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ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…die Zuständigkeit für Privatstiftungen im Sinn des PSG und vergleichbare ausländische Einrichtungen vor. Ausländische privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen, die nicht mit einer Privatstiftung nach dem PSG vergleichbar sind, fallen daher nicht auf Grund der Bestimmung des § 61 Abs. 1 Z 6 BAO in die…

ZK-22609. Abgabenerhebung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…Beginn des Erhebungsverfahrens Wenn die Zuständigkeit für die Erhebung durch den Austausch des "Antrags auf Erhebung" (IE150) und der "Anzeige der Annahme des Erhebungsersuchens" (IE151) bestimmt wurde, übermittelt die Behörde des Abgangslandes die "Meldung über die Abgabenerhebung" (IE063) an alle Zollstellen, die eine Meldung IE001…

KfzBStR 2021 Rz 1580–1602C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992) C.7.1. Allgemeines Rz 1580: § 7 KfzStG 1992 trat mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Die Zuständigkeit für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ist nunmehr allgemein in der Bundesabgabenordnung (§ 60 ff BAO) geregelt. Seit 1. Jänner…

ZK-22608.6.6. Reaktion der Durchgangszollstelle auf die Suchanzeige
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…Vordruck TC25 wird die für die Abgabenerhebung zuständige Behörde gemäß Art. 280 Abs. 9 UZK-IA bzw. Art. 117 Abs. 4 Anlage I des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren festgelegt. Wird nach Einleitung eines Erhebungsverfahrens für andere Abgaben den gemäß Art. 87 UZK - örtliche Zuständigkeit -…

ZK-22608. Das Such- und Erhebungsverfahren im Versandverfahren
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…welche Behörde für die Abgabenerhebung zuständig ist, und sie ahnden gegebenenfalls Zuwiderhandlungen. Suchverfahren für die Überprüfung der Beendigung des Verfahrens Im Fall des Regelverfahrens sollte vor Aufnahme des Suchverfahrens eine Statusanfrage durchgeführt werden. Erweist es sich daraufhin als erforderlich, das Suchverfahren einzuleiten, entscheidet die zuständige…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…keine Außenprüfung betreffend die Umsatzsteuer in Vorbereitung hat - zB wenn im Zuge der Abwicklung der GSBG-Beihilfe ein Ermittlungsbedarf festgestellt worden ist. Durch diese Regelung sollen Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung und Belastungen des Beihilfenwerbers durch doppelte Außenprüfungen vermieden werden. Hinweis: Für Erklärungen, die ein Kalenderjahr…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Abgabe in die Zuständigkeit des Finanzamts Österreich. Rz 1165: Für den Fall der Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b zweiter Fall NoVAG 1991 - "Widerrechtliche Verwendung") fällt die Erhebung der Steuer immer in die Zuständigkeit des Finanzamts…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Rz 76: Andererseits erweitert § 61 Abs. 3 Z 1 BAO die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe um einen Bereich, der nicht (zur Gänze) unter den Begriff "Abgabenerhebung" bei den in § 61 Abs. 1 BAO angeführten Abgabepflichtigen fallen würde, nämlich die…

ZK-22608.3.1. Suchverfahren im C-TIR
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…2 FinStrG angezeigt, so ist auch diesem Fall das Zollamt Wien für die Abgabenerhebung zuständig. Eine Information über die Einleitung bzw. Anzeige ist dem Zollamt Wien zu übermitteln. Bei festgestellten Zollzuwiderhandlungen im Carnet TIR-Verfahren hat das Zollamt Wien spätestens vor Ablauf eines Jahres (Posteingang…

ZustRL Rz 144–1523.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…61 Abs. 2 Z 13 BAO) die Glücksspielabgabe (§ 59 Abs. 3 GSpG, § 61 Abs. 2 Z 14 BAO) die Konzessionsgebühren (§ 59a GSpG, § 61 Abs. 2 Z 15 BAO). Abgesehen von der Abgabenerhebung begründet das GSpG die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich für konzessions- und aufsichtsrechtliche Aufgaben;…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…107: Die Forschungsprämie gilt als Abgabe vom Einkommen im Sinne der BAO (§ 108c Abs. 4 dritter Satz EStG 1988). Die Zuständigkeit für die Auszahlung und die Rückforderung der Forschungsprämie richtet sich nach der Zuständigkeit für die Erhebung der Einkommen- bzw. der Körperschaftsteuer dessen, der die…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…grundsätzlich für die Erhebung bestimmter Abgaben eines durch persönliche Merkmale bestimmten Abgabepflichtigen zuständig (vgl. zB BFG 16.4.2021, RS/7100032/2021; 29.4.2021, RS/7100038/2021; 10.5.2021, RS/7100037/2021; 28.4.2021, RS/5100007/2021). Rz 4: Die Zuständigkeit eines…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Stabilitätsabgabe Rz 122: Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung der Körperschaftsteuer…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…mehr an die seither erfolgten Gesetzesänderungen angepasst. § 59 BAO in der Stammfassung hat ausschließlich die örtliche Zuständigkeit zum Regelungsinhalt, der seit 1. Jänner 2021 nicht mehr relevant ist. Daher ist gemäß § 61 Abs. 2 erster Satz BAO das Finanzamt für Großbetriebe für die Erhebung der…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…kann. Rz 422: Unter Inanspruchnahme für eine Abgabe im Sinne des § 212a Abs. 1 letzter Satz BAO ist entweder die Heranziehung als Eigenschuldner (Gesamtschuldner oder Einzelschuldner) oder als abgabenrechtlich persönlich Haftungspflichtiger zu verstehen. 4.7.2.4. Zuständigkeit für die Einbringung des Antrages Rz 423…

RAE Rz 1420–142315a. Rückstandsbescheinigung (§ 229a BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…solange die Einbringung vollstreckbar gewordener Abgabenschuldigkeiten gehemmt ist, sind diese Beträge nicht in der Rückstandsbescheinigung auszuweisen. Dies gilt jedoch nicht für Beträge, deren Einbringung nach § 230 Abs. 1 BAO (somit infolge einer Mahnung) gehemmt ist. Rz 1423: Die sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Ausstellung…

RAE Rz 1938–197722.15. Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Abzugsteuern (§ 240 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Die Fünfjahresfrist des § 240 Abs. 3 zweiter Satz BAO ist eine gesetzliche Frist. Sie ist weder erstreckbar (VwGH 26.8.2009, 2004/13/0121) noch hemmbar oder unterbrechbar. Für Maßnahmen nach § 240 Abs. 3 BAO ist § 238 BAO (Einhebungsverjährung) nicht anwendbar. Rz 1939a: Die Zuständigkeit…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…BAO die Teilnahme an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung). Damit einher geht die vom Finanzamt für Großbetriebe zu erledigende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der Bewertung (§ 118b Abs. 7 BAO); siehe unten, Rz 190a. Rz 79: Weiters gehört zur speziellen Zuständigkeit…

RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis des Verwaltungsgerichtes im Beschwerdeverfahren iSd § 279 Abs. 1 BAO festgelegt. Würde der haftungsgegenständliche Betrag durch das Verwaltungsgericht erweitert, so würde sie damit eine Entscheidung treffen, die in die Zuständigkeit der…