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LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…liegt bei Zufluss an den Arbeitnehmer ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vom Arbeitgeber vor (vgl. VwGH vom 20.09.2001, 98/15/0151, wonach Zuwendungen an den Betriebsratsfonds, die an individuell bestimmte oder bestimmbare Dienstnehmer weitergeleitet werden, steuerpflichtiger Arbeitslohn sind). Beschließt der Betriebsrat ohne Einflussnahme des Arbeitgebers…

EStR 2000 Rz 8006–801530.2.2.4 Abzug, Höhe und Einbehaltung der Steuer
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Anteilen an Immobilienfonds (§ 99 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) und Gewinnanteilen aus stillen Beteiligungen an inländischen Unternehmen (§ 99 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) beträgt der Steuersatz jedoch 27,5% (für Zuflüsse ab dem 1.1.2016; BGBl. I Nr. 118/2015; davor 25%…

VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…hat der Verein die beschränkte Einkommensteuer gemäß §§ 98 99iVm § 99 Abs. 1 EStG 1988 Abs. 1 EStG 1988 im Abzugsweg zu erheben, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die steuerpflichtigen Tätigkeiten geleistet werden. 7.6.2.1.1 Bruttobesteuerung Rz 784: Die…

StiftR 2009 Rz 233–25410. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Geschäftsführers siehe Rz 244). Da die Privatstiftung diesbezüglich als Arbeitgeber anzusehen ist, erfolgt die Besteuerung der Zuwendung bei Zufluss im Wege des Lohnsteuerabzuges. Ein (zusätzlicher) Kapitalertragsteuerabzug kommt nicht in Frage. 10.1.2.2 Belegschaftsbeteiligungsstiftung Rz 240: Zuwendungen einer Belegschaftsbeteiligungsstiftung im Sinne des § 4 Abs…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden (§§ 39 Abs. 1 Z 4 BAO 39 Z 4 BAO). Die Frage, ob bzw. inwieweit Bezüge als überhöht anzusehen sind, ist im Wege des Fremdvergleichs zu lösen (VwGH 24.2.2000, 97/15/0213). Rz 118: Das Vermögen der Körperschaft…

KStR 2013 Rz 847–855Lieferverkehr
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…1989, 89/14/0151) oder einen vom Anteilsverhältnis abweichenden Zufluss (VwGH 28.1.1998, 95/13/0069). Eine fehlende Zeichnungsmöglichkeit des Geschäftsführers auf den Konten der angeblichen Subfirmen bedeutet noch nicht die fehlende Rückflussmöglichkeit der strittigen Beträge an den Gesellschafter-Geschäftsführer (VwGH 19.7.2000…

EStR 2000 Rz 6602–660622.1 Wiederkehrende Bezüge (§ 29 Z 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Sozialversicherung entsprechen. § 29 Z 1 EStG 1988 stellt einen Sondertatbestand dar, bei dem es für die Zurechnung der Einkünfte nicht auf das Vorhandensein einer Einkunftsquelle, sondern im Wesentlichen nur auf den wiederkehrenden Zufluss von Bezügen ankommt. Dem Begriff von Bezügen iSd § 29 Z 1 EStG…

EStR 2000 Rz 6867–6875Schmerzengeld
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…1988 dar; da derartige Zahlungen nicht zu den Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 EStG 1988 gehören, ist Steuerpflicht nur bei Zufluss als Rente gegeben. Schüttmaterial Rz 6868: Für die Entnahme von Schüttmaterial gezahlte Vergütungen stellen keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a…

KStR 2013 Rz 728–736Dauerrechtsverhältnisse
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Werden Projektabwicklungen nicht vom ausländischen (beispielsweise in einem Niedrigsteuerland angesiedelten) Mutterunternehmen, sondern nahezu zur Gänze von der österreichischen Tochter abgewickelt, entspricht die Zuweisung von Vergütungen an die Tochter (beispielsweise zwischen 26% und 77%) nicht dem Fremdvergleich. Es liegt eine verdeckte Ausschüttung an die Muttergesellschaft vor…

