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LStR 2002 Rz 81–843.3.16 Zukunftsicherungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…EStG 1988 fallende Zahlungen) des Arbeitgebers an eine Betriebliche Vorsorgekasse stellen keine Zukunftssicherungsmaßnahme im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 dar. Beiträge an eine Zukunftsvorsorgeeinrichtung im Sinne des § 108g EStG 1988 sind keine Zuwendungen für die Zukunftssicherung im Sinne des …

EStR 2000 Rz 1282–12895.5.2.1.7 Leistungsorientierte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…sind die Beiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig (siehe auch RzLStR 2002 Rz 756 ff 756ff LStR 2002). Rz 1289: Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer (§ 3 Abs. 1 Z 15 EStG 1988) und eigene Beiträge der Arbeitnehmer werden auf die Beschränkung mit 10% nicht…

LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Fall liegen keine Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer iSd § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 vor, weil die Betriebsbezogenheit (zB Gruppenmerkmal, Hinterlegung, Fristen Kontrolle und Vollziehung durch den Arbeitgeber) nicht gegeben ist. Darüber hinaus liegt keine Zukunftssicherung des Arbeitgebers…

LStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…3 und 4 Reisegebührenvorschrift auf Eurobeträge wird auf folgende Vereinfachungsmöglichkeit hingewiesen: Wird vom Arbeitgeber für die Verwendung eines arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeuges als Kostenersatz gemäß § 26 Z 4 lit. a EStG 1988 das amtliche Kilometergeld verrechnet, können zur Vermeidung zusätzlicher Administrationskosten bei der Lohnverrechnung die Beträge gemäß …

LStR 2002 Rz 1394–139541.11 Verhältnis zu Sonderausgaben und Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…zu Sonderausgaben und Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 Rz 1394: Beiträge im Bereich der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge sind vom Sonderausgabenabzug ausgenommen (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988). Rz 1395: Voraussetzung für die Prämienbegünstigung von Beiträgen ist die Beitragsleistung durch…

KStR 2013 Rz 976–990Veruntreuung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Zinsen für von ihr gewährte Darlehen erst verspätet, können die dadurch angefallenen Zinseszinsen, soweit diese nicht eingefordert werden, verdeckte Ausschüttung sein (VwGH 30.5.1989, 88/14/0111). Zurechnung zu einzelnen Gesellschaftern Rz 989: Siehe die Stichwörter "Mehrgewinne", Rz 855, und "Schwarzgeschäfte", Rz 913. Zukunftssicherung…

EStR 2000 Rz 1290–12965.5.2.2 Zuwendungen an betriebliche Unterstützungskassen und sonstige Hilfskassen (§ 4 Abs. 4 Z 2 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.2.2 Zuwendungen an betriebliche Unterstützungskassen und sonstige Hilfskassen (§ 4 Abs. 4 Z 2 lit. b EStG 1988) 5.5.2.2.1 Allgemeines Rz 1290: Auf Leistungen derartiger Versorgungseinrichtungen besteht kein Rechtsanspruch. Für den Betriebsausgabenabzug ist die Körperschaftsteuerbefreiung dieser Kassen nicht erforderlich…

LStR 2002 Rz 134140.8 Verhältnis zu Zukunftssicherungsmaßnahmen des Arbeitgebers gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988
geltende FassungRichtlinien16.12.2016

40.8 Verhältnis zu Zukunftssicherungsmaßnahmen des Arbeitgebers gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 Rz 1341: Voraussetzung für die Prämienbegünstigung von Beiträgen ist die Beitragsleistung durch den Steuerpflichtigen selbst, während zukunftsichernde Maßnahmen durch den Arbeitgeber zu leisten sind. Zukunftsichernde Maßnahmen des Arbeitgebers…

KStR 2013 Rz 279–2862.12 Geselligkeitsbetriebe gewerblicher Art (§ 5 Z 12 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…über die politische Tätigkeit usw.). Die Begünstigung kann auch in Jahren in Anspruch genommen werden, in denen keine Wahlen stattfinden. Keine Förderung von Zwecken iSd Parteiengesetzes 2012 liegt insbesondere vor, wenn damit lediglich parteiinterne Eigeninteressen wie gemeinsame Ausflüge, Konsumation in Gaststätten oder Zuwendungen für Mitarbeiter…

LStR 2002 Rz 645–6489 EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT (§ 25 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…lit. a EStG 1988 zu, sind diese Zuwendungen steuerfrei, sofern diese Zuwendungen für den einzelnen Arbeitnehmer 300 Euro jährlich nicht übersteigen. Arbeitslohn liegt daher im Ergebnis vor, wenn an Stelle des zu zahlenden Arbeitslohnes oder von Lohnerhöhungen, auf die ein Anspruch besteht, andere Vorteile zukommen…

