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UmgrStR 2002 Rz 1286–13024. Zusammenschlüsse (Art. IV UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…24 Abs. 7 EStG 1988); für Stichtage vor dem 1.7.2023 (Rechtslage idF vor AbgÄG 2023) zu Teilwerten ("Vollrealisierung"). Trotz formellen Vorliegens aller Anwendungsvoraussetzungen für einen Zusammenschluss im Sinne des § 23 UmgrStG kann es unter Umständen dennoch zur Versagung der Wirkungen des Art. IV…

KStR 2013 Rz 1470–147426.3.4 Steuerpflichtige Zusammenschlüsse und Realteilungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…bei den verbleibenden Personengesellschaftern nicht Platz greifen kann. Die Frage der Rückwirkung ist analog zu den Erläuterungen in Rz 1462 zu beurteilen. Rz 1474: Zu den nicht unter Art. IV UmgrStG fallenden Zusammenschlüssen siehe UmgrStR 2002 Rz 1488 und 1489, zu den nicht unter Art…

UStR 2000 Rz 1011–10186.1.28. Zusammenschlüsse von Banken, Versicherungen und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

6.1.28. Zusammenschlüsse von Banken, Versicherungen und Pensionskassen 6.1.28.1. Allgemeines Rz 1011: § 6 Abs. 1 Z 28 UStG 1994 befreit Umsätze von Unternehmern, die überwiegend gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 bzw. Z 9 lit. c UStG 1994 steuerfreie Bank-, Versicherungs…

UmgrStR 2002 Rz 1467–14924.5. Sonstige Rechtsfolgen des Zusammenschlusses (§ 26 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

4.5. Sonstige Rechtsfolgen des Zusammenschlusses (§ 26 UmgrStG) 4.5.1. Arbeitsverhältnisse (§ 26 Abs. 2 UmgrStG, § 41 UmgrStG) 4.5.1.1. Allgemeines Rz 1467: Sofern die übernehmende Mitunternehmerschaft Dienstnehmer arbeitsrechtlich übernimmt, tritt bezüglich der Lohnabgaben "Gesamtrechtsnachfolge" ein (§ 41 UmgrStG). Der Übergang der Abfuhrverpflichtungen von…

EStR 2000 Rz 38929.3.10 Ausschluss der Übertragbarkeit bei Körperschaften
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…aufgedeckten stillen Reserven zum Einbringungsstichtag jedenfalls nachzuversteuern. Wird nur ein Teilbetrieb nach Art. III eingebracht, kann die Übertragungsrücklage im verbleibenden Restbetrieb zurückbehalten werden. Bei Zusammenschlüssen nach Art. IV UmgrStG ist insoweit eine Nachversteuerung nicht vorzunehmen, als die Rücklagen (steuerfreien Beträge) weiterhin natürlichen Personen zuzurechnen sind.

EStR 2000 Rz 437–4484.1.9 Einlagen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

… VwGH 22.10.1996, 95/14/0018). Entnahme und anschließende Einlage Rz 443: Zur Entnahme und anschließenden Einlage im Zuge eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG siehe UmgrStR 2002 Rz 1444 ff. Erlass einer Betriebsschuld Rz 444: Der Erlass einer Betriebsschuld aus außerbetrieblichen (privaten) Gründen…

EStR 2000 Rz 1405–14065.5.9.6 Charakter der Fünfzehntelabsetzung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…vom Rechtsnachfolger fortzuführen. Bei Einbringungen in eine Kapitalgesellschaft (Art. III UmgrStG) mit Buchwertfortführung sind die ZehntelbeträgeFünfzehntelbeträge von der Kapitalgesellschaft fortzuführen (UmgrStR 2002 Rz 952); bei Zusammenschlüssen (Art. IV UmgrStG) mit Buchwertfortführung sind die ZehntelbeträgeFünfzehntelbeträge vom bisherigen Gebäudeeigentümer weiterzuführen (UmgrStR 2002 Rz 1453); bei Realteilungen (Art…

UStR 2000 Rz 49–561.1.1.11.5. Umwandlungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…4 UmgrStG 6 Abs. 3 UmgrStG, Umwandlungen (§ 7 UmgrStG) gemäß § 11 Abs. 3 UmgrStG, Einbringungen (§ 12 UmgrStG) gemäß § 22 Abs. 3 UmgrStG, Zusammenschlüsse (§ 23 UmgrStG) gemäß § 26 Abs. 1 Z 2 UmgrStG, Realteilungen (§ 27 UmgrStG) gemäß § 31 Abs. 1 Z 2 UmgrStG, Spaltungen (§ 32 UmgrStG…

UmgrStR 2002 Rz 1493–15084.6. Zusammenschluss und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…des Gesamtwertes beträgt, nur mehr 110 (55% von 200). Die Firmenwertabschreibung bezüglich der B-Beteiligung ändert sich nicht. Die von B vorgenommene Firmenwertabschreibung endet zusammenschlussbedingt. B kann das letzte Fünfzehntel zu Lasten des mit 31.3.01 endenden Wirtschaftsjahres geltend machen. 2. Gruppenträger F ist…

EStR 2000 Rz 1415–14195.5.11.3 Freiwillige Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände iSd § 4 Abs. 9 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…Abs. 9 EStG 1988 5.5.11.3.1 Notwendige Merkmale des Verbandes Rz 1415: Berufs- und Wirtschaftsverbände sowie Interessensvertretungen iSd § 4 Abs. 9 EStG 1988 sind Zusammenschlüsse von Personen, die dieselbe berufliche oder gewerbliche oder artverwandte, durch eine natürliche Interessensgemeinschaft verbundene Tätigkeit ausüben. Nicht…

KStR 2013 Rz 221.2.1.1.4 Vereine
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…freiwilliger, auf Dauer angelegter, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und sein Vermögen nur im Sinne des Vereinszweckes einsetzen. Das Vereinsgesetz ist auf Zusammenschlüsse, die…

KStR 2013 Rz 42–451.2.1.2.2 Aufzählung von Körperschaften öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…rechtlichen Status von Gemeindeverbänden bestätigte der VfGH 16.3.1955, B 189/55. Rz 43: Zusammenschlüsse von Gemeinden zur gemeinsamen Abwicklung von Verwaltungsgeschäften (Verwaltungsgemeinschaften) sind keine Körperschaften öffentlichen Rechts und im Regelfall auch keine Betriebe gewerblicher Art. Die so genannten Urbarialgemeinden (Realgemeinden) können je nach…

UmgrStR 2002 Rz 1303–13104.1.7. Erfordernis der Wahl einer geeigneten Zusammenschluss- bzw. Vorsorgemethode
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Wege eines gewinnabhängigen Ausgleichs erfolgen. Die Vorsorge gegen eine Verschiebung von Steuerlasten kann sich nur auf steuerhängige stille Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes beziehen. Zusammenschlüsse mit einem Stichtag bis 31.3.2012: Stille Reserven des zum Anlagevermögen gehörenden Grund und Bodens blieben vor dem 1…

UmgrStR 2002 Rz 1316–13304.1.7.4. Kapitalkontenzusammenschluss
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Kapitalkontenzusammenschluss 4.1.7.4.1. Grundsätzliches Rz 1316: Beim Kapitalkontenzusammenschluss sind zwar wie beim Verkehrswertzusammenschluss die Verkehrswerte des jeweils übertragenen Vermögens die Basis für den Zusammenschluss, in der Vertragsgestaltung kommt es aber zu einer Zweiteilung: Zunächst werden die Beteiligungsverhältnisse der Mitunternehmer abweichend von den…

VereinsR 2001 Rz 1–51 Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…auf Dauer angelegter, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und sein Vermögen nur im Sinne des Vereinszweckes einsetzen. Das Vereinsgesetz 2002 ist auf Zusammenschlüsse, die…

EStR 2000 Rz 5938–594219.2.6.7 Das Sonderbetriebsvermögen als Teilbetrieb
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…in sein Sonderbetriebsvermögen; eine Gewinnrealisierung ist damit nicht verbunden (VwGH 28.2.1989, 89/14/0019). Rz 5940: Bei Übertragung des Betriebes durch einen Einzelunternehmer im Zuge eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG ist die steuerneutrale Überführung eines Wirtschaftsgutes in das Sonderbetriebsvermögen möglich. Gleiches gilt…

UmgrStR 2002 Rz 1346–13734.1.9. Erfordernis eines übertragungsfähigen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…überschuldeten KG, wobei der bisherige Komplementär ohne Veränderung der Beteiligung zum Kommanditisten wird. Übertragung eines real überschuldeten Einzelunternehmens auf eine GmbH & Co KG, wobei der Einzelunternehmer einziger Kommanditist mit einer 100-prozentigen Vermögensbeteiligung ist. Zusammenschluss zweier Personengesellschaften, von denen eine real überschuldet ist, wenn Personen…

UmgrStR 2002 Rz 1386–14164.2. Übertragungsvorgang (§ 24 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…zum Übertragungsobjekt auch Wirtschaftsgüter gehören, die in zivilrechtlicher Betrachtung nicht Bestandteil des Vermögens des Übertragenden sind. 4.2.2. Übertragung von Betriebsvermögen Rz 1387: Gegenstand der Übertragung von begünstigtem Vermögen im Rahmen eines Zusammenschlusses gemäß Art. IV UmgrStG können nur Betriebe, Teilbetriebe und Mitunternehmeranteile sein…

UmgrStR 2002 Rz 1450–14664.3. Übernehmende Personengesellschaft (§ 25 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…aus der Abschreibung des Sockelbetrages aus Jubiläumsgeldrückstellungen sind den Übertragenden weiterhin personenbezogen zuzurechnen. Liebhabereibeurteilung: Weiterlauf des Beurteilungszeitraumes zur Erzielung eines Gesamtgewinnes auch nach Zusammenschluss (siehe dazu LRL 2012 Rz 22). Rz 1453a: Sonderregelungen des EStG 1988 können bei der übernehmenden Personengesellschaft zu besonderen Rechtsfolgen führen…

UmgrStR 2002 Rz 1788–17936.8. Spaltung und atypisch stille Beteiligung
geltende FassungRichtlinien10.12.2014

…jeden Fall unter Art. VI UmgrStG. Es ist allerdings zu bedenken, dass die atypisch stille Gesellschaft eine Mitunternehmerschaft darstellt, die in Form eines Zusammenschlusses innerhalb oder außerhalb des Art. IV UmgrStG zustande gekommen ist. Die Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, hat ihren …