UmgrStR 2002 Rz 973–9943.5.2. Steuerwirksame Rechtsbeziehungen zum Einbringenden
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung der übernehmenden Körperschaft bzw. des Einbringenden; in zeitlicher Hinsicht richtet sich die Erfassung der Betriebsausgaben/Betriebseinnahmen nach der jeweiligen Gewinnermittlungsart (zB erst bei tatsächlicher Zahlung im Rahmen des Zufluss-/Abflussprinzips). Da umsatzsteuerlich keine Rückwirkung vorgesehen ist und die Vergütungen somit…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…unter Buchwert (Rz 5976 bis 5978), Erbauseinandersetzung (Aktualisierung der EStR 1984; Rz 5980 bis 5983). Ausscheiden mit negativem Kapitalkonto: Ausgleichsposten beim Erwerber (Rz 5994). Behandlung von Wartetasten- und Sonderverlusten (Rz 5995 bis 5997). Vermögensverwaltende Personengesellschaft: Beurteilung von Vergütungen (Rz 6017), Übertragungsvorgängen (Rz 6019 bis 6021)…

StiftR 2009 Rz 48–743.2.4 Einkünfteermittlung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 19 EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 4601 ff). Rz 56: Zuwendungen (siehe unten Rz 216, Rz 260) von eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftungen sowie ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen, die einer Privatstiftung vergleichbar sind, fallen bei der empfangenden Privatstiftung weder…

LStR 2002 Rz 10223–1024342.5.4 § 16 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…umfassen. (2) Der Beamte hat keinen Pensionsbeitrag zu entrichten 1. für die Zeit, die nicht als ruhegenussfähige Dienstzeit zur Stadt Wien gilt, 2. für die Zeit einer Eltern-Karenz gemäß ausgenommen für Vergütungen, die der Beamte für eine Beschäftigung gemäß § 54a der Dienstordnung 1994 erhält…

LStR 2002 Rz 632–6398.1.4 Regelung des Zuflusses in besonderen Fällen
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Privatfahrten erfolgt der Zufluss in jenem Zeitpunkt, zu dem die Verfügungsmacht übertragen wird und nicht etwa in dem Zeitpunkt, in dem das Wirtschaftsgut benutzt wird. Rz 639a: Auch bei Arbeitszeitmodellen (zB Altersteilzeit, Zeitwertkonto, Langzeitkonto, Lebensarbeitszeitkonto, Sabbatical und ähnliche), nach welchen der Arbeitnehmer in der Regel…

EStR 2000 Rz 1166–11765.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen Rz 1166: In folgenden Fällen wurden beispielsweise Vergütungen an nahe Angehörigen von der Rechtsprechung nicht anerkannt: Rz 1167: Abfertigung Abfertigung, die an den Betriebsübernehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübergabe geleistet wird (VwGH 1.12.1992, 89/14…

LStR 2002 Rz 6318 ZEITLICHE ZUORDNUNG VON EINNAHMEN UND AUSGABEN (§ 19 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…AUSGABEN (§ 19 EStG 1988) 8.1 Zufließen von Einnahmen 8.1.1 Allgemeines Rz 631: Ein Zufluss von Einnahmen im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 erfolgt in jenem Jahr, in dem der Steuerpflichtige rechtlich und wirtschaftlich die Verfügungsmacht über die Einnahmen erhält (vgl…

KStR 2013 Rz 750–758Entnahmen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…in der Folge aber nicht betrieben oder auf die Rückforderung verzichtet, liegt eine verdeckte Ausschüttung vor. Entschädigungsleistungen Rz 751: Zur Zahlung von Entschädigungsbeträgen für eine Entwertung des gemieteten Grundstückes siehe Stichwort "Grundstückstransaktionen", Rz 802 bis 805. Erfindervergütung Rz 752: Solange sich die Vergütungen an den…

EStR 2000 Rz 4610–461913.1.2 Forderungsabtretung (Zession), Factoring
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…des Factors eine (endgültige) Vermögensvermehrung beim Steuerpflichtigen ein und ist somit in diesem Zeitpunkt der Zufluss gegeben. 13.1.3 Zinsen Rz 4613: Sparbuchzinsen fließen nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken am Ende des jeweiligen Kalenderjahres bzw. im Zeitpunkt der Auflösung des Sparbuches zu (vgl…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…5 - Ermittler) den Vergütungsbetrag auf die Laufzeit abgrenzen. Die Überlassung von Stühlen ist geldwerter Vorteil (siehe auch unter Tausch). Durchlaufende Posten Rz 1037: sind Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt. Durchlaufende Posten scheiden aus der Gewinnermittlung aus…

LStR 2002 Rz 112519a.3 Zuflusszeitpunkt (§ 67a Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Beteiligung von mehr als 25% an der Gesellschaft wird und daher im steuerlichen Sinne nicht mehr als Arbeitnehmer gilt, liegt eine Beendigung des Dienstverhältnisses und demnach ein Zuflusstatbestand vor. Rz 1125n: Von einem Zufluss bei Beendigung des Dienstverhältnisses kann abgesehen werden…