LStR 2002 Rz 139641.12 Zukunftsvorsorgeeinrichtungen (§ 108h EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…dem 1. August 2013 sowie für Vertragsabschlüsse vor dem 1. Jänner 2010, wenn eine Erklärung gemäß § 108h Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 151/2009 abgegeben worden ist, hat die Veranlagung nach dem Lebenszyklusmodell zu erfolgen. Das…

EStR 2000 Rz 1365–13755.5.4c Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen an die Innovationsstiftung für Bildung (§ 1 ISBG) sowie an deren Substiftungen (§ 4c EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…BGBl. I Nr. 3/2021). Zu Sachzuwendungen siehe Rz 1346 fff. Rz 1349r1368: Wird Betriebsvermögen zur ertragsbringenden Vermögensausstattung zugewendet, sind die Erträge aus Zuwendungen innerhalb von drei Jahren nach dem Kalenderjahr deren Zuflusses für die begünstigten Zwecke der Stiftung zu verwenden (zeitnahe Mittelverwendung;. Dabei ist …

VereinsR 2001 Rz 319–3652 Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Beispiele: Ausgaben für Software zur Einhebung von Mitgliedsbeiträgen und zur Abwicklung der Mitgliederverwaltung. Ausgaben in Zusammenhang mit Bezügen, Beihilfen oder Zuwendungen, die nach § 3 EStG 1988 steuerfrei sind (siehe RZ 325 und 326). Rz 345: Es obliegt in erster Linie dem begünstigten Rechtsträger, die abzugsfähigen…

LStR 2002 Rz 585–5887.12.2.2 Höchstbetrag für Kirchenbeiträge
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…beträgt 800.000, die 10%-Grenze beträgt 80.000 Euro. Von dem für die Berücksichtigung als Sonderausgabe in Betracht kommenden Betrag der Zuwendung (20.000 Euro + 500.000 Euro = 520.000 Euro) ist der Betrag von 380.000 Euro als Sonderausgabe abziehbar, sodass insgesamt…

EStR 2000 Rz 1350–13605.5.4b Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen (§ 4b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…dafür ist aber, dass diese Zuwendung nicht 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte übersteigt (§ 4b Abs. 1 Z 5 lit. c EStG 1988); zur Ermittlung des maßgeblichen Gesamtbetrages der Einkünfte siehe Rz 13491311. Für die Berücksichtigung dieser Zuwendung als Sonderausgabe ist eine elektronische Datenübermittlung gemäß § 18…

EStR 2000 Rz 7776–777729.6.12 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen (§ 94 Z 12 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…14 Befreiung für Zuwendungen einer nach § 718 Abs. 9 ASVG errichteten Privatstiftung (§ 94 Z 14 EStG 1988) Rz 7777a: § 3 Abs. 1 Z 36 EStG 1988 sieht eine Steuerbefreiung für aus dem Vermögen der Betriebskrankenkassen gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftungen vor, die satzungsmäßige…

EStR 2000 Rz 13115.5.4a.1.3 Begrenzung des Spendenabzugs
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…0051). Allerdings sind für die Berechnung des Gesamtbetrages der Einkünfte in diesem Zusammenhang Zuwendungen gemäß § 4b und § 4c bzw. § 18 Abs. 1 Z 8 und 9 EStG 1988 nicht zu berücksichtigen. Beispiele: 1. Der Gewinn vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages und vor Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß …

LStR 2002 Rz 12014–1202142.6.4 Materielle Regelungen zur Datenübermittlung
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…Übermittlung durch den Zuwendenden (§ 1 Abs. 2 Sonderausgaben-DÜV). Beispiel: A spendet am 5.3.2017 der begünstigten Organisation Z den Betrag von 150 €; er gibt seine Daten korrekt bekannt. Weitere Spenden erfolgen im Jahr 2017 nicht. Die Organisation Z muss für 2017 den…

EStR 2000 Rz 4808–481314.5 Repräsentationsaufwendungen (§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…sind Aufwendungen, die dazu dienen, geschäftliche Kontakte aufzunehmen und zu pflegen, bei Geschäftsfreunden eingeführt zu werden, um als möglicher Ansprechpartner in Betracht gezogen zu werden, nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen (VwGH 13.10.1999, 94/13/0035). Rz 4810: Keine Repräsentationskosten sind die Kosten für Zuwendungen, bei…

StiftR 2009 Rz 233–25410. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…gemeinschaftsrechtlichen Gründen - mit Ausnahme der steuerfreien Substanzauszahlung - auch für Zuwendungen von vergleichbaren ausländischen Stiftungen bis zum 31. Juli 2008 (VwGH 23.06.2009, 2006/13/0183 betreffend Zuwendungen von einem dänischen Familienfonds). Die Besteuerung hat daher mit dem Sondersteuersatz iHv 25 Prozent oder dem tarifmäßigen…