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KfzBStR 2021 Rz 800–805B.5. Bemessungsgrundlage (§ 5 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…803: Für die Beurteilung, ob mitgeliefertes Zubehör der Normverbrauchsabgabe zu unterziehen ist oder nicht, sind nachstehende Kriterien maßgeblich: Hinsichtlich der unter § 2 NoVAG 1991 fallenden Kraftfahrzeuge unterliegt jedenfalls derjenige Lieferumfang, den der Importeur bzw. der Erzeuger an den Einzelhändler erbringt, bei der Lieferung an den…

KfzBStR 2021 Rz 999B.6.2.2.5.6. Rechtslage 1. Juli 2008 bis 17. Juni 2009, idF BGBl. I Nr. 46/2008 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Aliquotierung, siehe Rz 933930 ff) MVEG-Verbrauch (Benzin): 10 l/100 km CO2 in g/km: 110 NOx in mg/km: 50 | Bemessungsgrundlage: | 10.000,00Euro | NoVA-Satz: (10 l - 3 l) x 2 = 14% | 1.400,00Euro | Gemäß …

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ergebende Gutschrift (Vergütung) auf den Tag der Einreichung der Anmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums zurück. Rz 1173: Die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe erfolgt von der Finanzverwaltung mittels NOVA 3 "Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe". Randzahlen 1174 bis 1199: derzeit frei

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Dies hat mit Hilfe des Formulars NOVA 2 zu erfolgen. Um sicherzustellen, dass bis zur Beantragung der Vergütung keine neuerliche Zulassung im Inland etwa durch den Erwerber vorgenommen wird, kann bereits vorweg zusätzlich die Sperrsetzung mittels des Formulars NOVA 4 beantragt werden. Für die Bearbeitung…

KfzBStR 2021 Rz 969–978B.6.2.2.4. Rechtslagen von 1. März 2014 bis 31. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…3 NoVAG 1991) für alle Kraftfahrzeuge unabhängig von der Kraftstoffart 400 Euro. Eine Verminderung um den Abzugsposten kommt nur zur Anwendung, wenn nicht ein Bonus gemäß § 6 Abs. 5 NoVAG 1991 anzuwenden ist. Gemäß § 6 Abs. 5 NoVAG 1991 gibt es für Kraftfahrzeuge mit umweltfreundlichem…

UStR 2000 Rz 3921–3932104. Bemessungsgrundlage (Art. 4 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…Fahrzeughändler zur Weiterlieferung. Die NoVA ist beim innergemeinschaftlichen Erwerb nicht Teil der Bemessungsgrundlage (vgl. EuGH 22.12.2010, Rs C-433/09, Kommission/Österreich). Die NoVA erhöht sich um den 20-prozentigen NoVA-Zuschlag (§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991). Die ausländische Umsatzsteuer gehört nicht zur…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…NoVA (12% inklusive 20% Erhöhungsbetrag = 14,4%) | (17.287,50/1,344*)x14,4% | -1.852,23Euro | Verkaufspreis (netto) | | 12.862,72Euro *(1,344 ergibt sich aus 20% Umsatzsteuer und 14,4% Normverbrauchsabgabe (inkl. 20% Zuschlag von 12% NoVA…

KfzBStR 2021 Rz 1260–1263B.12.9.3.1. Berechnung der Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Nr. 52/2009 kommt allerdings zur Anwendung.). Nach der Rechtslage im September 2010 wären für dieses Kraftfahrzeug bei einer Zulassung in Österreich 12% Normverbrauchsabgabe (Grundbetrag) und, 875 Euro an Malus sowie die Abgabenerhöhung in Höhe von 20% gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl…

KfzBStR 2021 Rz 930–935B.6.1.8. Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…und nicht der Wertentwicklung zu unterwerfen. Rz 935934: Es gelten auch für Kraftfahrzeuge, welche unmittelbar aus dem Unionsgebiet kommen, die Bestimmungen des § 5 NoVAG 1991 zur Bemessungsgrundlage. Rz 935: Für Gebrauchtfahrzeuge, die aus Drittländern in das Inland gebracht werden, besteht keine solche Regelung. Bei Gebrauchtfahrzeugen…

KfzBStR 2021 Rz 818–822B.5.4. Besondere Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Klasse N1 siehe Rz 910. Rz 820: Zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzuges der Normverbrauchsabgabe haben Fahrzeughändler bei Lieferung eines unvollständigen oder vervollständigten Kraftfahrzeuges der Klasse N1 für jedes verkaufte Kraftfahrzeug die FIN, die selbstberechnete und entrichtete Normverbrauchsabgabe, den NoVA-Steuersatz und die Bemessungsgrundlage anzugeben…

