommerzieller Art, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a)die Einfuhren erfolgen…
…dass sie die Bedingungen für die Anwendung des APS erfüllen; c)es besteht kein Zweifel an der Richtigkeit der Erklärung gemäß Buchstabe b. (3) Es handelt sich um Einfuhren nichtkommerzieller Art im Sinne von Absatz 2 Buchstabe a, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a…
…Anwendung des Titels II Kapitel 1 Abschnitt 2 Unterabschnitte 4 und 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 erfüllt sind, wobei kein Zweifel an der Richtigkeit dieser Erklärung bestehen darf. (2) Als Einfuhren nichtkommerzieller Art gelten solche, die gelegentlich erfolgen und ausschließlich aus Erzeugnissen bestehen…
…Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1…
…Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1 senden die zuständigen Behörden des Einfuhrlandes den Präferenznachweis oder eine Abschrift dieses und die Rechnung an die zuständigen…
…des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen haben. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1 senden die Zollbehörden des Einfuhrlandes die UrsprungserklärungErklärung zum Ursprung oder eine Abschrift dieser an die Zollbehörden des…