C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992) Rz 1480: Für ein in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug beginnt die Steuerpflicht mit dem Tag der Zulassung und dauert bis zum Tag, an dem die Zulassung endet. Die Steuer ist tageweise zu berechnen, angefangene Tage zählen…
…Steuergegenstand (§ 1 VersStG 1953) Rz 1620: Der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Krafträder, Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sowie alle übrigen Arten von Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen (ausgenommen Zugmaschinen und Motorkarren), welche haftpflichtversichert sind. Rz 1621…
…Steuergegenstand (1) Gemäß § 1 Z. 2 KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden. (2) Die Steuerpflicht dauert dabei vom Tag des Grenzeintrittes bis zum Tag des Grenzaustrittes (§ 4 Abs…
… 40 Abs. 1 zweiter Satz KFG 1967. Als dauernder Standort eines Kraftfahrzeuges gilt für die Bestimmung der örtlich zuständigen Behörde im inländischen Zulassungsverfahren: der Hauptwohnsitz des Antragstellers (siehe Rz 4752), bei Kraftfahrzeugen von Unternehmen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Kraftfahrzeug hauptsächlich…
…siehe Rz 1620 bis 1622), in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden, Kraftfahrzeuge, welche widerrechtlich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden, Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen…
…eine Hauptniederlassung im Bundesgebiet hat, der Antragsteller eine Erklärung über die beabsichtigte Verwendungsbestimmung des Kraftfahrzeuges abgibt, und der Antragsteller eine Reihe von Nachweisen, wie beispielsweise den Typenschein oder eine Versicherungsbestätigung erbringt (siehe § 37 Abs. 2 KFG 1967). Rz 1471: Bei einem in einem ausländischen Zulassungsverfahren…
…Sinngemäß ist auch das Finanzamt Österreich zuständig für das Zulassungsverfahren zum IOSS-Vertreter gemäß § 25b Abs. 1 Z 2 letzter Satz UStG 1994. Hinsichtlich der vertretenen Unternehmer ist eine Vollmacht beim für die vertretenen Unternehmer zuständigen Finanzamt bekanntzugeben. Beispiel: Ein Bilanzbuchhalter möchte als IOSS-Vertreter…
…Angabe der Kennziffer nach Anlage 4 der ZustV) abzugeben ist. Die Inanspruchnahme der Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für einen begünstigten Verwendungszweck wird somit zur Voraussetzung haben, dass dieser auch im Zulassungsverfahren (Zulassungsschein) angegeben wird, soweit eine Verwendungsbestimmung für diesen begünstigten Zweck vorhanden ist (z.B…
…Namens und seiner Geschäftsadresse unter Punkt 8. Werden wesentliche Merkmale eines Straßenfahrzeuges geändert, so erlischt die Gültigkeit der Zulassung. Es muss erneut zugelassen werden, bevor es zur Warenbeförderung unter Zollverschluss mit Carnet TIR verwendet werden darf. Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens verlangen grundsätzlich kein neues Zulassungsverfahren…
…3.1.2. Führung der Geschäftsbücher und gegebenenfalls Beförderungsunterlagen Der Antragsteller muss die Voraussetzung nach Artikel 39 Buchstabe b) UZK erfüllen und ein erhöhtes Maß an Kontrolle seiner Tätigkeiten und der Warenbewegungen mittels eines Systems der Führung der Geschäftsbücher und gegebenenfalls Beförderungsunterlagen, das geeignete Zollkontrollen…
…Union als denjenigen gleichwertig anerkannt wurden, die für die im Zollgebiet der Union zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten gelten. Diese Begünstigungen werden nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit gewährt, sofern die Union nichts anderes beschließt, und werden durch eine internationale Übereinkunft oder Unionsrecht im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik unterstützt.
Artikel 39 Bewilligung des Status Für die Bewilligung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: a)Der Antragsteller darf keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- oder steuerrechtlichen Vorschriften und keine schweren Straftaten im Rahmen seiner Wirtschaftstätigkeit begangen haben, b)der…
…Vertrag genommen, gilt die Voraussetzung des Artikels 39 Buchstabe d des Zollkodex als erfüllt, wenn es sich bei der als Auftragnehmer unter Vertrag genommenen Person um einen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten für zollrechtliche Vereinfachungen (AEOC) im Sinne des Artikels 38 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex handelt.