5.5.4 5.5.4a Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spenden) an begünstigte Spendenempfänger (§ 4a EStG 1988) 5.5.4a.1 Allgemeines zur Spendenbegünstigung Rz 1305: Spenden sind freiwillige Zuwendungen und als solche gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 grundsätzlich nicht abzugsfähig…
…ausschließlich folgende Sonderausgabenkategorien (§ 18 EStG 1988): Verpflichtend zu leistende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, siehe dazu Rz 12027), Freigebige Zuwendungen im Sinne des § 4a Einkommensteuergesetz (insbesondere Spenden an begünstigte Spendenempfänger, Museen, Forschungseinrichtungen oder an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände, …
…erfüllen und daher für Zuwendungen des Arbeitgebers keine Betriebsausgabenwirkung auslösen können, vermitteln hinsichtlich der Zuwendungen an begünstigte Belegschaftsmitglieder keine Arbeitgeberfunktion und lösen daher bei den Empfängern endzubesteuernde Kapitaleinkünfte im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 aus. Eine derartige Zuwendung liegt nur vor…
…zu 100% an den begünstigten Verein weitergeleitet werden. Der begünstigte Verein ist zur Datenübermittlung verpflichtet. Rz 573: Kommt die ZuwendungRandzahl 573: derzeit frei dem Spendenempfänger im Wege eines Treuhänders des Spendenempfängers zu, so ist die Zuwendung ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Treuhänder als…
…Sachzuwendung an Begünstigte (Letztbegünstigte) ist der steuerliche maßgebende Buchwertabgang als Betriebsausgabe zu werten. Rz 150: Auf Grund der abgabenrechtlichen Sonderstellung der betrieblichen Privatstiftung als Körperschaft, deren Einkünfte gemäß § 7 Abs. 3 KStG 1988 als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten, und der Tatsache, dass Zuwendungen an und…
…festgelegten Höchstgrenze als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Zuwendungen sind unabhängig davon als Betriebsausgaben abzugsfähig, ob die Arbeitnehmerförderungsstiftung die Voraussetzungen für die Körperschaftsteuerbefreiung nach § 6 Abs. 4 KStG 1988 erfüllt oder deshalb nicht erfüllt, weil die Zuwendungen der Stiftung an die Begünstigten die Leistungsgrenzen des § 6 Abs…
…1 Z 7 EStG 1988: Freigebige Zuwendungen an bestimmte begünstigte Einrichtungen iSd § 4a EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 13321305 ff). § 18 Abs. 1 Z 8 EStG 1988: Freigebige Zuwendungen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen (siehe EStREStR 2000 Rz 1350 ff 2000…
…1572a: Freigebige Zuwendungen an bestimmte begünstigte Einrichtungen gemäß § 4a oder § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988, freigebige Zuwendungen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen gemäß § 4b oder § 18 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 und freigebige Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung…
…die in § 6 Abs. 2 Z 5 KStG 1988 normierten Leistungsgrenzen wahrt oder überschreitet. 4.3.3.1 Die steuerfreie Arbeitnehmerförderungsstiftung Rz 167: Übersteigen die stiftungserklärungsgemäß festgelegten Zuwendungen an die Begünstigten die gesetzlich normierten Beträge nicht, gilt die Privatstiftung als Unterstützungskasse im Sinne des § 6…
…der Körperschaft unterschieden werden; Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser sind abzugsfähig. Die Nichtabzugsfähigkeit kann daher nur bei Zwecken außerhalb steuerpflichtiger Einkunftsarten angenommen werden. Zuwendungen einer Privatstiftung an Begünstigte und Letztbegünstigte sind auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie unter die Sonderausgaben (§ 8 Abs. 4 Z 1…
5.5.2.2 Zuwendungen an betriebliche Unterstützungskassen und sonstige Hilfskassen (§ 4 Abs. 4 Z 2 lit. b EStG 1988) 5.5.2.2.1 Allgemeines Rz 1290: Auf Leistungen derartiger Versorgungseinrichtungen besteht kein Rechtsanspruch. Für den Betriebsausgabenabzug ist die Körperschaftsteuerbefreiung dieser Kassen nicht erforderlich…
…aber nur dann begünstigt, wenn die Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung iSd § 4c Abs. 2 EStG 1988 in ihrer Rechtsgrundlage festgeschrieben ist. Rz 1349s1369: Die Zuwendung hat grundsätzlich unmittelbar an die Stiftung zu erfolgen. Erfolgen bei Substiftungen gemäß § 4 Abs. 5 ISBG Zuwendungen über eine Körperschaft…
…deren Angehörige freiwillig und überwiegend ehrenamtlich tätig sind. Berufsfeuerwehren sind ebenso wie Betriebsfeuerwehren vom Kreis der begünstigten Spendenempfänger nicht erfasst. Aufwendungen eines Unternehmens für seine eigene Betriebsfeuerwehr stellen allerdings nach den allgemeinen Regeln Betriebsausgaben dar. Zuwendungen an Feuerwehren durch Betriebe gewerblicher Art und/oder Körperschaften…
…denen das Absolvieren einer Reise im Vordergrund steht, fallen nicht darunter und stellen somit keine gemeinnützige Zweckverfolgung dar. Sie sind unter die Zuwendungen an die Vereinsmitglieder (höchstens 100 Euro pro Jahr) zu subsumieren (siehe Rz 55). Zu Vereinen, die im Bereich der Jugendfürsorge tätig sind…
…189: Bei der Besteuerung der Zuwendungen von Privatstiftungen ist nach § 27 Abs. 1 Z 7 und 8 EStG 1988 nicht maßgebend, ob der Zuwendungsempfänger formal die Stellung eines Begünstigten hat oder nicht. Die Begünstigtenstellung hat aber Bedeutung im Zusammenhang mit Zuwendungen an Arbeitnehmerförderungsstiftungen (siehe Rz…
…Zuwendung an den Begünstigten vor. Beispiel 2: Die Privatstiftung erwirbt im Jahr 0 eine Liegenschaft in ihr Privatvermögen zum Preis von 1.000. Im Jahr 5 hat diese Liegenschaft einen Verkehrswert von 4.000. Sie veräußert diese Liegenschaft im Jahr 5 um 1.000 an…
…1988 (siehe LStR 2002 Rz 28 bis 38) sowie für Zuwendungen (Subventionen) aus öffentlichen Mitteln nach § 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 301 bis 305a) in Betracht. Rz 326: Ausschüttungen an begünstigte Körperschaften auf Grund der Beteiligung in den in …
…geleistete Zuwendungen an in § 4a EStG 1988 genannte begünstigte Spendenempfänger sind insgesamt nur insoweit als Betriebsausgaben abzugsfähig, als sie 10% des Gewinnes desselben Wirtschaftsjahres vor Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß § 4b und § 4c EStG 1988 und vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages nicht übersteigen. Dabei ist eine Zuwendung…
…Privatstiftung bzw. vergleichbare ausländische Stiftung oder sonstige Vermögensmasse Gesellschafterin der empfangenden Körperschaft, gilt die Zuwendung als Einlage. 10.2.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften 10.2.1.1 Unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaften Rz 256: Zuwendungen an unbeschränkt steuerpflichtige unter § 7 Abs. 3…
…nur der (ausländische) Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für die Zuwendungen. Die Entlastung erfolgt je nach DBA, DBA-Durchführungsvereinbarung bzw. DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005 idgF) entweder nach dem System der Rückerstattung oder nach dem System der Entlastung an der Quelle. Rz 263: Für Begünstigte…