KfzBStR 2021 Rz 962B.6.2.2. Andere Kraftfahrzeuge (§ 6 Abs. 2 NoVAG 1991) - Pkw
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kraftfahrzeuge (§ 6 Abs. 2 NoVAG 1991) - Pkw B.6.2.2.1. Übersichtstabelle Rechtslagen - Pkw Rz 962: Diese Tabelle soll einenEinen Überblick über die verschiedenen Rechtslagen bei Personenkraftwagen soll die Tabelle "Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1 / KN 8703)" im Anhang III vermitteln. In den nachfolgenden…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 11 NoVAG 1991) Spielbankabgabe (§ 28 GSpG und § 29 GSpG) Versicherungssteuer (§ 8 Versicherungssteuergesetz 1953 bzw. § 6 Abs. 3 Z 7 Versicherungssteuergesetz 1953). Rz 48: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Beiträge: Zuschlag zur Aufbringung von Mitteln für die bäuerliche…

NeuFöR Rz 1476.1. Befreite Abgaben
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

6.1. Befreite Abgaben Rz 147: Grundsätzlich gelten für Betriebsübertragungen dieselben Befreiungen von Abgaben, Gebühren und Beiträgen wie für Neugründungen, ausgenommen die Befreiungen von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch gemäß § 1 Z 4 NeuFöG und den lohnabhängigen Abgaben gemäß § 1 Z 7…

KfzBStR 2021 Rz 998B.6.2.2.5.5. Rechtslage 18. Juni 2009 bis 31. Dezember 2009, idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Rz 933930 ff) MVEG-Verbrauch (Benzin): 10 l/100 km CO2 in g/km: 110 NOx in mg/km: 50 | Bemessungsgrundlage: | 10.000,00 Euro | NoVA-Satz: (10 l - 3 l) x 2 = 14% | 1.400,00 Euro | Gemäß …

NeuFöR Rz 1–41. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…§ 41 ff FLAG 1967, Wohnbauförderungsbeiträge, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage 2), sofern die Begünstigung im Kalendermonat der Neugründung oder in den folgenden 35 Kalendermonaten für beschäftigte Arbeitnehmer (Dienstnehmer) in Anspruch genommen wird; siehe Rz 41 ff.   Rz 2: Die…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…hat die nach der Verwaltungspraxis unter Heranziehung des Mittelwertes der Eurotax-Notierungen ermittelten Bemessungsgrundlagen der Normverbrauchs-Grundabgabe als gemeinschaftsrechtlich zulässig erachtet (VwGH 25.05.2004, 2004/15/0061). Rz 809: Zur Ermittlung des gemeinen Wertes für Gebrauchtfahrzeuge können somit die inländischen Eurotax-Notierungen herangezogen werden…

KfzBStR 2021 Rz 979B.6.2.2.4.4. Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…3 NoVAG 1991) beträgt vom 1. März 2014 bis zum 31. Dezember 2014: für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor 350 Euro, für Kraftfahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 450 Euro. Eine Verminderung um den Abzugsposten kommt nur zur Anwendung, wenn nicht ein Bonus gemäß § 6 Abs. 5 NoVAG 1991…

KfzBStR 2021 Rz 1209–1218B.12.4. Durchführung der Vergütung der Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.12.4. Durchführung der Vergütung der Normverbrauchsabgabe Rz 1209: Das Recht auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe nach § 12 NoVAG 1991 hat zur Voraussetzung, dass dem Vergütungsanspruch unmittelbar ein normverbrauchsabgabepflichtiger Vorgang vorangegangen ist. Beispiel: Ein Taxiunternehmer kauft von einem Privaten ein Kraftfahrzeug, für das dieser seinerzeit…

KfzBStR 2021 Rz 955–961B.6.2.1.4. Rechtslage ab 1. Juli 2008
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…0,02]. Hier kommt der maximale Steuersatz von 16% zur Anwendung. Bei einem Nettopreis von 9.000 Euro (Entgelt iSd § 4 UStG 1994 ohne Normverbrauchsabgabe) beträgt die Steuer 1.728 Euro (inklusive 20% Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 von 288 Euro). Vom Nettopreis…

KfzBStR 2021 Rz 905–911B.6.1.3. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 6 Abs. 3 NoVAG 1991) Rz 905: Für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (Klasse N1) errechnet sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: [Grafik]   Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu…