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KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 erfüllt. Die Zulassungsverpflichtung und damit die Steuerpflicht dauern solange an, als der dauernde Standort eines Kraftfahrzeuges im Inland ist; längere Fahrten ins Ausland unterbrechen die Steuerpflicht nicht. Beispiel: Der Hauptwohnsitz von M befindet sich unstrittig seit 2018 in…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…dass hinsichtlich des Kraftfahrzeuges der dauernde Standort im Inland auch tatsächlich (endgültig) aufgegeben wird (keine Zulassungsverpflichtung im Inland). Der Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe ist mittels Formular NOVA 2 geltend zu machen. Beispiel 13: Herr Ö mit Wohnsitz in Österreich arbeitet ab März 2018 bei…

KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1967 bzw. besonderer behördlicher Genehmigung und nach Zuweisung eines behördlichen Kennzeichens (§ 48 KFG 1967) erlaubt. Unter der Zulassung ist die behördliche Registrierung (Anmeldung) eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers zu verstehen. Die Zulassungsverpflichtung eines im Inland verwendeten Kraftfahrzeuges ist nach den Bestimmungen des VIII. Abschnittes (§§ 79…

KfzBStR 2021 Rz 1620–1622D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ein Kraftfahrzeug zuzulassen (z.B. § 37 KFG 1967), ergibt sich noch nicht die Pflicht zur Leistung der motorbezogenen Versicherungssteuer. Wird der Zulassungsverpflichtung nicht entsprochen, liegt nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 eine widerrechtliche Verwendung vor, die zur Kraftfahrzeugsteuerpflicht führt (siehe Rz…

MO-85014. Rechte und Verpflichtungen
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

4. Rechte und Verpflichtungen (1) Die Einfuhr- oder Ausfuhrlizenz berechtigt und verpflichtet dazu, die unter die Lizenz fallende Erzeugnismenge innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen bzw. auszuführen. Die Erteilung der Lizenz kann von der Stellung einer Sicherheit abhängig gemacht werden, die…

VB-03102.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr (1) Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen. (2) Die kontrollpflichtigen Waren sind spätestens zu den in Abschnitt 2.1. Abs. 1 genannten Zeitpunkten bei einer zugelassenen Einfuhrstelle zur Durchführung der Einfuhrkontrolle zu gestellen.

ZK-25602.3.3. Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

2.3.3. Sicherheitsleistung Die Bewilligung der aV ist zwingend von der Leistung einer Sicherheit gemäß Art. 89 ff UZK abhängig. Ausnahmen: Der Antragsteller erfüllt die Voraussetzungen für eine gesetzliche Befreiung von der Sicherheitsleistung oder ihm wurde oder wird eine Befreiung von der Leistung einer…

ZK-25602.3. Bewilligungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

2.3. Bewilligungsvoraussetzungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 211 Abs. 3 bis 6 | Art. 161, Art. 166, Art. 167 | Art. 259 | - 2.3.1. Ansässigkeit Sofern nichts anderes bestimmt ist, wird die Bewilligung ausschließlich…

GK-0500Schweiz
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Schweiz | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Artikel 9 des Abkommens über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße | ja, siehe Anm. | ja, siehe Anm. | 1.Gemeinschaftslizenz (siehe Abschnitt 1.1.5.); 2.Drittlandverkehr…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…

ZK-25902.4.4. Verantwortlichkeit für die Vorgänge
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.4.4. Verantwortlichkeit für die Vorgänge Der Inhaber der Bewilligung für die pV muss für die außerhalb der Union vorzunehmenden Veredelungsvorgänge keine Regelungen treffen. Außerdem muss diese Person nicht mit dem Ausführer der Waren, welche im Rahmen der pV aus dem Zollgebiet der Union…

UZK-DAAbschnitt 2 Endverwendung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Endverwendung Artikel 239 Verpflichtung des Inhabers der Bewilligung für die Endverwendung (Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex) Eine Bewilligung für die Endverwendung wird unter der Voraussetzung erteilt, dass der Inhaber der Bewilligung zusagt, einer der folgenden Verpflichtungen nachzukommen: a)die Waren…

ZK-25902.3. Bewilligungspflicht
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.3. Bewilligungspflicht | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 211 Abs. 1 | Art. 240 | - |   Die Inanspruchnahme der pV erfordert eine Bewilligung. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Verfahrens werden in der Bewilligung festgelegt. In…

AD-70012.4. Zusatzcodes
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

2.4. Zusatzcodes 2.4.1. Verpflichtungen Abweichend vom Abschnitt 2.3.1. (3) werden niedrigere oder keine Ausgleichszölle festgesetzt, wenn sich ein Unternehmen entweder freiwillig verpflichtet seine Preise zu ändern bzw. die Ausfuhr bei Gewährung anfechtbarer Subventionen zu unterlassen oder den von der Kommission…

ZK-25602.2. Bewilligungspflicht
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

2.2. Bewilligungspflicht | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 211 Abs. 1 | Art. 240 | - | - Die Inanspruchnahme der aV erfordert eine Bewilligung. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Verfahrens werden in der Bewilligung festgelegt. In der…

VB-03103.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

3.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Ausfuhr (1) Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen. (2) Die kontrollpflichtigen Waren sind spätestens zu den in Abschnitt 2.1. Abs. 1 genannten Zeitpunkten bei einer zugelassenen Ausfuhrstelle zur Durchführung der Ausfuhrkontrolle zu gestellen.

ZK-25902.4. Bewilligungsvoraussetzungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.4. Bewilligungsvoraussetzungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 211 Abs. 3 bis 6 | Art. 166 | Art. 259 | - 2.4.1. Ansässigkeit Die Bewilligung wird ausschließlich Personen erteilt, die im Zollgebiet der Union ansässig sind…

VB-03502.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
geltende FassungRichtlinien14.06.2011

2.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.

AD-70011.5. Zusatzcodes
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

1.5. Zusatzcodes 1.5.1. Verpflichtungen Abweichend vom Abschnitt 1.4.1. (3) werden niedrigere oder keine Antidumpingzölle festgesetzt, wenn sich ein Unternehmen entweder freiwillig verpflichtet, seine Preise zu ändern bzw. die Ausfuhr zu Dumpingpreisen zu unterlassen oder den von der Kommission vorgeschlagenen Verpflichtungen…

UZKArtikel 39 Bewilligung des Status
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 39 Bewilligung des Status Für die Bewilligung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: a)Der Antragsteller darf keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- oder steuerrechtlichen Vorschriften und keine schweren Straftaten im Rahmen seiner Wirtschaftstätigkeit begangen haben, b)der…